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Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 22:52
von Sidekix
Hi Leute

habe heute erfahren das folgendes im Gespräch ist:

das Kat.B Waffen vor 1871 (die ja Stückzahlbefreit sind)
vorher von einem "Gutachter" auf "vor1871" Tauglichkeit überprüft werden sollen,
da nicht jeder BH Reverent mit der Materie entsprechend vertraut ist.
bzw das diese Vorgangsweise grad überlegt wird

die große Frage wie läuft das dann ab und welche Kosten können entstehen?
schon war was davon gehört?

die momentane Vorgehensweise war ja Meldung Kat.B mit Vermerk vor 1871

mfg

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 23:40
von Promo
Zettel von einem gerichtlich beeideten Waffensachverständigen ausstellen lassen. Hr. Josef Schuy macht das zB bei Rast & Gasser Revolvern.

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 23:46
von gewo
Sidekix hat geschrieben:die momentane Vorgehensweise war ja Meldung Kat.B mit Vermerk vor 1871


hi

sagt wer?

das gilt evt fuer die haendler die am ZWR teilnehmen und daher auch Kat B jetzt elektronisch melden muessen

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 00:45
von Counterstriker
Promo hat geschrieben:Zettel von einem gerichtlich beeideten Waffensachverständigen ausstellen lassen. Hr. Josef Schuy macht das zB bei Rast & Gasser Revolvern.

Und was kost der Spass?

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 00:47
von Promo
Abhängig vom jeweiligen Gutachter.

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 00:59
von gewo
woolf hat geschrieben:@ gewo: Wie sonst?


hi

so wie bisher wuerde ich sagen
es ist und bleibt eine kat B waffe

mangels anderer informationen/ anweisungen wird die genau so gemeldet wie alle anderen kat B waffen bisher
ich habe gleich anfang oktober bei meiner behoerde angerufen deshalb
damals wurde mir gesagt: alles wie gehabt, es aendert sich nichts betreffend der meldungen fuer diese waffen
die entsprechenden entscheidungen faellen die sachbearbeiter in den waffenbehoerden

bin ich ein sachverstaendiger der feststellen kann ob das modell dieser waffe vor oder nach dem stichtag erzeugt wurde?

noe, kann ich nicht
daher kann ich es auch ned auf den zettel schreiben

ich bin ja nur da dealer ....

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 02:17
von Sidekix
woolf hat geschrieben:Bei "strittigen" Fällen wird dann eventuell (aber keinesfalls schon vorher) ein Sachverständiger notwendig.


um das gehts ja,
lt meiner Info steht die Überlegung an, FIX von einem entsprechenden SV die Bestätigung zu holen
und dann die Waffe entsprechend bei der BH zu melden...

also bei jeder Waffe dieses Schema´s, und das ginge dann ins Geld :tipphead:

sind momentan "laute" Gerüchte die man von der BH hört
da is was am "köcheln"... nur was weiß noch keiner so genau
;)

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 02:23
von gewo
woolf hat geschrieben:...finde ich deshalb sinnvoll, damit nicht der SB (aus eventueller Unwissenheit oder Unachtsamkeit) übereifrig Aktiv wird, weil er meint, die bewilligte Stückzahl wäre überschritten....


hi

wenn die geruechte die man so hoert stimmen haben momentan eh tausende waffenbesitzer laut ZWR ihre B stueckzahl ueberschritten weil das thema waffenzubehoer entweder beim programmieren vergessen wurde oder die entsprechende funktion ned funktioniert.
waffenzubehoere werden im ZWR dzt angeblich irrtuemlich wie plaetze gerechnet, obwohl sie keine belegen sollten

das "duerfen" die sachbearbeiter jetzt alles manuell irgendwie hinbiegen wenns wahr ist ..

da ist die vermutung naheliegend dass auch das thema "B-waffe die keinen platz braucht" ned so wirklich mitgedacht wurde

da haben wohl einige leute noch einiges zu tun in den amtsstuben

wobei das wohl ned oberste prioritaet ist im moment
wichtiger ist derzeit moeglicherweise das thema "waffenverbote und ZWR"...

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 02:53
von Sidekix
Was ich von oben so gehört habe funktioniert im ZWR so gut wie gar nichts richtig
wie man ja schon öfters auch hier lesen konnte...

es gibt bei fehlerhaften Typen ja ein * daneben
(somit Zugriff gesperrt, da fehlerhafte Eingabe)
soll recht oft vorkommen...

das Ministerium hat, wie zu erwarten, das ganze bravurös vermurkst
und wer darfs ausbaden? :tipphead:

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 16:16
von Xandl
Meine BH gab mir die telefonische Auskunft, dass eine Bestätigung eines Büchsenmachers oder eines Sachverständigen hierfür genügt. Listen gibt es keine, aus denen zu entnehmen ist, was "Modell vor 1871" ist.

Alex

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 16:32
von Capulus
ich habs da schon mal geschrieben, passt aber auch hier

Capulus hat geschrieben:wie siehts aus, wenn eine Einstufung bereits vorliegt - wie hier z.B vom Dorotheum
es ist ein Armi San Paolo - Modell Remington New Army 1858 und somit keine Platzbelegung

http://www.dorotheum.com/auktion-detail/auktion-9155-jagd-sport-und-sammlerwaffen/lot-1215203-vl-perkussionsrevolver-armi-san-paolo-brescia.html

und letztendlich müsste es doch nicht für jede einzelne Waffe einen Sachverständigenbescheid geben, weil das wär ja nur wieder Gschaftlmacherei

sobald eine Type, wie z.B der Armi San Paolo .44 als Modelljahr 1858 deklariert ist und ich hab genau so einen, sollte es rein theoretisch kein Problem geben.

andererseits, rein theoretisch nur :tipphead:

Re: Kat.B vor 1871er Regel - Gutachter?

Verfasst: Mi 7. Nov 2012, 00:01
von Promo
Am 06.11.2012 wurde um 06:00 das ZWR für Wartungsarbeiten abgeschaltet und ging erst um 18:38 wieder in Betrieb. Hauptproblem sind momentan die Mehrfachmeldungen von Personen, wo Akte in "fremden" Behörden angelegt wurden und Personen daher mehrfach existieren.

Über die Justiz-Seite findet man übrigens gerichtlich beeidete Waffensachverständige die ggf. bestätigen können wann eine Waffe hergestellt wurde.