Nachtsichtzieloptiken erlaubt
Verfasst: Di 17. Apr 2012, 20:38
hi
an sich ist es ja nicht meine aufgabe solche sachen zu transportieren, aber evt ist es ja fuer den einen oder anderen von interesse
seit letzter woche sind - aus rein waffenrechtlicher sicht - dem vernehmen nach nachtsichtzieloptiken fuer gewehre (auch MIT strichplatte) erlaubt wenn dass jeweilige modell vom BMI freigegeben wurde
um rechtssicherheit zu erlangen muss jedes einzelne modell beim BMI zur einstufung eingereicht werden
das erste freigegebene modell ist das pulsar phantom in den versionen 3,5x50 und 4x60 mildot
es handelt sich dabei um modelle der generation 2+ mit 45 linien aufloesung und einem UVP um die 3000,- herum
nach meinem wissenstand werden eingereichte nachtsichtgeraete freigegeben wenn
- sie nicht aus militaerischer fertigung stammen
- sie kein fix angebautes leuchtmittel (egal ob IR oder sichtbares licht) haben
- sie keine aktive schnittstelle zu einer feuerleitloesung haben
die qualitaet, also leistungsfaehigkeit der geraete ist angeblich KEIN einflussfaktor der die zulassung betrifft. es scheint also moeglich auch zieloptiken der gen3 oder 3+ oder FLIR geraete zulassen zu koennen.
gemaess den waffenrechtlichen bestimmungen darf die nachtsichtzieloptik (auch mit strichplatte) am gewehr fix montiert werden, die montage eines "scheinwerfers" (auch IR scheinwerfers) an der waffe ist jedoch NICHT statthaft. eine mobile beleuchtungsloesung (IR-scheinwerfer) getrennt von der waffe widerspricht den waffenrechtlichen bestimmungen jedoch NICHT. sie darf nur NICHT fix mit der waffe verbunden sein.
die neuerung betrifft nur die WAFFENRECHTLICHE beurteilung der sachlage, allfaellige jagdrechtliche bestimmungen haben sich nicht geaendert und sind einzuhalten.
mein wissensstand stammt aus einem gespraech mit dem zustaendigen beim BMI und beim importuer der geraete die ab sofort in oesterreich im handel erhaeltlich sind
an sich ist es ja nicht meine aufgabe solche sachen zu transportieren, aber evt ist es ja fuer den einen oder anderen von interesse
seit letzter woche sind - aus rein waffenrechtlicher sicht - dem vernehmen nach nachtsichtzieloptiken fuer gewehre (auch MIT strichplatte) erlaubt wenn dass jeweilige modell vom BMI freigegeben wurde
um rechtssicherheit zu erlangen muss jedes einzelne modell beim BMI zur einstufung eingereicht werden
das erste freigegebene modell ist das pulsar phantom in den versionen 3,5x50 und 4x60 mildot
es handelt sich dabei um modelle der generation 2+ mit 45 linien aufloesung und einem UVP um die 3000,- herum
nach meinem wissenstand werden eingereichte nachtsichtgeraete freigegeben wenn
- sie nicht aus militaerischer fertigung stammen
- sie kein fix angebautes leuchtmittel (egal ob IR oder sichtbares licht) haben
- sie keine aktive schnittstelle zu einer feuerleitloesung haben
die qualitaet, also leistungsfaehigkeit der geraete ist angeblich KEIN einflussfaktor der die zulassung betrifft. es scheint also moeglich auch zieloptiken der gen3 oder 3+ oder FLIR geraete zulassen zu koennen.
gemaess den waffenrechtlichen bestimmungen darf die nachtsichtzieloptik (auch mit strichplatte) am gewehr fix montiert werden, die montage eines "scheinwerfers" (auch IR scheinwerfers) an der waffe ist jedoch NICHT statthaft. eine mobile beleuchtungsloesung (IR-scheinwerfer) getrennt von der waffe widerspricht den waffenrechtlichen bestimmungen jedoch NICHT. sie darf nur NICHT fix mit der waffe verbunden sein.
die neuerung betrifft nur die WAFFENRECHTLICHE beurteilung der sachlage, allfaellige jagdrechtliche bestimmungen haben sich nicht geaendert und sind einzuhalten.
mein wissensstand stammt aus einem gespraech mit dem zustaendigen beim BMI und beim importuer der geraete die ab sofort in oesterreich im handel erhaeltlich sind