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Munition ins Ausland mitnehmen = Einfuhrbestimmungen?

Verfasst: Mi 24. Okt 2012, 11:20
von buckshot
Frage an die Experten: Weiß jemand wie die "Einfuhr" bzw. Mitnahme von Munition zB nach Deutschland geregelt ist?

ich gehe davon aus, dass ab der Grenze grundsätzlich jeweils das regionale Recht gültig ist... - also evtl. kennt jemand die deutsche Gesetzeslage näher...

Wenn ich zB mit meiner Jagdbüchse, Flinte... - die selbstverständlich im EUFWP eingetragen ist, über die Grenze zum Jagen fahre, kann/darf ich auch die dazu passende Munition mitführen (Mengenbegrenzung?)
wie ist das zB wenn ich dort die Möglichkeit habe, eine Waffe mit einem anderen Kaliber zu schießen und ich möcht mir meine eigene Muni mitnehmen - vor allem FFW Munition -

darf man jegliche Muni mitführen zu deren Besitz man auch hierzulande berechtigt ist oder darf man nur Muni für die mitgeführte Waffe mitnehmen?

Darf ich ohne eine Bewerbseinladung auch eine FFW transportieren - führen darf ich Sie ja angeblich dort auch im Revier nicht als nicht deutscher Jäger wenn ich in Ö keine führen darf - also keinen WP habe....(?)

Wie viel Patronen darf man mitnehmen (klar, jagdlich komm ich (leider) mit 1-2 Büchsenpatronen auch aus - aber evtl. ein Ausflug zum Schießstand und auf die Rennsau... - da sind gleich 50 -100 schuss weg...; für die Flinte könnt es auch mehr sein...)

Ich weiß nur noch, dass mir die Deutschen nur am Schießstand Muni zur dortigen Verwendung verkaufen dürfen, aber nicht zum mitnehmen weil ich dafür eine Einfuhrbewiligung bräuchte - gilt dass auch umgekehrt....?

Re: Munition ins Ausland mitnehmen = Einfuhrbestimmungen?

Verfasst: Do 25. Okt 2012, 13:36
von nominus
Soweit mir bekannt:
In Deutschland sind Waffen und Munition nicht frei erhältlich sondern an Voraussetzungen gebunden. (Jagen, Sportschießen -> Vereinszwang).
Der Erwerb von Munition (Kaliber) richtet sich nach den eingetragenen Waffen. Ist in Österreich anders wo Muni, quasi frei ab 18ten ist.

Wenn du also mit Waffen nach Deutschland fährst, dann musst du die Waffen in den Europäischen Waffenpass eintragen lassen + eine Einladung zur Jagd/Wettkampf mithaben. Für diese Waffen kannst du unbegrenzt Munition mitführen.
Der Europäische-Waffenpass + Einladung berechtigt dich zum Besitz der Waffen und Munition nach geltenden Recht in Deutschland. So wie ich es verstanden habe, ist die Einladung ein wesentlicher Teil bei der Sache.

Du bist nach lokalen Recht nicht berechtigt Munition zu besitzen & erwerben, wo du keine Berechtigung vorweisen kannst. Alles was du nicht eingetragen hast im Europäischen-Waffenpass darfst da draußen nicht haben.
Kaufen und in Deutschland verbrauchen ist kein Problem. Wie das mit dem Versand/Mitnahme nach Österreich weiß ich nicht.

Ob dich eine deutsche „Jagdgastkarte“ berechtigt eine FFW, auf der Jagd in Deutschland, zuführen weiß ich nicht. Das könnte man auf der deutschen Botschaft erfragen.

Re: Munition ins Ausland mitnehmen = Einfuhrbestimmungen?

Verfasst: Do 25. Okt 2012, 13:46
von buckshot
danke nominus;

wie gesagt: jagdwaffen samt passender muni ging soweit auch immer problemlos (wurde auch nie kontrolliert...) - ich nehme selbstverständlich auch keine waffe mit, die nicht im EUFWP eingetragen ist...

das mit der Einladung ist soweit mir bekannt ist so zu verstehen, dass es nachvollziehbar sein muss - also es muss keine formelle einladung sein - ich lass mir dennoch einen 2zeiler von der jagdgesellschaft schicken... - das erspart ggf. diskussionen mit den behörden.

bzgl.
Ob dich eine deutsche „Jagdgastkarte“ berechtigt eine FFW, auf der Jagd in Deutschland, zuführen weiß ich nicht. Das könnte man auf der deutschen Botschaft erfragen.
bin ich immer noch auf der suche nach einer klaren antwort, konnte bisher nichts dazu finden... - im zweifelsfall darf ich sie eher nicht führen;

Re: Munition ins Ausland mitnehmen = Einfuhrbestimmungen?

Verfasst: Do 25. Okt 2012, 20:01
von gewo
buckshot hat geschrieben:.....
Wenn ich zB mit meiner Jagdbüchse, Flinte... - die selbstverständlich im EUFWP eingetragen ist, über die Grenze zum Jagen fahre, kann/darf ich auch die dazu passende Munition mitführen (Mengenbegrenzung?)

Ich weiß nur noch, dass mir die Deutschen nur am Schießstand Muni zur dortigen Verwendung verkaufen dürfen, aber nicht zum mitnehmen weil ich dafür eine Einfuhrbewiligung bräuchte - gilt dass auch umgekehrt....?


hi

alles was du glaubhaft machen kannst wird gehen mengenmaessig
1000 schuss lapua 338 wirst fuer a gesllschaftsjagd ned glaubhaft machen koennen
60 oder 80 schuss 308 wird dagegen wohl eher keine diskussionen ausloesen ..

1000 schuss 9mm fuer an IPSC wettkampf wird zuwar vermutlich diskussionen ausloesen aber am ende wird man es rechtfertigen koennen, evt nimmt man ja fuer schuetzenkollegen die mit dem flieger anreisen die muni mit
bei 5000 schuss wird es anders aussehen

es darf jedenfalls nur munition in jenem kaliber sein zu dem man eine im EuFeWp eingetragene waffe mitfuehrt
denn der munitionsbesitz gilt jeweils nur fuer das benoetigte kaliber und die mitgefuehrte waffe ist sozusagen teil der besitzberechtigung fuer die munition

die waffe muss in einem VERschlossenem behaeltnis transportiert werden