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SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 09:27
von blackcarp
Hello,

nun ich suche eine slf. habe auch schon einige gefunden. nun in den beschreibungen steht manchmal mit 2 schuss begrenzung bzw. garnichts.
Bei den Selben waffen.


z.b. Baikal mit begrenzung geliefert.
Weiß jemand ob die 2 schuss begrenzung immer dabei ist. oder ist es wirklich von händler zu händler verschieden, was ich mir nicht vorstellen kann.


Wer weiß weiter.

Gruß
matHIAS

Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 09:28
von Chefkoch41
Also bei 2 Kollegen war sie drinn... einfach dazusagen das ma das haben will... dann sollts auch kein Problem sein..

Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 10:09
von evo86
Sorry wenn die Frage vielleicht blöd ist, aber braucht man die Begrenzung unbedingt ?
Würde es nicht auch reichen einfach nicht mehr als 2 Schuss zu Laden?
Ich kenn zumindest mehrere Jäger die das so handhaben. Muss aber nicht bedeuten, dass es deswegen
Legal ist. Wo kein Kläger da,.....

Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 13:45
von sandman
Rein vom Gestz her ist es vorgeschrieben, dass das Magazin einer halbautomatischen Langwaffe beim Jagen nicht mehr als zwei Patronen fassen darf. Also 2 im Magazin und eine in der Kammer.

Jede andere Konstellation ist nicht legal.

Grüße

Sandman

Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 19:13
von alfacorse
sandman hat geschrieben:Rein vom Gestz her ist es vorgeschrieben, dass das Magazin einer halbautomatischen Langwaffe beim Jagen nicht mehr als zwei Patronen fassen darf. Also 2 im Magazin und eine in der Kammer.

Jede andere Konstellation ist nicht legal.

Grüße

Sandman


...ist so nicht ganz richtig - es gibt in den verschiedenen Jagdgesetzen auch verschiedene Definitionen! Teilweise wäre GHOSTLOADING sogar rechtlich i.O.!!!

Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 19:59
von gewo
blackcarp hat geschrieben:z.b. Baikal mit begrenzung geliefert.
Weiß jemand ob die 2 schuss begrenzung immer dabei ist. oder ist es wirklich von händler zu händler verschieden, was ich mir nicht vorstellen kann.


hallo

stell dirs einfach vor ..
;-)

es kommt wohl darauf an von welchem grosshaendler der haendler bestellt hat
und was der grad am lager hat

Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 21:28
von Noldi
Verboten ist die Jagd mit Halbautomaten, …

Burgenland: die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können (§ 101 Abs. 1 lit. C Bgld. JG)
Kärnten: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 68 Abs. 1 Ziff. 1 Ktn. JG)
Niederösterreich: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 95 Abs. 1 Ziff. 1 NÖ JG)
Oberösterreich: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 62 Ziff. 3 OÖ JG)
Salzburg: keine diesbezügliche Regelung
Steiermark: mit Schnellfeuerwaffen (§ 58 Abs. 2 Stmk. JG)
Tirol: keine diesbezügliche Regelung
Vorarlberg: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 20 lit. h Vbg. JVO)
Wien: die mit Magazinen zur Aufnahme von mehr als zwei Patronen versehen werden können (§ 88 Wr. JG)

Bedeutet dass das HAs in der Steiermark generell verboten sind? Und dass in Wien lediglich ein paar Schrott-HAs legal wären?
Also Ghostloading wäre nirgends legal! Dafür gibts in Salzburg und in Tirol anscheinend überhaupt keine Beschränkung.

Re: AW: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 21:36
von sandman
@Noldi
Das ist nicht richtig! In allen Landesjagdgesetzen, außer im Vorarlberger ist der Passus mit HA, deren Magazin mehr als 2Patronen fassen drin. In Vorarlberg findet sich selbiger Passus in der Durchführungsverordnung.

Also ohne Magazinsperre ist es in ganz Ö verboten.

Grüße

Sandman

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Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 21:39
von blackcarp
Noldi hat geschrieben:Verboten ist die Jagd mit Halbautomaten, …

Burgenland: die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können (§ 101 Abs. 1 lit. C Bgld. JG)
Kärnten: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 68 Abs. 1 Ziff. 1 Ktn. JG)
Niederösterreich: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 95 Abs. 1 Ziff. 1 NÖ JG)
Oberösterreich: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 62 Ziff. 3 OÖ JG)
Salzburg: keine diesbezügliche Regelung
Steiermark: mit Schnellfeuerwaffen (§ 58 Abs. 2 Stmk. JG)
Tirol: keine diesbezügliche Regelung
Vorarlberg: deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (§ 20 lit. h Vbg. JVO)
Wien: die mit Magazinen zur Aufnahme von mehr als zwei Patronen versehen werden können (§ 88 Wr. JG)

Bedeutet dass das HAs in der Steiermark generell verboten sind? Und dass in Wien lediglich ein paar Schrott-HAs legal wären?
Also Ghostloading wäre nirgends legal! Dafür gibts in Salzburg und in Tirol anscheinend überhaupt keine Beschränkung.



Es ist verboten:
1. bei der Jagdausübung Schusswaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der
Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem, dem Zweck entsprechendem Zustand
befinden; Bolzen, Pfeile, Schnellfeuerwaffen, Halbautomaten, deren Magazin mehr als zwei Patronen
aufnehmen kann,
Luftdruckwaffen, Zimmerstutzen, Waffen mit Schalldämpfern, abschraubbare Stutzen,
Faustfeuerwaffen (ausgenommen für den Fangschuss) und Gewehre, deren Aussehen mit der Absicht,
sie als Gewehr unkenntlich zu machen, verändert ist, dürfen zur Jagdausübung jedenfalls nicht
verwendet werden; (8)


Also, aus dem stmk. jagdgesetz §58 Absatz 2, sachliche verbote

Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 21:41
von Noldi
Die obige Liste hat der Dr. Peter Lebersorger erstellt und ist von der Homepage vom Weidwerk.

Re: AW: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 21:50
von sandman
Noldi hat geschrieben:Die obige Liste hat der Dr. Peter Lebersorger erstellt und ist von der Homepage vom Weidwerk.


Und ist völlig falsch.
Ich habe extra in jedem Landesjagdgesetz nachgesehen.

Grüße

Sandman

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Re: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 21:51
von Noldi
Wo ist es falsch, bis auf die Steiermark? In OÖ stimmts und in Wien steht auch genau das drinn, wie auf der Liste.

"Wiener Jagdgesetz
Verwendung von Schußwaffen

§ 88

(1) Die zur Jagd verwendeten Schußwaffen müssen in gutem Zustande sein.
(2) Schalenwild darf nur mit der Kugel erlegt werden. Zur Erlegung dieses Wildes dürfen Faustfeuerwaffen, Randfeuerwaffen und Gewehre, deren Patronenhülsen kürzer als 40 mm sind, nicht verwendet werden.
(3) Schnellfeuerwaffen, halbautomatische Gewehre, die mit Magazinen zur Aufnahme von mehr als zwei Patronen versehen werden können, Luftdruckwaffen, Waffen mit Schalldämpfern, Abschraubstutzen und alle anderen Gewehre, deren ursprüngliche und natürliche Form mit der Absicht verändert ist, sie als Gewehr unkenntlich zu machen, dürfen zur Jagd nicht verwendet werden."

Also genau so wie es in der Liste steht und damit wären fast alle HAs in Wien nicht zugelassen.

Re: AW: SLF......2SChuss etc...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 21:59
von sandman
Salzburg, Tirol und Steiermark sind falsch.

Grüße

Sandman

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