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Lefaucheux Waffen

Verfasst: Mo 12. Nov 2012, 21:21
von Maggo
Lefaucheux Waffen sind immer wieder günstig zu haben,kein Wunder,man bekommt keine Munition mehr dafür,so ist der Wiederlader ganz nett gefordert solche Dinger wieder zu beleben.

Die Frage ist wann wurden Lefaucheux Revolver eingeführt,bzw. ab wann gab es die Patronen?
Das Problem ist das es über diese Waffen recht wenig über Hersteller,Baujahr und Menge der Hergestellten Waffen gibt.

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Di 13. Nov 2012, 09:31
von Stefan
sind typische pre 1871er revolver. weiß jetzt gar nicht wie lange die noch gebaut wurden, aber nach dem neuen gesetz ist das eh nicht mehr erheblich, weil ja nicht das jeweilige baujahr des stückes zählt.

mfg stefan

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Di 13. Nov 2012, 10:18
von Old Sam

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Di 13. Nov 2012, 18:18
von Maggo
Stefan hat geschrieben:sind typische pre 1871er revolver. weiß jetzt gar nicht wie lange die noch gebaut wurden, aber nach dem neuen gesetz ist das eh nicht mehr erheblich, weil ja nicht das jeweilige baujahr des stückes zählt.

mfg stefan


Das sie nicht mehr auf die Stückzahl der WBK fallen das weis ich.
Aber vor 1871 muss sie trotzdem sein das sie ohne Karte erhaltlich ist.Oder ist da mit dem neuen Gesetz etwas an der 1871 Regel verändert worden?

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Di 13. Nov 2012, 20:51
von Stefan
vor 1871 zählte zuvor das baujahr, jetzt das konstruktionsjahr. baujahr ist irrelevant, könnte also theoretisch auch ein 2012er lefaucheux sein ;-)

mfg stefan

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:43
von Thule
Wenn sie vor 1871 gebaut wurden sind sie frei ab 18.
Danach gebaut oder Replik(gibts sowas von den Teilen überhaupt?) WBK-pflichtig, belegt nur keinen Platz.
viewtopic.php?f=24&t=12726
Der in diesem thread wäre also WBk-pflichtig.

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:48
von gewo
Thule hat geschrieben:Wenn sie vor 1871 gebaut wurden sind sie frei ab 18.
Danach gebaut oder Replik(gibts sowas von den Teilen überhaupt?) WBK-pflichtig, belegt nur keinen Platz.
viewtopic.php?f=24&t=12726
Der in diesem thread wäre also WBk-pflichtig.


hi

hmmmm

muessen sie fuer §45 ned EINschuessig sein ?

man moege mich korrigieren aber ich dachte bisher dass die "frei ab 18" sache sich an drei kriterien
- vor 1871
- perkussions/stifts ect zuendung
- einschuessigkeit
festmacht

lieg ich da daneben ...?

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:53
von Thule
Ja, da liegst falsch.
Das ist der Absatz 1.
§ 45 Abs 2 sagt dann:
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
edit: Ja, woolf. Absatz 2.

Re: Lefaucheux Waffen

Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 11:57
von gewo
Thule hat geschrieben:Ja, da liegst falsch.
Das ist der Absatz 1.
§ 45 Abs 2 sagt dann:
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
edit: Ja, woolf. Absatz 2.


hi

alles klar
danke