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Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 14:16
von Varminter
Hi Folks,
in div. Threads wird angeregt, sich nach einem Selbstverteidigungsfall jeder Aussage zu entschlagen und sich sofort einen guten Anwalt zu nehmen.
Genauso wie auf SV sollte man sich auf die danach notwendigen Sofortmassnahmen einstellen.
Welchen Rechtsanwalt empfehlen unser bordeigene Experten?
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 14:18
von Teal'c
+1
die Frage wollt ich auch schon stellen. Es ist gut wenn nicht passiert und man keinen Anwalt braucht, aber für den Fall der Fälle wärs echt gut zu wissen, welchen Anwalt man nehmen kann/sollte.

Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 14:20
von chris_ooe
Hat die IWOE nicht eine Liste der Vertrauensanwälte - ob die hierfür die beste Wahl sind?!
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 14:39
von therion
Es wurde ja schon einige genannt. Die einschlägigen Strafrechtler sind sicher keine schlechte Wahl, ebenso die Verband Vertrauensanwälte.
Wenn man es namentlich braucht:
Rudolf Mayer
Philipp Winkler
Manfred Ainedter
Arthur Machac
Werner Tomanek
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 14:53
von Austriangun
Roland Friis in Wien. Hatte mit ihm beruflich (Arbeitskollege) während meiner langjährigen Tätigkeit in Wien zu tun. Er hatte während des Studiums selbst einen SV-Fall mit Glock 19, wurde freigesprochen und ist mittlerweile ein Experte für solche Fälle
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 15:08
von therion
War das der Fall mit der UBahn?
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 15:24
von Schlesi
chris_ooe hat geschrieben:Hat die IWOE nicht eine Liste der Vertrauensanwälte - ob die hierfür die beste Wahl sind?!
kann ich nicht behaupten..
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: So 28. Okt 2012, 17:19
von Austriangun
therion hat geschrieben:War das der Fall mit der UBahn?
Ja
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: Mo 29. Okt 2012, 17:49
von trenck
Schlesi hat geschrieben:chris_ooe hat geschrieben:Hat die IWOE nicht eine Liste der Vertrauensanwälte - ob die hierfür die beste Wahl sind?!
kann ich nicht behaupten..
Was genau ist das Problem bei dieser Liste?
Trenck
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: Di 30. Okt 2012, 09:09
von Xandl
Bei jeder Rechtsanwaltskammer erhält man Auskunft, wer Strafrecht als Spezialgebiet hat.
Man braucht keine "Verband".
Alex
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: Di 30. Okt 2012, 10:01
von Noldi
Im absoluten Notfall falls man verhaftet wird und seinen Anwalt nicht erreicht (Urlaub, Wochenende, mitten in der Nacht, ...):
Rechtsanwaltlicher Journaldienst: 0800 376 386
http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=54
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: Di 30. Okt 2012, 10:09
von trenck
Xandl hat geschrieben:Bei jeder Rechtsanwaltskammer erhält man Auskunft, wer Strafrecht als Spezialgebiet hat.
Man braucht keine "Verband".
Das wage ich zu bezweifeln. Das Notwehrrecht ist ein sehr spezieller Bereich des Strafrechts. So etwas sollte man während der Ausbildung nicht nur in einer Zusatzvorlesung gerlernt, sondern in mehreren konkreten Fällen bereits praktiziert haben. Wenn ich z.B. einen Anwalt suche, der auf Holdingkonstruktionen in Osteuropa spezialisiert ist, wird für mich die Liste aller Wirtschaftsanwälte absolut nutzlos sein.
Trenck
Re: Welchen Rechtsanwalt im Fall eines SV-Falles?
Verfasst: Di 30. Okt 2012, 21:31
von Xandl
Trenck, in einem Waffenforum - die Betonung liegt auf Forum - ist es wohl doch zu speziell, das entnehme ich den posts. Ohne die Notwehr als wichtigsten aller Rechtfertigungsgründe im kleinsten Finger zu haben, gibt kein Anwalt Strafrecht als ein Spezialgebiet an. Die Notwehr ist im Strafrecht ungefähr dort angesiedelt wo eine einfache Wald und Wiesen GmbH Gründung im Wirtschatfsrecht liegt. Da braucht man nicht mehrere Fälle praktizieren bis man das beherrscht. Ganz im Gegenteil, bereits beim allerersten Fall muss das Schema der Notwehr bei der Prüfung der Strafbarkeit einer Handlung absolut klar sein. Wie kämen die deiner Meinung nach ersten Versuchspersonen dazu, wenn das anders wäre?
Tut mir leid, aber ich wage deine Meinung zu bezweifeln.
Alex