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Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 11:01
von TangoShooter
Hallo,

hatte heute Verwahrungskontrolle durch die Polizei anlässlich meines Erweiterungsantrages von 2 auf 5 Stück.

Die Beamten waren recht verblüfft, als sie das AUG-Z im Safe gesehen haben, auf ihrem Datenblatt haben sie nämlich nur die Glock stehen.
Waffe wurde im April 2011 neu im Mannlicher Zentrum gekauft, habe ihnen die Rechnung (auf der sogar meine BH und die WBK Nummer aufscheint) gezeigt, was sie auch zufrieden gestellt hat.

Kann das für mich negative Konsequenzen haben?

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 11:05
von gewo
TangoShooter hat geschrieben:Hallo,

hatte heute Verwahrungskontrolle durch die Polizei anlässlich meines Erweiterungsantrages von 2 auf 5 Stück.

Die Beamten waren recht verblüfft, als sie das AUG-Z im Safe gesehen haben, auf ihrem Datenblatt haben sie nämlich nur die Glock stehen.
Waffe wurde im April 2011 neu im Mannlicher Zentrum gekauft, habe ihnen die Rechnung (auf der sogar meine BH und die WBK Nummer aufscheint) gezeigt, was sie auch zufrieden gestellt hat.

Kann das für mich negative Konsequenzen haben?



hiu

nein, sowas kommt oefters vor
solche faelle kenne ich von dutzenden meiner kunden

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 11:17
von the_law
hatte auch schon den umgekehrten fall, bei der kontrolle war noch eine pistole auf der liste die ich ein halbes jahr vorher bei einem händler eingetauscht habe und die sich somit nicht mehr in meinem besitz befand.
hatte die entsprechende ab-ummeldung vom händler...
dafür stand dann noch zusätzlich eine andere waffe (ein revolver) auf der liste von dem ich nichts wusste :shock:

das ist dann wirklich toll, war ne nette rennerei... :evil:

war noch VOR der personellen umstellung bei meiner zuständigen behörde.....

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 12:25
von TangoShooter
Da bin ich erleichtert, dass ich nicht der Einzige bin!

Das ist dann aber praktisch ein Infoverlust zwischen BH und Polizei, denn die BH wird doch hoffentlich wissen, wer welche Waffen hat?

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 12:27
von gewo
TangoShooter hat geschrieben:Das ist dann aber praktisch ein Infoverlust zwischen BH und Polizei, denn die BH wird doch hoffentlich wissen, wer welche Waffen hat?


die polizei bekomt auftrag und info zum LWB vom SB in der zustaendigen behoerde

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 15:23
von Gw10
hm ja ne frage:

muß ich zu jeder kat B waffe, die bei mir rumkugelt, nen wisch dazu haben?

ich hab nur für die die ich letztens von privat zu privat gekauft habe den zettel mit BH eingangsstempel ... der rest ist halt da ohne wisch.

kat C hab ich den zettel auch natürlich, muß ja gemeldet sein beim büchser.

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 15:28
von therion
Habe gar keine Wisch, weil ich online melde.

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 18:16
von TangoShooter
woolf hat geschrieben:Für Kat B brauchst du zwar keinen Nachweis über die Meldung an die BH, ich würde es aber dringenst(!) empfehlen. Im Fall, dass die BH irgendwas mal irgendwas verschlampt hat (und das kommt ja immer wieder vor, wie man liest) hast du sonst einen äußerst schweren Stand.

Du sprichst aber von den Meldebestätigungen, wenn man eine Kat. B Waffe von einer Privatperson kauft und das an die Behörde meldet?
Ansonsten ist bei Kat. B Waffen doch der Händler zur Meldung verpflichtet?

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: Sa 2. Jun 2012, 18:18
von therion
Genau. Wenn der Mist baut, hast Du ja die Rechnung von ihm.

Re: Verwahrungskontrolle: B-Waffe scheint nicht auf

Verfasst: So 3. Jun 2012, 22:33
von Sidekix
hatte ich auch schon 2x das bei den Meldungen der KatB was nicht passte...

generell ist es immer von Vorteil die Kaufverträge/Meldungen/usw von JEDER Waffe aufzuheben
im Fall des Falles hat man was nachweisbares vorliegen und erspart sich im Vorfeld scho einiges an Ärger und Rennerei
;)