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Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 11:27
von eXistenZ
Es gibt ja immer wieder Privatverkäufer die Kat. C und Kat. D Waffen nur an Menschen mit gültiger WBK/WP verkaufen.
Dadurch haben sie die Bestätigung das gegen den Käufer kein Waffenverbot besteht.

Die Meisten verkaufen auch an Menschen ohne gültiger WBK/WP und daher wird folgende Frage für einige von Interesse sein ...

Macht sich eine Privatperson straftbar wenn sie jemanden aus Unwissenheit eine Kat. C / D Waffe verkauft obwohl der Käufer einem Waffenverbot unterliegt?

Der private Verkäufer kann wenn kein WBK/WP vorhanden ist nicht nachprüfen ob ein Waffenverbot vorliegt. Aber Unwissenheit schützt nur allzu oft vor Schaden nicht.

Trägt ein privater Waffenverkäufer der auch an Käufern ohne WBK/WP verkauft das Risiko eine Strafttat zu begehen oder nicht?

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 11:32
von hungarus_old
Sollte da nicht zumindest eine Unterschrift bzw Bestätigung des Käufers, das gegen Ihn kein Waffenverbot besteht rechtlich den Verkäufer absichern?
Würde mich auch interessieren.

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 11:34
von mgritsch
Meiner Meinung nach: eindeutig nein.
Das Gesetz sieht keinerlei Verpflichtung vor, die Unbescholtenheit zu prüfen. Du hast auch gar keine Möglichkeit dazu - wie solltest du als Privatperson an einschlägige Daten kommen?
Das einzige was man von dir verlangen kann, ist das offenichtliche sicherzustellen - Käufer muss über 18 zu sein. Und solltest du aus irgendeinem Grund Informationen haben oder eine berechtigte Annahme, dass gegen denjenigen etwas vorleigt, dann solltest du auch entsprechend handeln.

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 11:35
von therion
Nein, Private bekommen nur Probleme, wenn sie wissentlich an jemanden mit Waffenverbot verkaufen.

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 11:50
von KGR84
Das ist für mich sowieso ein großes Fragezeichen :?: :?: :?:

Ich muss doch einen Verkauf einer Kat-C Waffe nicht melden.

Wenn der Käufer die Waffe nicht auf sich meldet, und damit jemanden erschießt, dann kann das mit der Waffe (zumimdest wenn man die Daten vom Waffenhändler bekommt/findet) auf einem zurückverfolgt werden.

Vertrag für den Verkauf muss ich ja auch nicht haben, so wie bei Autos, oder?

Bzw. wie kann ich einen Verkauf beweisen, wenn die Unterlagen von dem Waffenhändler, bei dem die Meldung vorliegt, einmal überprüft werden?

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 11:57
von savage3000
Ehrlich gesagt hatte auch ich mal Bedenken bei einem Käufer. Hab beinhart bei der BH angerufen und mir sagen lassen dass gegen den Typ nichts vorliegt. man muss nur lt personalausweis sicher sein, dass er über 18 ist. wobei ich schon bemerken muss: für jeden schas gibts nen paragraphen aber MIT waffenverbot eine LW zu bekommen is überhaupt kein Problem...
somit mach ich das so: kaufvertrag , bestehe auch auf die meldung beim nächsten büchser , und schick meinem händler eine kopie vom vertrag. Denn WENN der mit der von mir gekauften waffen was anstellt kann ich getrost sagen, "schauts her alles kontrolliert, Meldungen alles ordentlich über die Bühne" denn ich bin sicher , irgendeine spur würde zu mir als erstbesitzer führen!

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 12:12
von gogomobue
man kann vom käufer ein aktuelles führungszeugnis verlangen

grüsse

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 12:20
von Varminter
gogomobue hat geschrieben:man kann vom käufer ein aktuelles führungszeugnis verlangen

grüsse



Verlangen kann man viel.

Ob sich jemand extra für eine alte Flinte oder einen alten Karabiner bei einem Amt anstellt, um ein aktuelles Führungszeugnis zu erlangen... das ausser Zeit auch noch Geld kostet... :?: :roll:

Wie schon erwähnt, besteht derzeit für den privaten Verkäufer einer C oder D Langwaffe keine Verpflichtung, ausser dem Alter des Käufers noch etwas zu überprüfen.

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 12:23
von Teal'c
mal was anderes. Wird das überhaupt mit der Novelle "bereinigt", ober bleibt beim Privatverkauf von Kat C und D alles wie vorher? :?:

wenns wie jetzt bleibt, dann is der ganze Zirkus mit dem ZMR sowieso fürn ....

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 12:27
von therion
KGR84 hat geschrieben:Das ist für mich sowieso ein großes Fragezeichen :?: :?: :?:

Ich muss doch einen Verkauf einer Kat-C Waffe nicht melden.

Wenn der Käufer die Waffe nicht auf sich meldet, und damit jemanden erschießt, dann kann das mit der Waffe (zumimdest wenn man die Daten vom Waffenhändler bekommt/findet) auf einem zurückverfolgt werden.

Vertrag für den Verkauf muss ich ja auch nicht haben, so wie bei Autos, oder?

Bzw. wie kann ich einen Verkauf beweisen, wenn die Unterlagen von dem Waffenhändler, bei dem die Meldung vorliegt, einmal überprüft werden?


1. Ja, Verkauf einer Waffe musst Du nicht melden.
2. Wenn er jemanden erschießt, dann hat er geschossen und sofern Du nicht als Beitragstäter zu qualifizieren bist (das bist Du, wenn Du in den Plan eingeweiht warst und ihm die Waffe für die konkrete Tat verkauft hast)
3. Wenn jemand erschossen wird und die waffe bleibt dann zurück am Tatort und man kann die Waffe auf dich zurückverfolgen, weil Du der letzte meldende warst, dann wird wahrscheinlich nichtmal Anklage von der StA erhoben, wenn Du denen sagst, dass Du die Waffe schon vor längerer Zeit verkauft hast und auch sonst keine Verbindung zum Opfer besteht. Ist das Opfer zufällig Dein ehemaliger bester Freund, dann wird die StA wohl ein Ermittlungsverfahren einleiten und du kannst dem Gericht alle Beweise vorbringen, die beweisen könnten, dass Du eben nicht der Täter bist. Das kann sein, dass Du an dem Tag nichtmal in Österreich warst, aber eben auch private Urkunden wie Kaufverträge, aus denen hervorgeht, dass Du die Waffe schon verkauft hattest.
4. Den Verkauf kannst Du gar nicht beweisen, aber wieso solltest Du auch? Die Behörde kann ja Dir beweisen, dass sich die Waffe noch bei Dir befindet. Das Gesetzt regelt ganz klar, was im Falle eines Verkaufes zu geschehen hat und wer melden muss.

Ich habe bisher keinen einzigen Verkauf dokumentiert. Wenn die Behörde nachfragt, sage ich "verkauft, auf Wiedersehen."

Man muss nicht überall Probleme konstruieren, oder ist Euch ein Fall bekannt, wo derartiges passiert ist?

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 12:47
von gogomobue
Varminter hat geschrieben:
gogomobue hat geschrieben:man kann vom käufer ein aktuelles führungszeugnis verlangen

grüsse



Verlangen kann man viel.

Ob sich jemand extra für eine alte Flinte oder einen alten Karabiner bei einem Amt anstellt, um ein aktuelles Führungszeugnis zu erlangen... das ausser Zeit auch noch Geld kostet... :?: :roll:

Wie schon erwähnt, besteht derzeit für den privaten Verkäufer einer C oder D Langwaffe keine Verpflichtung, ausser dem Alter des Käufers noch etwas zu überprüfen.




waunst de puffn haum wülst bringstas

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 12:51
von Varminter
gogomobue hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:
gogomobue hat geschrieben:man kann vom käufer ein aktuelles führungszeugnis verlangen

grüsse



Verlangen kann man viel.

Ob sich jemand extra für eine alte Flinte oder einen alten Karabiner bei einem Amt anstellt, um ein aktuelles Führungszeugnis zu erlangen... das ausser Zeit auch noch Geld kostet... :?: :roll:

Wie schon erwähnt, besteht derzeit für den privaten Verkäufer einer C oder D Langwaffe keine Verpflichtung, ausser dem Alter des Käufers noch etwas zu überprüfen.




waunst de puffn haum wülst bringstas




Odaderdenktleckmiamoarschundschnapptwoanderszua... ;)

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 15:30
von jpdavid
c

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 15:36
von pointi2009
seh ich auch so, Ausweis und gut ist es für mich

Re: Privatverkauf Kat. D / Kat. C Waffenverbot

Verfasst: Mo 4. Jun 2012, 15:43
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Es gibt ja immer wieder Privatverkäufer die Kat. C und Kat. D Waffen nur an Menschen mit gültiger WBK/WP verkaufen.
Dadurch haben sie die Bestätigung das gegen den Käufer kein Waffenverbot besteht.
..


hi

nein, die haben sie nicht
das dokument kann schon lange entzogen (aber nicht abgekommen) oder ungueltig sein

C und D koennen von privat an alle ab 18 jahren frei verkauft werden