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Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 14:33
von the_law
ist es in österreich erlaubt dieses messer bei sich zu führen oder im auto?
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ist ein rettungsmesser der firma herbertz, klinge 7cm lang, einhändig zu öffnen, mit scheibendorn und integriertem gurtschneider.

frage deshalb weil die ja in germany so doof tun mit einhandmesser....

weis jemand wie´s damit in der schweiz aussieht?

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 14:36
von evo86
viewtopic.php?f=20&t=1164

Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.

Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.

Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 16:04
von Sukram
Genau das Rettungsmesserl hab ich meiner Freundin gekauft. Ich mach mir da keinen Kopf wegen Messer im Auto. Bei mir liegt auch das Glock Feldmesser im Handschuhfach ;)

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 19:26
von Revierler_old
Du kannst alles herumschleppen, auch Springmesser, wenn du über 18 bist. Waffenverbote (Gericht etc.) mal ausgenommen

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 19:27
von Charles
In der Schweiz ist aber das Tragen von Einhand-Messer über 9,2cm Klingenlänge verboten? Ist das richtig oder falsch?



Charles

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 11:27
von Expat
Lesen und Kopfschütteln:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

9cm fixe Klinge sind okay, alle einhändig feststellbaren darf man nicht führen.

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 11:42
von aus8
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in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 11:50
von Expat
ChrisH hat geschrieben:Wie ist denn das in Deutschland (...)

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 12:05
von kemira
aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)

Aua... "logische Einschränkungen" is gut... :mrgreen:

...was wären dann die genau? weil meine Logik deckt sich nicht zwangsläufig mit der des Herren Staatsanwalts, und schon hamma an Streitfall...?

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 12:22
von aus8
kemira hat geschrieben:
aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)

Aua... "logische Einschränkungen" is gut... :mrgreen:

...was wären dann die genau? weil meine Logik deckt sich nicht zwangsläufig mit der des Herren Staatsanwalts, und schon hamma an Streitfall...?



kein Problem ich dachte da es schon 2x gepstet wurde das du es gelesen hast:
die üblichen Einschränkungen die ich auch halbwegs logisch bezeichnen würde:

Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.

Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.


Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).

Re: Führen von Rettungsmesser...

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 12:25
von kemira
Nee nee, Mißverständnis, die gesetzlichen Einschränkungen sind mir schon bekannt, aber die logischen noch nicht...

Mir ist es z.B. nicht logisch, warum ein Glock-Messer nicht als Waffe klassifiziert wurde, ein kürzeres AKM-Bajonett aber schon...