Ohne wesentliche Komponente noch "Waffe"?
Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 20:42
Fehlt bei einer Schußwaffe ein Bauteil der unabdingbar zum Abfeuern einer Ladung dient - gilt diese dann noch als Waffe?
Ich frage, weil mir mein bescheidener Waffenschrank zu klein geworden ist und ich mir jetzt ein kleines offenstehendes Rifle-Rack für 2-3 Repetierer ohne weitere Sicherungen bauen möchte.
Die Verschlüsse aus den besagten Repetierern sollen im ohnehin vorhandenen Safe verwahrt werden. Also was dann im Rack steht, wäre nach meinem Verständnis eigentlich nicht mehr als ein Blasrohr mit Schaft - wie sieht das Gesetz sowas?
Ich frage, weil mir mein bescheidener Waffenschrank zu klein geworden ist und ich mir jetzt ein kleines offenstehendes Rifle-Rack für 2-3 Repetierer ohne weitere Sicherungen bauen möchte.
Die Verschlüsse aus den besagten Repetierern sollen im ohnehin vorhandenen Safe verwahrt werden. Also was dann im Rack steht, wäre nach meinem Verständnis eigentlich nicht mehr als ein Blasrohr mit Schaft - wie sieht das Gesetz sowas?