Seite 1 von 1
c
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 09:22
von jpdavid
c
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 09:50
von buckshot
mindestgesamtlänge = 90cm - es geht also um 2cm..., lauflänge passt ja;
es gibt zb von pachmayr ventilierte schaftkappen die über 2cm haben... - kostet zw. 50-100,- (anpassen bzw. auf das maß des schaftes hinschleifen muss man sie auch noch (lassen) )
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 10:09
von Varminter
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 17:25
von Robert
Wegen Flinte....
War da nicht was das die SOWOHL mindestens 90cm lang ALS AUCH mindestens 50cm Lauflänge haben muss um nicht Kat. A zu sein? So kenn ich das nämlich: beides muss erfüllt sein, nicht wahlweise eins von beidem.
Ich hab das zumindest so im Kopf dass es nur bei den Büchsen keine Mindestlauflänge gibt sondern nur ne Mindestgesamtlänge.
lg Robert
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 17:33
von jpdavid
c
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 17:38
von Robert
Oh! Dann hatte ich die 50cm wohl falsch im Kopf.... Danke!