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Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 04:37
von bueri
Hi!

Eine kurze Frage ob jemand schon in einer ähnlichen Situation war.
Also seit mehr als einem halben Jahr läuft nun mein Erweiterungsverfahren bei der BH, im Zuge dieses
Verfahrens hatte ich bereits eine Verwahrungskontrolle durch die örtliche Exekutive.
Welche ohne Probleme und sehr schnell und schmerzlos abgelaufen ist, dauerte nicht einmal 5 Minuten das Ganze.

Nun wird mein Antrag anscheinend nicht mehr von der zuständigen BH sondern von der SID weiter bearbeitet.
Jetzt hatte ich im Urlaub einen Anruf der die Urlaubsstimmung wieder getrübt hat,
es hat sich die Kriminalpolizei telefonisch angekündigt und mit mir einen
erneuten Termin zur Verwahrungskontrolle vereinbart.

Wo die Logik dahinter ist verstehe ich nicht,
die Verwahrungskontrolle der Exekutive ist nicht einmal einen Monat her und jetzt muss ich mit wieder frei nehmen,
nur damit wer anderer genau das gleiche sieht wie vor nicht einmal vier Wochen... :headslap:
Oder traut die SID der örtlichen Exekutive nicht oder warum wird das so gehandhabt?

Was läuft bei der Kontrolle der Kripo anders bzw. haben diese Beamten mehr Rechte?
(Betreten von mir nicht erlaubter Räume, Kontrolle der C/D Waffen, etc.)

cu
mb
8-)

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 10:47
von quildor82
Meines Wissens nach gilt ein Antrag 6 Monate nach Einbringung als genehmigt wenn keine Ablehnung erfolgt.

Ich hab aber keine Ahnung ob das eine Tatsache oder eine Urban Legend ist.


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Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 10:51
von gewo
bueri hat geschrieben:Eine kurze Frage ob jemand schon in einer ähnlichen Situation war.
Also seit mehr als einem halben Jahr läuft nun mein Erweiterungsverfahren bei der BH...


hi

schon mal ueber einen devolutionsantrag nachgedacht?
dein antrag muss innerhalb von 6 monaten entweder genehmigt ode abgelehnt werden

allerdings ist die oberbehoerde bei der du den devolutionsantrag einbringen musst - glaube ich - eh die SID
die ist dann zustaendig und muss innerhalb von 12 monaten ueber deinen antrag entscheiden

ob da ein devolutionsantrag sinn macht wenn die causa eh schon von der SID bearbeitet wird?

keine ahnung

verwahrungskontrollen duerfen glaub ich aber nur alle 6 monate gemacht werden, nicht oefter
aber auch da bin ich nicht sicher

ein eher ungewoehnlicher fall ...

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 10:54
von chris34G4
gewo hat geschrieben:
bueri hat geschrieben:Eine kurze Frage ob jemand schon in einer ähnlichen Situation war.
Also seit mehr als einem halben Jahr läuft nun mein Erweiterungsverfahren bei der BH...




verwahrungskontrollen duerfen glaub ich aber nur alle 6 monate gemacht werden, nicht oefter
aber auch da bin ich nicht sicher




Auch wenn ich keinen Antrag auf Erweiterung gestellt habe?

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 11:19
von Chefkoch41
Hast du bei deiner Behörde wo du dies beantragt hast schon mal angerufen und gefragt -- wieso und warum?

Das die mehr rechte haben... warum solltens?

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 13:34
von sepp
Vielleicht möchtens deine Mitbringsel aus Übersee begutachten :D :D :D

Im Ernst hast du vielleicht auf Sammler(mit 30 Plätzen oder so) angesucht das da bei dir so genau kontrolliert wird und es sich solange hinzieht?

lg sepp

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 14:00
von Noldi
Also selbst von den Leuten die 80 Plätze aufwärts haben, habe ich noch nie gehört dass die Kriminalpolizei kommt. Verwahrungskontrolle ordnet die BH an, das macht die Polizei nicht von sich aus.

Von wievielen Plätzen auf wieviele wurde denn da angesucht? Welches Bundesland?

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 14:13
von therion
Hat jedenfalls nicht mehr Rechte.

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 15:40
von gewo
chris34G4 hat geschrieben:verwahrungskontrollen duerfen glaub ich aber nur alle 6 monate gemacht werden, nicht oefter
aber auch da bin ich nicht sicher



Auch wenn ich keinen Antrag auf Erweiterung gestellt habe?[/quote]

jo

und selbst dann wenn du aktuell gar
keine waffe besitzt ...

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 15:45
von chris34G4
Einfach so?? weil denen gerade Fad is oder was? Ich hab mal was von allen 5 Jahren gehört

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 15:50
von gewo
chris34G4 hat geschrieben:Einfach so?? weil denen gerade Fad is oder was? Ich hab mal was von allen 5 Jahren gehört



spaetestesn alle fuenf jahre muessen sie kommen
fruehestens alle 6 monate duerfen sie kommen

ist zumindestens mein wissensstand

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 16:00
von chris34G4
OK Danke

Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 16:05
von Centershot
Servus "bueri"!
Mein Gott...schau´dass alles zu 100% OK ist...und empfange die Kripo-Beamten freundlich, die kommen auch nicht freiwillig zu dir sondern folgen einer Anordnung.
Kann durchaus sein dass sie über die erste Kontrolle gar nichts wissen..."...was wollt´s ihr jetzt schon wieder, war ja eh gerade erst jemand da" wäre eine völlig falsche Art die Frage zu klären!
Im Zuge des Gesprächs im Rahmen der neuerlichen Überprüfung kannst du dann ja fragen warum innerhalb so kurzer Zeit 2 Kontrollen durch verschiedene Organe angeordnet wurden...
Ruhe bewahren, wenn bei der ersten Überprüfung nichts beanstandet wurde hast du überhaupt nichts zu befürchten.
Vielleicht hat die SID das Protokoll der BH-Überprüfung gar nicht vorliegen? Amtsweg usw. - wäre z.B. möglich...?
Liebe Grüße
Centershot

Re: AW: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 16:12
von Noldi
Angeordnet müsste es ja die BH haben. Als dort mal nachfragen ...

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Re: Verwahrungskontrolle die Zweite...

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 17:23
von Schnittbrot
bueri hat geschrieben:Was läuft bei der Kontrolle der Kripo anders bzw. haben diese Beamten mehr Rechte?
(Betreten von mir nicht erlaubter Räume, Kontrolle der C/D Waffen, etc.)
glaube nicht, dass da rechtlich ein Unterschied besteht, denn es ist ja keine Hausdurchsuchung. Mit der Kontrolle der C/D-Waffen ist das so eine Sache ... vermutlich will der Beamte sie sehen. um sich einen Überblick über die Gesamtsituation zu machen. Auf Verlangen wird er wohl auch die §30-Meldungen bzw. Registrierungen einsehen dürfen. Bin mir da aber auch nicht sicher.

Wäre interessant welche BH und von wieviel auf wieviel erweitert wird: gerne per PM