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Wo mit Schreckschuss schießen

Verfasst: Mi 1. Aug 2012, 15:44
von masto
Hallo!

Ich habe für die Hundeausbildung einen 9mm Schreckschussrevolver gekauft. Dieser wird für 6mm Schreckschusspatronen umgerüstet.
Der Grund für die 9mm ist, dass die Waffe, wenn sie nicht für die Hundeausbildung im Einsatz ist mit Pfeffer-Patronen gerüstet ruht, da wir außerordentlich abgelegen wohnen.

Wo darf ich mit dieser Waffe meinen Hund ausbilden?

Darf ich auf meinem eigenen Grundstück dann und wann einen Schuss abgeben? Im freien (menschenleeren) Gelände?

Danke im voraus für Antworten!

Grüße
Margit

Re: Wo mit Schreckschuss schießen

Verfasst: Mi 1. Aug 2012, 16:07
von Schnittbrot
Den ersten Absatz mit 9mm vs. 6mm habe ich leider nicht kapiert ... allerdings kenne ich mich mit Schreckschuss-Kalibern nicht wirklich aus.

Wenn sich niemand durch den Knall gestört fühlt, wirst du auch keine Probleme bekommen (bin allerdings kein Jurist).
Nur ist ein Schussknall je nach Gelände relativ weit hörbar und da müsstest du schon sehr abgelegen wohnen, damit das keiner mehr hört. Insbesondere Jäger im betreffenden Jagdrevier könnten auf die Schüsse aufmerksam werden.

Im Zweifelsfall eventuell bei der Gemeinde nachfragen bzgl. Lärmschutzverordnung oder Sonder-Genehmigung. Dann bist du auf der sicheren Seite, falls mal Besuch von der Exekutive oder der Jagdaufsicht vor der Tür steht.

Wenn es kein Mensch hört oder sieht, wird sich auch keiner aufregen.

Zu beachten ist allenfalls auch, dass andere Tiere (Vögel, Wildtiere,...) vom Schussknall gestört werden könnten, insbesondere während der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit.

Fazit: eine befriedigende und verbindliche Antwort kann ich dir leider nicht geben

Re: Wo mit Schreckschuss schießen

Verfasst: Mi 1. Aug 2012, 16:33
von Hellboy
ich hab mit meiner schon mehrmals im garten geschossen und ich wohne nicht am a* der welt .. wennst die nachtruhe einhältst und auch ned grad mittags rumballerst sollte nichts dagegensprechen, die baustelle von meinen 2 nachbarn is auch ned viel leiser und vor allem von 0700 bis 2100 ..

nur meine meinung und vorgangsweise..

Re: Wo mit Schreckschuss schießen

Verfasst: Mi 1. Aug 2012, 16:42
von gewo
masto hat geschrieben:Darf ich auf meinem eigenen Grundstück dann und wann einen Schuss abgeben? Im freien (menschenleeren) Gelände?


hallo

wie schon der kollege vorher geschrieben hat
das ist keine waffenrechtliche frage sondern eher was in richtung laermerregung

und laerm darfst du grundsaetzlich nur machen wenn es notwendig ist

wenn der laerm aber "begruendet" ist dann hat der laermerreger allerdings sogar ein echtes vorrecht gegenueber den schuetzenswerten interessen evt anrainer ect
als privater gelten dann zwar immer noch gewisse einschraenkungen bei den uhrzeiten und wochentagen
aber zb als gewerbebetrieb kannst du - wenn es notwendig ist - nach voranmeldung bei der zustaendigen polizeidienststelle (nur anmeldung = mitteilung, nicht genehmigung) auch am sonntag um 2 uhr frueh mit dem abbruchhammer zu werken beginnen ...

zur ausbildung des hundes ist der einsatz der schreckschusswaffe sicher nachvollziehbar
wenn du also eh abgelegen wohnst wuerde ich mir keine gedanken machen

keine ahnung ob es sinnvoll waere zumindestens auf deiner zustaendigen polizeistation bekannt zu geben dass du heute/morgen zwischen 14 und 16h hundeausbildung mit der schreckschusswaffe machst...
ned dass durch zufall ein passant oder wanderer die schuesse hoert und a haufen beamte in blau anruecken ...
vorgeschrieben ist so eine verstaendigung aber wohl nicht ...

Re: Wo mit Schreckschuss schießen

Verfasst: Do 2. Aug 2012, 20:49
von Das_Frettchen
Ruhezeiten sind grob von 12-14 Uhr und ab 20 Uhr bis 7 Uhr.

Außer zu diesen Zeiten kannst ruhig rumballern, wennsd paranoiden bzw. Nachbarn hast die glauben "wichtig" sein zu müssen könnte es eventuell passiern das dir die Cobra die Tür eintretet.

Aber Grundsätzlich gefährdest ja damit niemanden.