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Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: So 23. Sep 2012, 22:02
von Sassoon
Wenn man auf z.B. egun ein schönes Stück findet, wo z.B. "englischer Beschuss" angegeben ist, muss man dann in Ö mit der Waffe zum Beschussamt gehen, oder wie läuft das?

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: So 23. Sep 2012, 23:42
von mgritsch
wobei eingeschränkt werden muss, dass die meisten militärischen waffen keinen zivilen CIP-gültigen beschuss haben sondern nur irgendwelche abnahmestempel.
idR sind ordonnanzer nicht gültig beschossen, zumindest nicht historisch.
ob man sich das nach-beschiessen antut... muss jeder für sich entscheiden.

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 00:21
von Steelman
mgritsch hat geschrieben:wobei eingeschränkt werden muss, dass die meisten militärischen waffen keinen zivilen CIP-gültigen beschuss haben sondern nur irgendwelche abnahmestempel.
idR sind ordonnanzer nicht gültig beschossen, zumindest nicht historisch.
ob man sich das nach-beschiessen antut... muss jeder für sich entscheiden.


Na so ganz stimmt das halt nicht.

Bleibt das Gewehr im Kasten (z.B.als Sammlerstück), muss es nicht beschossen sein.

Gehst damit zu einem Bewerb, muss es einen gültigen Beschuss aufweisen.

Aber jeder wie er glaubt.

LG Steelman

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 08:57
von Sassoon
Wie ist denn die Rechtslage? Ich dachte immer, man müsse unbedingt einen gültigen Beschuss haben, um mit der Waffe legal am Schießplatz schießen zu dürfen. Kann ja nicht sein, dass jeder machen kann, was er will. Oder doch?????

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 09:04
von Varminter
Sassoon hat geschrieben:Wie ist denn die Rechtslage? Ich dachte immer, man müsse unbedingt einen gültigen Beschuss haben, um mit der Waffe legal am Schießplatz schießen zu dürfen. Kann ja nicht sein, dass jeder machen kann, was er will. Oder doch?????



Ist einfach:

Nur Sammler und Bixn immer im Schrank: Neubeschuss alter Püster nicht zwingend erforderlich, sie verlieren damit auch enorm an Sammlerwert.

Sobald du aber auch nur EINEN Schuss abgeben willst, egal ob Schiessstand oder Jagdrevier, dann ist gültiger Beschuss zwingend vorgeschrieben.

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 09:49
von gewo
mgritsch hat geschrieben:ob man sich das nach-beschiessen antut... muss jeder für sich entscheiden.


hi

also eigentlich ... nicht

laut beschussverordnung, und die gilt fuer jeden der waffen in umlauf bringt, egal ob privat oder gewerblich - muss jede waffe beschossen werden

von der schreckschusspistole bis zur chevy-tac

und selbstverstaendlich auch ordnonnanzwaffen
es seie denn sie haben bereits einen gueltigen beschuss

sollte jemand einen erlass oder eine verordnung kennen die gegenteiliges besagt waere ich fuer das posten derselben dankbar, wir geben jedes jahr eine menge geld fuer beschuss von waffen aus, wenn es da eine ausnahme fuer sammlerzecke oder aehnliches gibt kann ich mir an haufen geld sparen ...

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 10:54
von Varminter
gewo hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:ob man sich das nach-beschiessen antut... muss jeder für sich entscheiden.


hi

also eigentlich ... nicht

laut beschussverordnung, und die gilt fuer jeden der waffen in umlauf bringt, egal ob privat oder gewerblich - muss jede waffe beschossen werden

von der schreckschusspistole bis zur chevy-tac

und selbstverstaendlich auch ordnonnanzwaffen
es seie denn sie haben bereits einen gueltigen beschuss

sollte jemand einen erlass oder eine verordnung kennen die gegenteiliges besagt waere ich fuer das posten derselben dankbar, wir geben jedes jahr eine menge geld fuer beschuss von waffen aus, wenn es da eine ausnahme fuer sammlerzecke oder aehnliches gibt kann ich mir an haufen geld sparen ...



Hmm... dann dürften theoretisch auch keine Sammlerwaffen mehr im Umlauf sein, die nicht beschossen sind... sind sie aber... siehe Dorotheum... Hermann´s Historica etc.

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 12:50
von mgritsch
gewo hat geschrieben:laut beschussverordnung, und die gilt fuer jeden der waffen in umlauf bringt, egal ob privat oder gewerblich - muss jede waffe beschossen werden


genau das ist der punkt.
ich schätze mal vorsichtig, dass maximal etwa die hälfte der ordonnanzer die in umlauf gebracht wurden einen beschuss hat.
ansich würde die beschusspflicht den treffen, der das ding erstmalig in AT in umlauf bringt, also mutmaßlich den großimporteur oder einzelhändler. Wenn ich selbst zB aus DE importiere mit importerlaubnis usw bin ich verantwortlich. wenn ich das mit hilfe eines händlers mache, ist das schon wieder fraglich wer dann "schuld" wäre.

ich denke auch, dass die pflicht unabhängig von der tatsächlichen verwendung entsteht, das wäre ja sonst wie einen WP braucht man erst wenn man die waffe tatsächlich zur SV einsetzt. (ok, hinkt evtl ein wenig)

wie auch immer, die gelebte praxis ist offensichtlich eine ganz andere, der anteil unbeschossener ist hoch.
scheint somit eher totes recht zu sein.
klar ist, wenn du das ding ohne beschuss verwendest und irgendwas geht schief, dann werden sich versicherungen etc. abputzen und evtl noch eine strafe wegen verstoß gegen das beschussgesetz die folge sein.
tatsache ist aber auch, dass ich noch nie gehört habe dass der beschuss tatsächlich aktiv kontrolliert würde.

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 14:47
von Charles
Wird fallweise kontrolliert bei Ordonnanzbewerben.

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 15:56
von therion
mgritsch hat geschrieben:wenn ich das mit hilfe eines händlers mache, ist das schon wieder fraglich wer dann "schuld" wäre.


Der Händler, weil er die Importgenehmigung einholt und das Teil in Ö in Verkehr bringt und an seinen Kunden übergibt.

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 17:17
von gewo
therion hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:wenn ich das mit hilfe eines händlers mache, ist das schon wieder fraglich wer dann "schuld" wäre.


Der Händler, weil er die Importgenehmigung einholt und das Teil in Ö in Verkehr bringt und an seinen Kunden übergibt.


hi

nein
der haendler braucht keine importgenehmigung

und der kunde bucht eine dienstleistung, naemlich die des importes
eine art botendienst also
der auftrageber dazu ist der kunde

die zahlung der waffe erfolgt durch den kaeufer direkt an den verkaeufer
der importierende haendler hat damit nix zu tun
wer der kaeufer ist ist also klar

die rechtslage ist damit bestenfalls "fraglich" wie schon mgritsch geschrieben hat

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 17:38
von therion
Der Händler bringt sie aber in Verkehr oder irre ich mich da? Zumindest würde ich das so auffassen. Aber seis wies ist, ich bin froh, dass nicht alle Händler in diesen Fällen nach dem Gesetz handeln, sonst wäre ein Stück Zeitgeschichte vernichtet.

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 17:45
von gewo
therion hat geschrieben:Der Händler bringt sie aber in Verkehr oder irre ich mich da? Zumindest würde ich das so auffassen. Aber seis wies ist, ich bin froh, dass nicht alle Händler in diesen Fällen nach dem Gesetz handeln, sonst wäre ein Stück Zeitgeschichte vernichtet.



hallo

weiss ned
war noch nie in der situation

wir importieren zwar dies und das fuer kunden
da ist aber immer ein beschuss dran

grundsaetzlich wuerde ich cden import - tendenziell - eher als dienstleistung sehen
ich bekomme kein geld fuer die ware
ich habe die ware nicht angekauft
ich verkaufe die ware nicht
ich stelle fuer die ware keine rechnung aus

ich wuerde mal sagen um etwas "in verkehr" zu bringen muss man doch wohl mal eigentuemer des teils sein
denn der hat die verfuegungsberechtigung
und nicht der postbote ....

aber wie gesagt
eine spannende frage
die bei weitem ned eindeutig geklaert erscheint

die ordonannzwaffen die wir selber vertreiben (zb die nagant 91/30 um 169,-) kaufen wir ohne beschuss ein, und sie werden von uns immer beschossen bevor sie in den laden kommen

ohne ausnahme

Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 18:28
von Maggo
Prinzipiell sollten Waffen immer Beschossen sein.
Wer ohne Beschuss mit einer Waffe schießt ist dann selbst schuld,die Haftung wirst dann du übernehmen müssen wenn etwas passiert.

Praktisch ist es so, wenn das Teil keine komplette Leiche ist sollte auch nix passieren.
Es sind genug unbeschossene Waffen im Umlauf,meist sind es sogar Schweizer Karabiner die über Privatimport nach Öserreich gekommen sind oder K98 oder Seyr M95 die der Opa nach den Krieg am Dachboden versteckt hat die keinen Beschuss aufweisen.
Ich selbst hab auch Waffen die Unbeschossen sind,ist auch nix außergewöhnliches.
Aber prinzipiell rate ich jedem eine Waffe Nachbeschießen zu lassen,der Aufwand ist im Westen von Österreich einfach zu enorm da kein Beschussamt in unserer Nähe ist.
Aber:
Ein Beschuss gibt keine Sicherheit darüber das die Waffe auch in vornhinein passt.
Es gibt genug Ordonnanzer die einen Gültigen Beschuss aufweisen die aber überweite Patronenlager und Verschlussabstände haben die jenseits von gut und Böse sind.