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Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 23:19
von Das_Frettchen
Hallo,


ein bekannter von mir ist Ex Zivi, er hatte seine Dienst vor 8 Jahren beendet. Nun will er sich eine WBK holen aber die Dame von der BH meinte da er Ex Zivi ist müsse er einem Verein beitrete oder Jäger sein.

Das ist doch bei nicht Zivis (noch) nicht so der Fall, da genügt ja schon die Begründung ---> Selbstverteidigung.


Wisst ihr ob das Bundesweit so ist oder nur so auf der betreffenden BH so gehandhabt wird? Sprich ob das ganze so legal ist?



Sie hat ihm noch so einen Zettel mitgegeben:


Bild

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 23:23
von gewo
Das_Frettchen hat geschrieben:.....aber die Dame von der BH meinte da er Ex Zivi ist müsse er einem Verein beitrete oder Jäger sein.
.....


hi

hoert sich eher nach einem gluecksfall an

viele BHs verlangen zumindestens eine kampfrichterausbildung
die naechste ist vermutlich in einem oder zwei jahren ...

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 23:38
von Garreth81
Ist ja auch Tirol :whistle:

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Sa 18. Aug 2012, 00:56
von xchris1975x
Hi!

Gilt für Zivildiener nicht ein 15 Jähriges Waffenverbot,oder
täusche ich mich da?

mfg Chris

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Sa 18. Aug 2012, 01:11
von therion
Ja, aber das lässt sich eben umgehen mit Kampfrichterkurs und ähnlichem.

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Sa 18. Aug 2012, 08:20
von santiago

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Sa 18. Aug 2012, 09:04
von Incite
xchris1975x hat geschrieben:Hi!

Gilt für Zivildiener nicht ein 15 Jähriges Waffenverbot,oder
täusche ich mich da?

mfg Chris


nein, es gibt kein 15 Jähriges "Waffenverbot", lediglich für genehmigungspflichtige Waffen.

Kat C und D darf ein Zivi auch so besitzen

lg

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Sa 18. Aug 2012, 10:45
von Das_Frettchen
santiago hat geschrieben:http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9825 alles gesagt oder noch fragen.



Ja danke! :D

Re: AW: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Mo 20. Aug 2012, 14:51
von h.-j.
Also ich bin ex zivi und habe letztes jahr die wbk gemacht! Ich musste bei der sid mein waffenverbot löschen lassen bzw. brauchte ich daführ eine genehmigung. Auserdem musste ich bei einem verein beitreten und vom diesen verein eine bestätigung vorweisen. Den verein kann man sich ersparen, wenn man die jagdprüfung macht.

Mfg

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

Re: AW: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Do 6. Sep 2012, 14:38
von bigb1at
h.-j. hat geschrieben:Also ich bin ex zivi und habe letztes jahr die wbk gemacht! Ich musste bei der sid mein waffenverbot löschen lassen bzw. brauchte ich daführ eine genehmigung. Auserdem musste ich bei einem verein beitreten und vom diesen verein eine bestätigung vorweisen. Den verein kann man sich ersparen, wenn man die jagdprüfung macht.

Mfg

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2



Hast du eigentlich eine Kampfrichterausbildung machen müssen oder nicht?
Und welche Genehmigung hast du da vorweisen müssen bzw. wer hat dir diese ausgestellt?

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 19:52
von h.-j.
die bestätigung des vereins schaut so aus:
An
Bezirkshauptmannschaft XXX
Waffenabteilung
XXX

Es wird XXX, geb. XXX, wh. XXX, bestätigt, dass er seit XXX Mitglied in der Sektion Schießen des XXX ist und er aktiv mit Langwaffen an Trainingsschießen teilnimmt.

Da XXX auch mit Fausfeuerwaffen beim XXX sportlich schießen möchte, wird gebeten, das Anliegen von XXX positiv zu behandeln


dann habe ich noch eine mail an die sicherheitsdirektion geschrieben und gut ist.

folgende maßnahmen sind dann gleich, wie bei allen anderen auch...
---
edit: kampfrichter was??? WTF

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 20:26
von Stickhead
Aus welchem Bundesland bist du, bigb1at?

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 00:35
von sf77
Das einfachste ist auf eurer BH nachzufragen was sie brauchen. Denn irgendwie haben die da wiedereinmal keinen einheitlichen Vollzug.
Äls Zivildiener hat man die Einschränkung, auf 15 Jahre kein Waffenrechtliches Dokument ausgestellt zu bekommen. Das ist kein Waffenverbot. Also WBK und WP sowie Jagdkarte gibts grundsätzlich nicht..Aber: Seit ca. 2 Jahren wurde das Zivildienstgesetz so geändert, das für Sportschützen und Jäger eine Ausnahme beantragt werden kann. Aber die Bundespolizei KANN eine Ausnahmegenehmigung ausstellen.D.h. sie legen die Spielregeln fest. In Wien zB muss man in einem Verein, welcher dem ÖSB angehört Mitglied sein und eine Kampfrichterprüfung nachweisen!? In anderen Bundesländern mag das anders sein. Bitte erst mal bei der BH umd/oder BPD anfragen.
Sollte mittlerweile aber überall möglich sein die Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

Für C und D ist ja kein WaffenrechtlichesDokument notwendig, daher gibt es da keine Einschränkung, diese Waffen dürfen auch ohne Ausnahmegenehmigung besessen und benutzt werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich über PN gerne zur Verfügung!

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Sa 8. Sep 2012, 15:54
von Stickhead
§ 5 Abs. 5 ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot ( ;) ) des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.


Es ist zwar kein Verbot wie § 12 oder § 13 WaffG, aber als (Ex-)Zivi wird einem auf jeden Fall für 15 Jahre der Erwerb und der Besitz von Kategorie A und B Waffen, sowie das Führen ALLER Schusswaffen untersagt. Somit kämen für einen Zivildiener die Ausnahmebestimmungen gem. § 35 Abs. 2 Z 3, 4 WaffG nicht zu tragen. Also auch Kategorie C und D ist für Zivildiener nicht gänzlich, wenn auch eher unbedeutend, uneingeschränkt.

Ein Antrag auf Aufhebung dieses Verbotes muss bei der Landespolizeidirektion (früher Sicherheitsdirektion) eingebracht werden. Das ist die zuständige Behörde zweiter Instanz.

Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?

Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 01:50
von S.W.A.T.
Ich war Zivi und bei mir hats gereicht wenn ich an die SID 3 Ergebnislisten egal welcher Art (Gewehr oder FFW) mit dem Ansuchen geschickt habe. Die wiederum schickten mir nen Wisch mit Stempel und Unterschrift und Erlagschein. Mit dem auf BPD die WBK beantragt und am nächsten Tag abgeholt :-)