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Alte Jagdgewehre melden

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 10:01
von Artabanos
Hallo allerseits,

ein Kollege von mir hat nach dem Tod seines Großvaters in dessen Haus ein paar alte Jagdgewehre gefunden - allerdings ohne Papiere, Meldungen oder sonstiges.

Kann er die Repetierer jetzt einfach nach §30 beim Büchsenmacher melden obwohl er nicht weiss ob und wo sie vorher gemeldet waren?

Mfg Michael

Re: Alte Jagdgewehre melden

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 10:59
von doc steel
offiziell nimmt er die spragern, geht damit zum büxer seines geringsten misstrauens und sagt:
"alter horch zu, i hätt da a paar gwehrln, komm sei so kniewaach und tu mas melden!"
derweil interessierts no kan vo wo und wieso und warum. reicht wanna sagt: vo mein opa gerbt.

inoffiziell.... kennst des sprichwort: wos i ned waas, mocht...?

Re: Alte Jagdgewehre melden

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 12:32
von gewo
Artabanos hat geschrieben:Kann er die Repetierer jetzt einfach nach §30 beim Büchsenmacher melden obwohl er nicht weiss ob und wo sie vorher gemeldet waren?


hi

er kann sie melden

das nicht angeben wo denn die letzte meldung erfolgt ist ist ein theoretischer verstoss gegen das waffenrecht
der
1.) vom vorbesitzer begangen wurde und nicht vom aktuellen inhaber und der
2.) nicht geahndet wird

von daher keien problem

meldung ins ZWR, logisch
papierzettelmeldungen gibts nimmer ...