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Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 09:41
von Irwin J. Finster
War gerade auf der BH weil ich sowieso was ummelden musste. Da habe ich gleich mal wegen dem Freiwerden von Plätzen von Vorderladern angefragt. Da haben mir die ein Papier gezeigt, das Sie anscheinend von Amts wegen bekommen haben wo draufsteht das die Regelung nur für Steinschloss, Radschloss und Luntenschlosswaffen sowie für
einschüssige Perkussionswaffen gilt. Mein Colt Walker belegt also weiterhin einen Platz auf der WBK!
Kann das sein?
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 09:49
von kemira
Es kann eher sein daß die Behörde wieder mal keinen Tau hat...
41. In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.“
Quelle:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... 0_I_43.pdfDie Geschichte mit den einschüssigen Perkussionswaffen betrifft §45 und besagt, daß die Dinger überhaupt keine WBK mehr benötigen.
LG
Kemira
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 09:49
von Irwin J. Finster
Mir hat er gesagt, nur die vor 1871 GEBAUT wurden, stand auch so auf seinem Wisch....
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 09:51
von kemira
Alles was vor 1871 GEBAUT wurde, braucht schon mal sowieso keine WBK, weils unter §45 fällt (siehe dort) und damit frei ist.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 09:52
von Capulus
ich glaub die Quelle kennt mittlerweile eh schon jeder von uns, nur die Auslegung auf der BH dürfte überall eine andere sein. - die Frage stellt sich eher, was tun?
bin ja schon selber gespannt, weil ich mittlerweile einen Überbestand hätte wegen den VL
Unterschied ist glaub ich BJ vor 1871 und Modell vor 1871 - da wirds scheinbar von der Definition fraglich und das wird unterschiedlich ausgelegt (is hoit so a österreichische Gesetzesnovelle)
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:03
von kemira
Da gibts überhaupt nix auszulegen.
Wenn die Waffe vor 1871
gebaut wurde, fällts unter §45, welcher da besagt:
§ 45. Auf
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
Sprich, isse nix mit WBK.
Wenn das Modell vor 1871
konstruiert wurde, greift §23 Abs. 2(a), welcher besagt:
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(3) Für den Besitz von Teilen von Schusswaffen der Kategorie B, wie Trommel, Verschluß oder Lauf, muß keine gesonderte Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden, wenn sie Zubehör einer solchen Waffe des Betroffenen sind. Eine dafür erteilte zusätzliche Bewilligung ist durch einen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen. Diese erlischt, sobald der Teil kein Zubehör einer Schusswaffe der Kategorie B des Betroffenen mehr ist.
Für Auslegung und Interpretation ist da IMHO keinerlei Spielraum.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:15
von Capulus
@ Kemira - ich weiss das, du weisst das und viele andere hier wissen das
und dann gehts dir wie dem Irwin, dass dir auf der Behörde so einen Cheesepaper vor die Nase halten, vielleicht auch noch obergscheit den Rechtstext missinterpretieren und darauf beharren und du hast die Troubles und den Ärger.
genau darum gehts, dass nämlich klare Gesetze leider nicht überall so klar sein dürften

Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:24
von kemira
Jo und was soll uns das jetzt sagen? Wir wissen daß wir recht haben und halten aber trotzdem die Schnauze weil ma eh nix machen können?
Die meisten Leute, die auf der Behörde so an Quargel von sich geben, wissen es schlicht und einfach nicht besser, weil die in ihren täglichen Amtsgeschäften auf das Bezug nehmen, was sie als Richtlinie kriegen (und diejenigen, die die Richtlinien schreiben, haben auch oft ned den Urplan von den Texten), und im Gesetz selber gar nicht so firm sind, wie wir das gerne hätten.
Es wäre jedenfalls nicht das erste mal, daß man, wenn man die Leute freundlich drauf aufmerksam mach, daß da doch in § soundso aber dieses und jenes steht und man doch bitte mal sicherheitshalber nachschlagen möchte, plötzlich Sachen möglich sind, die es vorher nieeemals gegeben hätte.
Beispiel, weil wir grad bei §23 waren: ich hab mal einem Kumpel einen VL-Revolver mit Wechseltrommel verkauft. Die Wechseltrommel hatte ich ganz normal als Zubehör eingetragen. Seine BH meinte, das geht ned und überhaupts und hin und her. Nach der Bitte, doch mal Absatz 3 ganz genau zu lesen, und Rücksprache mit dem Amtsleiter, gings auf einmal doch...
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:30
von Schnittbrot
du musst der Behörde ja nicht ungut kommen! Drucke dir die beiden relevanten Gesetzestexte in der aktuellen Fassung aus (nicht aus dem Forum, sondern bei
http://www.ris.bka.gv.at) und pilgere aufs Amt: weil ich vermute, es handelt sich entweder um ein Missverständnis, oder der eine oder andere Beamte hofft, dass du dich mit einer beliebigen Antwort abspeisen lasst und kann sich dann immer noch auf ein Kommunikationsproblem ausreden.
Ich vermute auch das eine oder andere mal, dass die Herrschaften in der Amtsstube (also jene, mit denen Herr und Frau Österreicher zuerst Kontakt haben, wenn sie zur Behörde gehen) meist nicht so paragraphenfest sind wie die jeweiligen Leiter der Abteilungen.
Und sollte dein Referatsleiter für Waffenrecht trotz Vorlage der IMHO eindeutig formulierten Gesetzestexte anderer Meinung sein, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten. Eine schriftliche, negative Stellungnahme zu deinem Anliegen wäre auch ein guter Weg.
Aber immer höflich und sachlich bleiben, alles andere bringt gar nichts.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:35
von Thule
Der Gesetzestext und die Intention des Gesetzgebers ist in diesem Fall eindeutig.
Dein Platz ist bereits frei, egal was der SB glaubt.
Falls es Probleme gibt wäre auch mein Vorschlag gewesen dem Abteilungsleiter das vorzutragen, wenn das nichts fruchtet dem Bezirkshauptmann, dann zur LPD (dort ist jetzt die ehemalige SiD mit drin) und danach BMI.
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:37
von Capulus
Kemira - wir schreiben aneinander vorbei - ich bin voll deiner Ansicht und kuschen liegt mir auch nicht
ABER: ich finds halt mühsam, wenn sich ein paar Amtsheinis manchmal aufspielen
ich hab den Gesetzestext bei mir und kenn ihn auch
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:39
von Charles
Der BH-Bedienstete, mit dem der Finster zusammengekommen war, IST der Referatsleiter.
Auch ich werde mit dem Herrn Sicherheitreferatsleiter zusammensitzen müssen. Melde mich anschließend, wie's ausgegangen ist.
Charles
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 10:49
von Thule
Charles hat geschrieben:Der BH-Bedienstete, mit dem der Finster zusammengekommen war, IST der Referatsleiter.
Nicht das ich überrascht wäre. Landesdienst. Die Behördenreform ist längst überfällig.
Dann Bezirkshauptmann, wenn auch nur damit man den nicht übergeht.
Bringen wirds nichts und dann LPD(SiD).
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 14:46
von Xandl
Auskunft auf meiner BH: wir wissen noch gar nix, es gibt ein neues Gesetz und wir haben noch keine Schulung gehabt. Das wird alles noch ein bisserl dauern. Typisch österreichisch halt.
Mein Roger & Spencer belegt nach wie vor einen Platz auf der WBK, das ist halt so. Irgendwann, wenn ich Zeit und Muße habe, werde ich darlegen, dass die Vorlage zu dieser Replika vor 1871 konstruiert wurde und wieder einen weiteren freien Platz haben.
Bis dahin ist es mir als g'lerntem Österreicher wurscht.
Alex
Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!
Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 14:52
von Thule
Mein Roger & Spencer belegt nach wie vor einen Platz auf der WBK,
Nein tut er nicht. Egal was die Landesbedienstetetn in der BH glauben oder nicht wissen oder nicht geschult wurden ist das Gesetz in Kraft und daran haben sich auch nicht-geschulte Landesbedienstete zu halten.
Wenns Probleme mit den Landesbediensteten auf der BH gibt, sofort zur ehemaligen SiD, jetzt in der LPD beschweren.