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polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:16
von gunwitch
Sollten hier ein paar Polizei - Angehörige mitlesen: ich brauch Euren Rat!
Folgende Geschichte: die 17jährige Tochter (aus erste Ehe) eines Bekannten hat ihrem Vater jetzt mitgeteilt, warum sie ihn im Sommer nicht mehr gerne besuchen wollte. Wann immer sie und ihre Freundinnen zu Besuch waren und im Pool schwimmen wollten, hat ein Haus - Mieter hinter seinem Fenster die Kamera gezückt und die Mädels fotografiert. Denen war das so peinlich, dass sie nicht mehr kommen wollten und auch nichts gesagt haben.
Er erzählt das jetzt seiner jetzigen Frau und die sagt ganz "g´schamig", dass sie genau deshalb auch nicht mehr schwimmen wollte, weil er da auch Fotos gemacht hat.
Darüberhinaus habe sie diesen Mieter dabei beobachtet, dass er ein extrem junges Mädel sturzbetrunken und heulend aus seiner Wohnung geschoben hat. Sie hat daraufhin die Polizei angerufen, die meinte (logisch eigentlich), das wäre irgendwie nicht ausreichend um der Sache nach zu gehen.
Was ist aber nun mit den fotografierten Mädels etc.? Irgendwie kann man das doch nicht so stehen lassen, oder?
Welche Beweise bräuchte die Polizei um der Sache entsprechend nach zu gehen?
Irgendwas sagt mir, dass die ganz schön was finden könnten dort....
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:20
von cobaltbomb
mieter kündigen ?
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:22
von headhoncho
- Anzeige erstatten (ALLE Eltern betroffenen Minderjährigen).
- Brief an die Hausverwaltung (Zahl und Umfang der Anzeigen erwähnen).
- so lange wiederholen, bis es wirkt.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:23
von slasher
kannst es beweisen?
(der beweis bezeichnet die feststellung eines sachverhalts als tatsache in einem gerichtsverfahren aufgrund richterlicher überzeugung.)
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:24
von gunwitch
cobaltbomb hat geschrieben:mieter kündigen ?
offenbar geht das aus irgendwelchen Gründen nicht.
Und wegen dieser Geschichte erst recht nicht, weil er sie nicht beweisen kann...
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:24
von gunwitch
slasher hat geschrieben:kannst es beweisen?
(der beweis bezeichnet die feststellung eines sachverhalts als tatsache in einem gerichtsverfahren aufgrund richterlicher überzeugung.)
Das ist genau der Punkt - was gilt als Beweis?
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:26
von franky111
warum fotografierts den typen ned wenn er grad am fotografieren ist...aber jetzt is zu kalt zum baden ....
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:28
von gunwitch
franky111 hat geschrieben:warum fotografierts den typen ned wenn er grad am fotografieren ist...aber jetzt is zu kalt zum baden ....
Hab ich ihm auch vorgeschlagen.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:30
von Teal'c
gunwitch hat geschrieben:franky111 hat geschrieben:warum fotografierts den typen ned wenn er grad am fotografieren ist...aber jetzt is zu kalt zum baden ....
Hab ich ihm auch vorgeschlagen.
+1
dann habts den Beweis für den Richter!
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:31
von Garreth81
Würde es wie Franky machen und zusätzlich den .....(beliebige Beschimpfung einfügen) mal ansprechen was das soll.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:32
von headhoncho
gunwitch hat geschrieben:cobaltbomb hat geschrieben:mieter kündigen ?
offenbar geht das aus irgendwelchen Gründen nicht.
Und wegen dieser Geschichte erst recht nicht, weil er sie nicht beweisen kann...
Jede Hausverwaltung will eine ruhige Kugel schieben. Bloß weil einer sich 1x aufregt, passiert nichts. 1x im Monat eine Mieterversammlung einberufen und die Hausverwaltung dazuzitieren. Dabei sachlich, aber immer wieder "Fotos Minderjähriger", "blutjunge Mädchen", "Rechtsanwalt", usw. erwähnen. Ein wenig bluffen und mit Kündigung/Wegzug/Wertverlust drohen. Den Photoheini wissen lassen, dass er Dauerthema ist. Usw.
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:32
von Jokerface
Bei Fotos würd ich aufpassen, er könnte Behaupten er hat zufällig aus dem Fenster geschaut.
Da ist ein video weitaus glaubhafter und vor Gericht schwerer zum Anzweifeln.
Einen Lockvogel der sich Opfert (VOLLJÄHRIG damit es nicht heißt er wurde in eine Falle gelockt) und die sau versteckt aufnehmen und anzeigen.
lg
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:37
von gewo
hi
ich befuerchte fast fotos von kids beim schwimmen allein san ned wirklich a tatbestand, oder?
ich bin ja was wirschafts- und arbeitsrecht und so kram betrifft recht beschlagen aber in dem bereich hab ich keinen plan ...
Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:38
von franky111
also mir is jetzt schon zu kalt das ich in der badehose den lockvogel spiel .....ausserdem, diejenigen die mich kennen wissen, ich bin ned so der lockvogel-typ

Re: polizeilicher Rat!
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 18:38
von gunwitch
Jokerface hat geschrieben:Bei Fotos würd ich aufpassen, er könnte Behaupten er hat zufällig aus dem Fenster geschaut.
Da ist ein video weitaus glaubhafter und vor Gericht schwerer zum Anzweifeln.
Einen Lockvogel der sich Opfert (VOLLJÄHRIG damit es nicht heißt er wurde in eine Falle gelockt) und die sau versteckt aufnehmen und anzeigen.
lg
Darf sowas als Beweis verwendet werden?