Munition ins Ausland mitnehmen = Einfuhrbestimmungen?
Verfasst: Mi 24. Okt 2012, 11:20
Frage an die Experten: Weiß jemand wie die "Einfuhr" bzw. Mitnahme von Munition zB nach Deutschland geregelt ist?
ich gehe davon aus, dass ab der Grenze grundsätzlich jeweils das regionale Recht gültig ist... - also evtl. kennt jemand die deutsche Gesetzeslage näher...
Wenn ich zB mit meiner Jagdbüchse, Flinte... - die selbstverständlich im EUFWP eingetragen ist, über die Grenze zum Jagen fahre, kann/darf ich auch die dazu passende Munition mitführen (Mengenbegrenzung?)
wie ist das zB wenn ich dort die Möglichkeit habe, eine Waffe mit einem anderen Kaliber zu schießen und ich möcht mir meine eigene Muni mitnehmen - vor allem FFW Munition -
darf man jegliche Muni mitführen zu deren Besitz man auch hierzulande berechtigt ist oder darf man nur Muni für die mitgeführte Waffe mitnehmen?
Darf ich ohne eine Bewerbseinladung auch eine FFW transportieren - führen darf ich Sie ja angeblich dort auch im Revier nicht als nicht deutscher Jäger wenn ich in Ö keine führen darf - also keinen WP habe....(?)
Wie viel Patronen darf man mitnehmen (klar, jagdlich komm ich (leider) mit 1-2 Büchsenpatronen auch aus - aber evtl. ein Ausflug zum Schießstand und auf die Rennsau... - da sind gleich 50 -100 schuss weg...; für die Flinte könnt es auch mehr sein...)
Ich weiß nur noch, dass mir die Deutschen nur am Schießstand Muni zur dortigen Verwendung verkaufen dürfen, aber nicht zum mitnehmen weil ich dafür eine Einfuhrbewiligung bräuchte - gilt dass auch umgekehrt....?
ich gehe davon aus, dass ab der Grenze grundsätzlich jeweils das regionale Recht gültig ist... - also evtl. kennt jemand die deutsche Gesetzeslage näher...
Wenn ich zB mit meiner Jagdbüchse, Flinte... - die selbstverständlich im EUFWP eingetragen ist, über die Grenze zum Jagen fahre, kann/darf ich auch die dazu passende Munition mitführen (Mengenbegrenzung?)
wie ist das zB wenn ich dort die Möglichkeit habe, eine Waffe mit einem anderen Kaliber zu schießen und ich möcht mir meine eigene Muni mitnehmen - vor allem FFW Munition -
darf man jegliche Muni mitführen zu deren Besitz man auch hierzulande berechtigt ist oder darf man nur Muni für die mitgeführte Waffe mitnehmen?
Darf ich ohne eine Bewerbseinladung auch eine FFW transportieren - führen darf ich Sie ja angeblich dort auch im Revier nicht als nicht deutscher Jäger wenn ich in Ö keine führen darf - also keinen WP habe....(?)
Wie viel Patronen darf man mitnehmen (klar, jagdlich komm ich (leider) mit 1-2 Büchsenpatronen auch aus - aber evtl. ein Ausflug zum Schießstand und auf die Rennsau... - da sind gleich 50 -100 schuss weg...; für die Flinte könnt es auch mehr sein...)
Ich weiß nur noch, dass mir die Deutschen nur am Schießstand Muni zur dortigen Verwendung verkaufen dürfen, aber nicht zum mitnehmen weil ich dafür eine Einfuhrbewiligung bräuchte - gilt dass auch umgekehrt....?