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10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Fr 15. Jun 2012, 11:28
von rubylaser694
Die Anzahl legal erworbener Schusswaffen, die sich im Besitz von Waffensammlern, Jägern und Sportschützen befinden, hat in den vergangenen Jahrzehnten auch in Deutschland von Jahr zu Jahr zugenommen. Einen Einfluss auf die Rate des kriminellen Missbrauches hat dieser Umstand aber nicht. Im Gegenteil:
Die Kriminalitätsstatistiken beweisen sogar noch immer sinkende Raten von Mord und vorsätzlichem Totschlag.
Im Jahr 2007 war bei 12 441 von 6,285 Millionen Straftaten eine Schusswaffe im Spiel. Bei 36,8% dieser Fälle wurde damit geschossen – das entspricht 36,8% von 0,2% aller Straftaten, mithin also 0,0736% aller Fälle. Nochmals: In diesem Wert ist der Anteil illegal verwendeter Waffen enthalten! [/b]Will man sich ein Bild über die Rolle erlaubnispflichtiger Waffen in Legalbesitz machen, wird man beim Referat IS 7 des Bundesinnenministeriums fuüdig. Auf diese Zahlen bezog sich auch das Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen in seiner Stellungnahme anlässlich der Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Februar 2008. Bei nur 2,5% der Schusswaffen handelt es sich um in legalem Besitz befindliche Schusswaffen (Stand 2005). In 97,5% der Fälle von Schusswaffenverwendung bei Straftaten handelte es sich um erlaubnisfreie oder in illegalem Besitz befindliche Schusswaffen.
These 4. Auch legale Schusswaffen stellen allein durch ihre Existenz eine permanente Unfallgefahr dar.
Die Fakten: Die 10 Millionen erlaubnispflichtigen Waffen in privatem Legalbesitz in Deutschland bedeuten nur eine verschwindend geringe Unfallgefahr. Das zeigen anschaulich die seit vielen Jahren niedrigen Versicherungsbeiträge von Schützen und Jägern für ihr Hobby.
http://www.dwj.de/magazin/topthema/deta ... a-und.html
Re: 10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Fr 15. Jun 2012, 11:44
von Armalito
ist ja alles gut und schön, aber wenn das in irgendwelchen foren oder fachblattln drinnensteht bringt das auch genau nix weils nur die "insider" mitkriegen, die sich damit beschäftigen.
da gehört mal was im sinne einer kampagne an die oberen und an das gemeine volk gefunkt das net die legalen waffen und waffenbesitzer die gefahr sind.
dass das alles ein witz ist wissen wir ja selber. wäre ja so als ob ich behaupten würde das bei rund 2% der an verkehrsunfällen beteiligten autos rot lackierte modelle sind, somit gehören rote wagen (im privatbesitz natürlich) sofort verboten, eingeschränkt oder (am liebsten) höher besteuert.

Re: 10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Fr 15. Jun 2012, 11:57
von rubylaser694
ist ja alles gut und schön, aber wenn das in irgendwelchen foren oder fachblattln drinnensteht bringt das auch genau nix weils nur die "insider" mitkriegen, die sich damit beschäftigen.
Je öfter man etwas verlinkt desto wharscheinlicher ist ein höheres google Ranking.
Ich kenne einige die, nach Diskussionenen übers Waffengesetz, selber recherchiert haben und mir danach recht gegeben haben!
Re: 10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Fr 15. Jun 2012, 12:24
von TassiloIffland
Nun ja es geht ja nur darum die Spinner unter den Waffenbesitzern irgendwie zu filtern. Die möchten halt nicht bei jedem zuhause Vorbeischauen um zu kontrollieren das man auch zwei Waffenschränke (Trennung von Waffen und Munition) hat.
Wir werden das Problem aber nicht lösen können, das muss dann ein Interessensverband machen. Vielleicht sollten wir diese Stärken (oder anders wählen) als für Google Links zu bauen.
Re: 10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Fr 15. Jun 2012, 19:18
von h.-j.
+1
Re: 10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 10:46
von TassiloIffland
@TassiloIffland: Ich weiß nicht, ob ich deinen ersten Satz in Bezug auf dieses Thema richtig verstehe, aber Munition und Waffen müssen NICHT getrennt gelagert werden. Man daf seine Waffen - oh Schreck lass nach

- sogar geladen aufbewahren.
Grundsätzlich dürfen Schusswaffen gemäß § 36 Abs. 1 WaffG nur getrennt von der entsprechenden Munition aufbewahrt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html Soviel zum Thema.
Re: 10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 10:48
von pointi2009
@TassiloIffland: wir sind hier in AT

- bei euch in DE ist das anders
Re: 10 Thesen im DWJ: Legalwaffenbesitz und Kriminalität
Verfasst: Di 19. Jun 2012, 14:07
von TassiloIffland
Ah sorry... Jetzt hat es klick gemacht.