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Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 20:27
von corax
Hallo, Forumsgemeinde, ich habe folgende Frage:

WEnn ich nun eine Kategorie B Waffe von einer Privatperson erstehe, wie mache ich das dann richtig?
Muss ich vorher zum Büchser und mir dort einen Antrag mitnehmen oder gar vorregistrieren?
Oder muss ich der privatperson meine WBK mitbringen und er kopiert sie dann oder müssen wir das etwa direkt beim Büchser alles regeln, vor Ort?
Ach und noch was wichtiges, muss ich dann die Wartezeit von 3 Tagen einhalten oder kann ich sie direkt mitnehmen?

Fragen über fragen, ich weiß, aber evtl. könnte mir hier ja jemand kurz beschreiben, wie das abläuft.

P.s.: Also die Frage bezieht sich auf eine WBK, weiß ja nicht, ob es sich mit WP anders verhält.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 21:07
von Floody
Die Waffe wird übergeben und sowohl Käufer als auch Verkäufer füllen beispielsweise so ein Formular aus und faxen es ihrer zusändigen Behörde. Wartezeiten gibt es nicht.

http://lunashooters.at/media/formulare

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 21:24
von corax
Ja, gut, aber sollte ich mir nicht eine Kopie, des Passes, vom Verkäufer geben lassen?

Ich meine, nicht, dass keiner weiß wo die Waffe herkommt, ich melde sie und erfahre dann, dass mit der schon 3 Überfälle begangen wurden (gut ist wohl der am schlimmsten anzunehmende Fall, aber nicht ausgeschlossen, oder?)

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 21:30
von Floody
corax hat geschrieben:Ja, gut, aber sollte ich mir nicht eine Kopie, des Passes, vom Verkäufer geben lassen?

Ich meine, nicht, dass keiner weiß wo die Waffe herkommt, ich melde sie und erfahre dann, dass mit der schon 3 Überfälle begangen wurden (gut ist wohl der am schlimmsten anzunehmende Fall, aber nicht ausgeschlossen, oder?)


Du brauchst um die nötigen Informationen deiner Behörde mitteilen zu können sowieso seine Daten wie auf dem Fomular angegeben. Und es ist ziemlich ausgeschlossen dass jemand nach wie vor eine legale Kat. B Waffe besitze mit denen er Überfälle begangen hätte :D

Der Witz hinter der ganzen anmelderei ist ja, dass immer bekannt ist wo die Waffe her kommt. So weis seine Behörde das er sie an dich abgiebt und deine das du sie von ihm nimmst.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 22:51
von corax
Das ist mir schon klar, WENN er sie angemeldet hat, das ist genau das ding, was ich meine.

Ich meinte mit meinem Zweifel auch, wenn da nun jemand ist, der seine vom Z.b. Bahnhof in Budapest erworbene Waffe nun loswerden möchte und ich melde dann das illegale ding an.
Im Zweifel würde so jemand evtl. auch nicht unbedingt seinen richtigen Namen auf dem Formular angeben.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 23:43
von GreaseMonkey
Beide füllen das Formular aus http://www.accunet.at/portals/3/pdfs/privaterwerb01.pdf
und damit ab zur BH bzw. zuständigen Behörde.

Ansonsen achte einfach darauf dass die Seriennummer stimmt (als Käufer)
und dass dein Gegenüber eine WBK hat (als Verkäufer)

EDIT: Wenn du Zweifel hast dass der Verkäufer dir eine legale Waffe anbietet - Lass es sein.
Lass dir den Ausweis zeigen, die WBK, überprüfe die Daten auf Konsistenz, aber wenn dein Bauchgefühl dir sagt dass das einer ist der dir Mist andrehen will - lass es einfach sein. Es gibt genug andere. Legale.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 07:37
von pointi2009
und bitte, auch der Überlasser/Verkäufer MUSS seine Kopie an die Behörder vom Erwerber schicken! Nicht seiner eigenen, der kann mans schicken, muss aber nicht. Nur zur Information, denn das geht aus den posts bis jetzt nicht heraus.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 08:12
von Stickhead
§ 28 Abs. 2 WaffG hat geschrieben: Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der genehmigungspflichtigen Schußwaffen binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. [...]

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 09:32
von wanda72
ich verfolge die diskussion mit grossem interesse, weil ich letzte woche eine waffe überlassen habe.
prozedur genau wie oben beschrieben.
jetzt die frage: kommt eigentlich auch irgendeine rückmeldung von der behörde?
der (eingeschriebene) brief könnte ja verlorengehen etc. und dann laufen 2 personen mit "fremden" kat b waffen herum.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 09:36
von Varminter
Floody hat geschrieben:
corax hat geschrieben:Ja, gut, aber sollte ich mir nicht eine Kopie, des Passes, vom Verkäufer geben lassen?

Ich meine, nicht, dass keiner weiß wo die Waffe herkommt, ich melde sie und erfahre dann, dass mit der schon 3 Überfälle begangen wurden (gut ist wohl der am schlimmsten anzunehmende Fall, aber nicht ausgeschlossen, oder?)


Du brauchst um die nötigen Informationen deiner Behörde mitteilen zu können sowieso seine Daten wie auf dem Fomular angegeben. Und es ist ziemlich ausgeschlossen dass jemand nach wie vor eine legale Kat. B Waffe besitze mit denen er Überfälle begangen hätte :D

Der Witz hinter der ganzen anmelderei ist ja, dass immer bekannt ist wo die Waffe her kommt. So weis seine Behörde das er sie an dich abgiebt und deine das du sie von ihm nimmst.



Ausser, er wurde noch nicht erwischt... ;)

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 09:40
von h.-j.
darf ein verkäufer folgendes machen?
reisepass und wbk verlangen. innerhalb einer woche die personalien des käufers überprüfen und dann erst die waffe übergenben.
wäre mir eigentlich egal, aber mir stellt sich die frage wie er das macht. keiner wird ihm auskunft geben...
auser er ist polizist. akteneinsicht dürfte er da trotzdem nicht kriegen, auser eine hand wäscht die andere.
ich habe absolut nichts zu verbergen und möchte niemanden zu unrecht eine straftat unterstellen, wenn sich wer angesprochen fühlen sollte.

mfg
h.-j.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 09:43
von BigBen
Ein Verkäufer kann von dir verlangen was er will...ob das der Käufer mitmacht ist eine andere Sache. Vielleicht hat er einen Büchsner zur Hand der ihm nachschaut ob gegen den Käufer ein Waffenverbot besteht - aber generell sollte normalerweise Vorlage der WBK reichen, reicht ja auch im normalen Waffenhandel um sofort was zu kaufen.

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 10:05
von Varminter
h.-j. hat geschrieben:darf ein verkäufer folgendes machen?
reisepass und wbk verlangen. innerhalb einer woche die personalien des käufers überprüfen und dann erst die waffe übergenben.
wäre mir eigentlich egal, aber mir stellt sich die frage wie er das macht. keiner wird ihm auskunft geben...
auser er ist polizist. akteneinsicht dürfte er da trotzdem nicht kriegen, auser eine hand wäscht die andere.
ich habe absolut nichts zu verbergen und möchte niemanden zu unrecht eine straftat unterstellen, wenn sich wer angesprochen fühlen sollte.

mfg
h.-j.



Sag´s ihm so wie hier im Klartext.

Ob er deppert ist oder jemand zum Amtsmissbrauch anleiten möchte.

Manche Leute sind solche Hirnis, dass man es ihnen ab und zu sagen muss :!:

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 10:20
von wanda72
Im Prinzip muss man sich nur an den gesetzestext halten und der verlangt die daten beider betroffener + der waffe und man soll sich die wbk anschauen und mit den zur verfügung stehenden mitteln prüfen.
d.h. augen, finger, hirn.

nicht mehr und nicht weniger

Re: Kategorie B von Privat, wie läuft das ab?

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 10:46
von Stickhead
Variante A: Man vertraut darauf, dass, wenn der Andere eine WBK/einen WP vorweist, er Kategorie B Waffen auch besitzen darf.
Variante B: Über einen Büchsenmacher verkaufen.