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Spaziergänge mit Metalldetektor, was beachten?
Verfasst: So 18. Nov 2012, 16:19
von the_law
salut forum,
die frage brennt mir schon geraume zeit auf der zunge, was gibt es zu beachten wenn man in österreich einen metalldetektor bei seinen spaziergängen mithat und an umgepflügten feldern, entlang von flüssen, badeseen etc mal ein wenig die kelle schwingt.
Re: Spaziergänge mit Metalldetektor, was beachten?
Verfasst: So 18. Nov 2012, 16:31
von Maggo
Ohne Erlaubnis vom Grundbesitzer wird wohl nix gehen.........
Re: Spaziergänge mit Metalldetektor, was beachten?
Verfasst: So 18. Nov 2012, 18:27
von oe6odd
Servus!
Da ich schon einige Erlebnisse hatte sag ich:lade dir beim Bundesdekmalamt die Gesetzeslage runter.
Bodendenkmäler Burgen (Burgwälle) da gibt es einiges zu beachten.
Das Hobby ist in Österreich auch eine Grauzone.
Es kommt drauf an wie du unterwegs sein willst:
Mithilfe bei Grabungenetc.Zusammenarbeit mit BDA oder freiberuflichen Archäologen.
Hardcoresucher der nur dort ist wo niemand sein sollte.
ETC......
Lies dich rein
http://www.sondengaenger.at/forum/forum.php
Re: Spaziergänge mit Metalldetektor, was beachten?
Verfasst: So 18. Nov 2012, 22:43
von Das_Frettchen
the_law hat geschrieben:salut forum,
die frage brennt mir schon geraume zeit auf der zunge, was gibt es zu beachten wenn man in österreich einen metalldetektor bei seinen spaziergängen mithat und an umgepflügten feldern, entlang von flüssen, badeseen etc mal ein wenig die kelle schwingt.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer zu fragen. Wenn du sonst auf fremden Grundstücken Löcher gräbst könnte dich der Eigentümer wegen Flurschädigung anzeigen.
Natürlich gibs bei "öffentlichem Interesse" quasi verbotene Zonen für Privatsondler. Wo die zu erfragen sind müsste dir am ehesten ein Archäologischen Institut sagen können. Aber nicht jede Ruine oder Burg etc. unterliegt diesen. Da viele dieser Bauwerke im Mittelalter errichtet wurden und genau diese Zeit eher uninteressant für jene ist
Aber wo kein Kläger da kein Richter

Re: AW: Spaziergänge mit Metalldetektor, was beachten?
Verfasst: Mo 19. Nov 2012, 00:03
von Helmal
du könntest aus besitzstörung auf unterlassung geklagt werden. den prozess verlierst du wenn er fotos hat definitiv und das kostet dir billigstenfalls ~350 aufwärts...
viele Grüße
Philipp