Seite 1 von 1
Wiederladen für nen kollega
Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 18:01
von teppichraucher1
Wie siehts eigentlich rechtlich aus, wenn ich für einen Kollegen Munition fürs Schießkino runterpresse?
Ich weiß, dass ich theoretisch nen Gewerbeschein oder sowas brauch, wenn dabei eine Gewinnabsicht besteht.
Aber wenn ich ihm das zum Erzeugungspreis weitergebe?? ist das dann auch illegal?
LG
Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: So 17. Feb 2013, 07:29
von anton
Hallo,
ich denk da eher an die persönliche Haftung wenn was passiert z.B.: Schadenersatz etc...
grüße a.
Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: So 17. Feb 2013, 11:29
von teppichraucher1
Hab ich mir auch schon gedacht, oder falls da geraden dann (wenn auch nur zufällig) was bei seinem Gewehr kaputt geht usw..
Ist wahrscheinlich gscheita nur für den Eigenbedarf was runterzupressen.
LG
Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: So 17. Feb 2013, 11:44
von anton
Nicht nur bei einem Sachschaden...
schlimmer wirds wenn wer verletzt wird
Du hast beim Wiederladen die Sorgfalt eines durchschnittlichen Sachverständigen (1299 ABGB) zu vertreten.
Die Beweislast liegt dann bei dir, dass alles richtig gemacht (geladen) wurde.
Ich glaub der Beweis wird schwer gelingen. Vor allem wenn die Ladung nicht passt.
Bei Unternehmern gibts da das Produkthaftungsgesetz (PHG).
Ist sicher gscheider nur für den Eigengebrauch zu laden.
Grüße a.
Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: So 17. Feb 2013, 11:56
von Robert
Unkritischer wär wenn er unter deiner Regie selber auf deinem Equipment und mit deiner Hilfe sich Patronen lädt. (Auch im Hinblick auf 4 Augen sehen mehr als zwei)
Du kannst ihm ja die Komponenten zum Selbstkostenpreis überlassen, ein kleiner Obulus für deine Hilfe und Zeit sowie die Benutzung des Equipments ist sicher nicht unangemessen und er würde dabei auch noch was lernen.
Falls er irgendwann doch noch selber zum laden anfangt, hat er dann schon ein bisschen Erfahrungen gesammelt was das Laden und das Equipment angeht und derweil hat er trotzdem günstige Mun fürs Schiesskino.
Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: So 17. Feb 2013, 19:16
von teppichraucher1
OK, wiederladen für andere = abgehakt
@ Robert
Wird wohl die beste Lösung sein, ansonsten empfehl ich ihm einfach Cineshot.. ist whs die einfachste und sicherste Variante v.a für mich

Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 00:56
von Reaper
Na, lad ihn doch mal zu einer Session ein.
Vlt. kommt er ja auf den Geschmack und ihr könnts euch ergänzen?
Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 16:27
von Gw10
weiß nicht wies rechtlich aussieht, aber wie ist es mit einer unterschrift desjenigen, der die muni übernimmt und nur das material bezahlt?
a la "benutzung auf eigene gefahr, käufer wurde auf risiko für waffe und gesundheit hingewiesen ..." etc?
gleiches gilt ja für ladedaten, die man so im inet bekommt, da steht auch immer dabei "benutzung der ladedaten auf eigene gefahr" - da kann man sich auch nicht drauf ausreden nix davon gewußt zu haben.
?
Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 16:48
von andishp
Hmm, ich weiß nicht.
Im Grunde ist das nix anderes als wenn der Mechaniker am Wochenende seinem Kumpel neue Bremsen beim Auto einbaut. (zum selbstkosten Preis natürlich)
Wenn ich den jenigen kenne und ihm vertaue habe ich da kein Proplem damit. Und wo kein Kläger da kein Richter...
Von nem Fremden würde ich jedenfalls keine wiedergeladenen nehmen

Re: Wiederladen für nen kollega
Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 17:29
von anton
Hallo,
soweit ich weiß, ist eine Haftungsfreizeichnung (Haftungsausschluss) für Personenschäden bei allen entgeltlichen Geschäften unabhänging vom Grad des Verschuldens (Vorsatz, Fahrlässigkeit, leichte Fahrlässigkeit) unzulässig.
Ahja, wo kein Kläger, da kein Richter...