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WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 14:48
von jo70
Hi Leute!

Ich verfolge das Forum schon sehr lange mit großem Interesse und jetzt hat sich bei mir tatsächlich eine Frage ergeben, die des reichen Erfahrungsschatzes der Mitglieder bedarf.

Ich habe vor einen WP zu beantragen (Taxifahrer) und auf dem Merkblatt steht unter anderem, daß ich zu bringen habe:

1. "Bestätigung vom Arbeitgeber": Mein Chef hat sowas noch nie geschrieben und weiß somit nicht, was da alles drinnen zu stehen hat.

2. "Psychologisches Gutachten und Schulungsnachweis": Ich besitze eine WBK seit 1992, also noch vor der Zeit des Waffenführerscheins. Muß ich den psy. Test und die Schulung nachmachen oder genügt der Besitz der WBK?

Gruß vom JO

Re: WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 15:41
von BigBen
jo70 hat geschrieben:Hi Leute!

Ich verfolge das Forum schon sehr lange mit großem Interesse und jetzt hat sich bei mir tatsächlich eine Frage ergeben, die des reichen Erfahrungsschatzes der Mitglieder bedarf.

Ich habe vor einen WP zu beantragen (Taxifahrer) und auf dem Merkblatt steht unter anderem, daß ich zu bringen habe:

1. "Bestätigung vom Arbeitgeber": Mein Chef hat sowas noch nie geschrieben und weiß somit nicht, was da alles drinnen zu stehen hat.

2. "Psychologisches Gutachten und Schulungsnachweis": Ich besitze eine WBK seit 1992, also noch vor der Zeit des Waffenführerscheins. Muß ich den psy. Test und die Schulung nachmachen oder genügt der Besitz der WBK?

Gruß vom JO


Hallo,

Ich drück dir die Daumen dass es mit dem WP klappt, obwohl z.B. in Wien die Vergabe für Taxler mittlerweile auch wesentlich strenger gehandhabt wird. Das Schreiben deines Chefs muss keine bestimmte Form haben, aber je förmlicher und offizieller es ausschaut umso besser. Es sollte auf jeden Fall drinstehen, dass du vor allem Nachtschichten hast die eine erhöhte Gefährdung darstellen und im Ideallfall (sorry, klingt jetzt vielleicht etwas zynisch) du oder Kollegen von dir bereits bedroht oder überfallen wurden.

Psychologisches Gutachten etc. entfällt meines Wissens wenn du schon eine WBK hast.

Re: WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 15:54
von Thule
Als bereits Dokumenteninhaber entfällt das psychologische Gutachten.
Der Nachweis über den sicheren Umgang usw..... müsste eigentlich bei der 5 jährigen Kontrolle überprüft worden sein.
Seit 1996 solltest du eigentlich schon etwa 3 Kontrollen gehabt haben wenn deine BH nicht auf dich vergessen hat.
Viel Glück mit dem WP, die Vergabe wird tatsächlich immer restriktiver.

Re: WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 15:55
von evo86
BigBen hat geschrieben:Es sollte auf jeden Fall drinstehen, dass du vor allem Nachtschichten hast die eine erhöhte Gefährdung darstellen und im Ideallfall (sorry, klingt jetzt vielleicht etwas zynisch) du oder Kollegen von dir bereits bedroht oder überfallen wurden.


Kann ich bestätigen !
Den WP bekommst du nur wenn du nachweislich Nachtfahrten durchführst.
Vielleicht kannst du als Bestätigung Lohnzettel, Fahrtenbuch oder Stempelkarten beilegen die das glaubhaft machen.

Re: WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 16:08
von jo70
Nachtschicht kommt auf jeden Fall rein! Fahre ich ja auch tatsächlich und läßt sich mit einem Auszug aus dem Taxameter auch bestätigen.

Also wenn das ein formloses Schreiben ist, dann werd ich mir einen vernünftigen Wortlaut einfallen lassen!

Waffenführerschein hab ich natürlich, aber kein psychologisches Gutachten, aber wenn das eh nicht notwendig ist, kann ich mir das sparen!

Re: WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 16:16
von BigBen
jo70 hat geschrieben:Nachtschicht kommt auf jeden Fall rein! Fahre ich ja auch tatsächlich und läßt sich mit einem Auszug aus dem Taxameter auch bestätigen.

Also wenn das ein formloses Schreiben ist, dann werd ich mir einen vernünftigen Wortlaut einfallen lassen!

Waffenführerschein hab ich natürlich, aber kein psychologisches Gutachten, aber wenn das eh nicht notwendig ist, kann ich mir das sparen!


Das Gutachten brauchst nur fürs erste waffenrechtliche Dokument, danach ersetzt das bereits vorhandene waffenrechtliche Dokument sozusagen das Guthaben für weitere waffenrechtliche Dokumente und es sind da vom Gesetzt her auch keine Psychotest-Auffrischungen o.Ä. vorgesehen. Den Waffenführerschein musst aber so oder so, egal ob WBK oder WP oder beides, alle 5 Jahre machen...außer du kannst anderweitig regelmäßiges Training nachweisen oder du bist Inhaber einer Jagdkarte.

Re: WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 16:24
von Stickhead
Hier noch VwGH-Entscheidungen für Taxifahrer:

Bei Taxilenkern, die - ob haupt- oder nebenberuflich - ihrer Beschäftigung überwiegend während der Nachtstunden nachgehen, ist ein Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe als gegeben anzunehmen.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... Suchworte=

Bei Vorliegen der im § 17 Abs 2 1. Satz WaffG normierten Voraussetzungen hat die Behörde einen Waffenpaß auszustellen und ist in diesem Fall für ein Ermessen kein Raum gegeben. Ein Ermessen für die Ausstellung eines Waffenpasses ist der Behörde nur in den Fällen des § 17 Abs 2 2.Satz WaffG eingeräumt.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... Suchworte=

Die §§ muss man halt ans aktuelle WaffG anpassen - die Entscheidungen sind etwas älter ;)

Re: WP Antrag

Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 19:56
von Prinz_Eugen
Eine andere Frage zum Thema WP

habe heute einen WP beantragt, und ein Kolege meinte dann das es vielleicht Probleme macht da mir die Probezeit meines Führerscheins verlängert worden ist da ich die zweite Perfektionsfahrt nicht im Zeitraum gemacht habe, stimmt das??

Re: WP Antrag

Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 21:08
von Irwin J. Finster
Halt ich auch für Blödsinn....

Re: WP Antrag

Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 21:17
von Prinz_Eugen
Danke für eure raschen Beiträge, dann bin ich mal beruhigt =)

dann können in Zukunft ruhigere Nachtdienste folgen ;)

Re: WP Antrag

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 08:47
von Prinz_Eugen
Da trifft ja zum Glück kein Punkt auf mich zu =)

ich brauch den WP dienstlich also hoffe ich doch schon das ich ihn bekomme ;)