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Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Sa 4. Aug 2012, 21:56
von KGR84
Hallo,
brauche wieder mal eure Tipps.
Meine Mutter hat neulich einer Kundin etwas im 22. vorbei gebraucht und dabei ein Halten und Parkenschild übersehen. Sie ist zwar nur ca. 10-15 min dort gestanden, aber als sie zurück gekommen ist, hatte sie schon so nen Zettel von der Polizei ... Anzeige wird erstattet hinterm Scheibenwischer.
Sie ist dann zwar noch auf das zuständige Wachzimmer gefahren und wollte mit denen reden, wurde aber abgewimmelt da die Beamten sagten, sie haben keine Zeit ...
Jetzt hat sie die Anzeige zugesendet bekommen und soll 79 Euro zahlen. Da sie aber eh kein Geld hat und am Konto auch ein - steht, sind die 79 Euro sehr schmerzhaft.
Ich weiß ja auch nicht ob so ein hoher Betrag angemessen ist, war ja kein Behindertenparkplatz oder Feurerwehrzufahrt, sondern scheinbar einfach ein Halten und Parken verboten, wo ringsrum Autos parkten.
Früher gabs doch mal was, dass man den Strafbetrag reduzieren konnte wenn man finanziell nicht so gut gestellt ist, oder geht das nur bei Anonymverfügungen?
Die Strafe abwenden wird man wohl nicht können, sie ist halt dort gestanden und das is nun mal so, aber kann mir wer nen Tipp geben, obs die Möglichkeit gibt den Betrag herabzusetzen, bzw. wie man das macht?
Danke
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Sa 4. Aug 2012, 21:59
von franky111
Einspruch erheben, zumindest für die Strafhöhe
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Sa 4. Aug 2012, 22:09
von KGR84
Wie ist das denn, ist das normal, dass das so teuer ist?
Ich habe noch nie wegen falschparken zahlen müssen, weiß das daher nicht wirklich.
Mir kommen fast 80 Euro doch sehr stark überzogen vor. Oder wie kommen die 80 Euro überhaupt zusammen?
Sonst schreib ich ihr nen Einspruch mit Unverhältnismäßigkeit und versuche eine herabsetzung zu bewirken, aber das geht ja nur, wenn wirklich unverhältnismäßig ist. ... Ist es das denn?
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Sa 4. Aug 2012, 23:15
von Shephard
Sie kann den Betrag, sollte der Strafbetrag tatsächlich so hoch bleiben, in Raten bezahlen!
Kein Witz, sie hat Recht darauf und das kann nicht abgelehnt werden, selbst bei 80 Euro.
(Kann unter Umständen viel Geld sein)
Ansonsten würde ich jedenfalls Einspruch erheben und am zuständigen
Amt vorsprechen und die Einkommenssituation erläutern. Höflich, aber bestimmt sollte man was erreichen können.
Bin mir des weiteren nicht 100% sicher wie es in Wien ist; bei einem Einspruch muss man trotzdem erst den offenen Betrag
bezahlen, da kommst nicht drum rum. (War bei mir genau so; Anzeige wegen "Schnellfahrens" sofort bezahlt nach
Zustellung; Einschreiber zur BH gesendet, ... ich warte noch immer auf Antwort
lg
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: So 5. Aug 2012, 00:31
von Robert
Boah is des grindig!
Und viel zu hoch find ich.
Ich habe gerade vor einem Monat versehentlich im Halte und Parkverbot geparkt (zusammen mit über 100 anderen, daher war ich mir nicht bewusst dass ich in einem H/P Verbot stehe) und hab 20€ zahlen müssen.
War aber auch kein Wisch unterm Scheibenwischer, sondern es kam einfach ein Brief von der BH.
Evtl. ist die Strafhöhe so hoch weil direkt Anzeige erstattet wurde, und nicht wie üblich eine Organstrafverfügung daherkommt? Weil normal wird das doch erst eine Anzeige und Straferhöhung wenn man diese Organstrafe nicht bezahlt.... (oder ist das nur beim Radar so?)
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: So 5. Aug 2012, 15:34
von Gw10
bei normalen anonymverfügungen (meist bei parken in wien so 40 euro) zahlst gleich und ruhe ist. zahlst du nicht, wird anzeige erstattet. dazu wird der halter angeschrieben und der übeltäter ausfindig gemacht - das übliche "geben sie bekannt wer zur zeit x den wagen kennzeichen w - ... gefahren hat oder nennen sie die person, die auskunft darüber geben kann".
erst wenn anzeige erstattet wird, kann man um reduzierung ansuchen. einspruch gegen anonymverfügungen geht nicht. am besten auch gleich gscheit begründen. ob das konto im minus ist oder nicht interessiert in wahrheit keinen. interessant ist nur, wieviel verdient sie oder wieviel pension bekommt sie.
ratenzahlung ist aber auch eine idee, damit hab ich mich aber noch nie beschäftigt weil immer gleich gezahlt.
wien ist einfach n drecksnest, in dem man bei jeder gelegenheit abgezockt wird. traurig aber wahr.
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: So 5. Aug 2012, 17:04
von 454casull
wien ist einfach n drecksnest, in dem man bei jeder gelegenheit abgezockt wird. traurig aber wahr.
dann fahre nach st.pölten des ist erst beschi..en,
war erst dort und mußte zahlen
wo weit und breit kein halte-parkverbot taferl steht
seiten gasse...geparkt und ich dürfte schon brennen
da in ganz st.pölten eine kurzparkzone ist..laut parkscheriff
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: So 5. Aug 2012, 17:54
von KGR84
Ne Anonymverfügung ists ja ned, es ist direkt ne Strafverfügung vom Magistrat gekommen. Gemäß §99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 in verbindung mit §24 Abs.1 lit.a StVO 1960.
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: So 5. Aug 2012, 20:48
von Gw10
ja, vermutlich hast deshalb keine anonyme bekommen, weil 2 sachen gleichzeitig übertreten wurden. da gehts automatisch zur anzeige.
darum auch die 80 euro - 2 delikte a 40.
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 09:48
von sandman
Erst unlängst wurden ja sowohl die Anonymverfügungen, als auch die Anzeigen erhöht. Wenn man Einspruch erhebt, dann kommen die Gerichtskosten noch dazu, was sich bei dieser Höhe wohlk nicht auszahlt, vor allem, weil sie ja wirklich dort gestanden ist und somit an der "Tat" kein Zweifel besteht.
Ratenzahlung wird wohl das beste sein.
Grüße
Sandman
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 10:13
von KGR84
Sind das 2 Übertretungen?
§99 Abs. 3 lit. a StVO 1960:
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen,
a)
wer als Lenker eines Fahrzeuges, als Fußgänger, als Reiter oder als Treiber oder Führer von Vieh gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen verstößt und das Verhalten nicht nach den Abs. 1, 1a, 1b, 2, 2a, 2b oder 4 zu bestrafen ist.
§24 Abs.1 lit.a StVO 1960:
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
a) im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z. 13b,
§99... besagt demnach nur, dass man (in dem Fall) §24... begangen hat, oder verstehe ich das falsch?
Ist es normal möglich, dass man, wenn man so nen Wisch an der Scheibe hat "Anzeige wird erstattet", und gleich vor Ort erscheint das gleich bezahlen kann, und dadurch die Kosten geringer ausfallen würden? Das hätte meine Mutter ja versucht, aber sie wurde wieder weggeschickt, da die Beamten keine Zeit hatten ...
Was auch noch dazukommt (wird halt rechtlich auch keinen Unterschied machen), dass das Halteverbot offensichtlich für ne Firma ist, die dort ihr Firmengelände hat, und das Ganze um 2000 war. Das heißt sie hat auch niemanden behindert.
sandman hat geschrieben:...
Wenn man Einspruch erhebt, dann kommen die Gerichtskosten noch dazu, was sich bei dieser Höhe wohlk nicht auszahlt, vor allem, weil sie ja wirklich dort gestanden ist und somit an der "Tat" kein Zweifel besteht.
...
Dürfte normal nicht der Fall sein, da es ja nicht vor Gericht geht. Wenn man einen Einspruch macht, geht es mal zur Sachbearbeiterin, die darüber entscheidet, und in weiterer Instanz würde es dann zum UVS kommen.
Mehrkosten entstehen ja nur wenn man ne Anonymverfügung nicht einzahlt, weil es dann zur Anzeige kommt. Und die Anzeige ist nun mal (geringfügig) teurer als ne Anonymverfügung.
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 10:25
von rubylaser694
Vor kurzem (März 2012) wurden die Strafen in Wien erhöht!
Auch wer beim Falschparken erwischt wird, muss in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Über 70 Prozent beträgt die geplante Erhöhung der Strafgebühr. In Zukunft kostet demnach ein Organmandat statt bisher 21 stolze 36 Euro.
http://www.krone.at/Nachrichten/Wien_Ku ... ory-302606Strafenkatalog
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1100913%2C%2C
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 15:53
von CCNIRVANA
Jaja, da wird jetzt hart durchgegriffen. Die Strafen haben sich erhöht. Gibt aber immer noch Leute, denen tut das nicht weh. Ich fülle mittlerweile lieber einen Schein zuviel aus, als dass ich Strafe zahle.
Tut mir echt leid, dass es euch erwischt hat, aber Mitleid kennt die Anonymverfügung nicht. Ratenzahlung ist immer eine gute Lösung.
mfg
Chris
Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 20:46
von KGR84
Naja auf 35 Euro plus 3 Euro Bearbeitungsgebühr habens sich runter handeln lassen, immerhin besser als 80, aber noch immer um 38 zu viel

Re: Wieder mal Hilfe im Verkehrsrecht
Verfasst: Do 9. Aug 2012, 08:39
von Varminter
KGR84 hat geschrieben:Naja auf 35 Euro plus 3 Euro Bearbeitungsgebühr habens sich runter handeln lassen, immerhin besser als 80, aber noch immer um 38 zu viel

Sei froh, dass die Frau Mama so "billig" davon kam.
Die Sache hat System - Autofahrer sollen systematisch abgezockt werden, damit sie in Wien auf ihr Fahrzeug ganz oder teilweise verzichten.
Meine LG hat praktisch jede Woche sowas kassiert, bis sie eine Garage fand.
Die kostet in Summe zwar gleich viel, aber dafür bekommt das Geld wenigstens nicht der
fette wiener Häuptling und seine
giftgrüne Autofahrerhasserin.