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Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 19:16
von Miles
Nachdem ich nun auch zu den Waffenbesitzern zähle, hätte ich noch eine Frage ob eine Geldkassette zur Verwahrung reicht. Genau gesagt handelt es sich dabei um diese Geldkassette. Glaubt ihr die reicht zur Verwahrung?
Die Kiste steht in einem unverschlossenen Regal und ist auch nirgends angeschraubt. Wie ihr sehen könnt, ist mit einem Zahlencode gesichert.

Bild

mfg
Miles

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 19:23
von gewo
Miles hat geschrieben:Die Kiste steht in einem unverschlossenen Regal und ist auch nirgends angeschraubt. Wie ihr sehen könnt, ist mit einem Zahlencode gesichert.


hi

kommt vermutlich auf die zustaendige waffenbehoerde an

ohne anschrauben kanns eng werden

die koennten eine wegnahme der kompletten kasette durch sich berechtigt in der wohnung befindliche personen konstruieren

mit zwei oder drei schrauben angeschraubt waere die loesung aber perfekt

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 19:41
von gertbley
Schraub das Teil einfach an, dann wirst keine Probleme haben.

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 19:46
von ssg69koppi
da kann ich gewo recht geben, bei meiner letzten kontrolle wollte der polizist auch wissen ob mein safe im schrank festgeschraubt ist, obwohl ich einen recht massiven tresor habe, wenn mann den tragen will muss mann schon ganz schön
standfest sein

also, festschrauben hat sicher vorteile ;)

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 19:55
von Miles
Ok, dann werd ich morgen einfach zum Baumarkt fahren und dann das Teil festschrauben.

Danke an alle!
Miles

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 20:43
von BKing
Hi,

war vorige Woche bei uns auf der BH, der Nette Beamte hat gemeint das verschrauben LEIDER nicht notwendig ist.

Ich persönlich habe auch die schweren Saves verschraubt, kann ja nicht schaden!!!

LG aus NÖ

:greetings-wavegreen:

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 20:45
von Elmo12
In Graz laut Polizei: anschrauben

Lg

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 20:57
von Casull
Auf jeden Fall festschrauben, ich habe auch meinen 50kg Safe verschraubt. Denn Einbrecher könnten deine Kassette auf jeden Fall wegtragen, wenn nicht festgeschraubt! Aber Vorsicht, unbedingt mit einem Teil des Kastens verschrauben, dass man nicht leicht entfernen kann. Ein einfacher Einlegefachboden gilt nicht.

Lg, Casull

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 21:03
von Miles
Tja, das mit dem anschrauben funktioniert so wie ich wollte leider eh nicht.
Denn wenn ich die Kassette ein paar Zentimeter nach vorne rücke, die sie braucht um sie zu öffnen, bekomme ich die Kastltüre nicht mehr zu.
Vielleicht die Kastltüre mit einem Schloss sichern?

Sonst besorg ich mir einfach einen Tresor und schraub den an die Wand.

mfg Miles

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 21:04
von therion
Lass einfach unverschraubt.

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 21:10
von Casull
Schloss auf der Kastltür reicht IMHO nicht, denn mit einem großen Schraubendreher lassen sich solche Kastentüren problemlos aber nicht zerstörungsfrei öffnen.

Kauf dir einen günstigen Safe mit Nummenschloss, dann klappt's auch mit der Verwahrungskontrolle.

Lg, Casull

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 23:34
von herr_rhodes
Im Gesetz steht nirgends was von verschraubten Tresoren oder irre ich mich da?
Die Waffe muss einfach gegen unbefugten Zugriff geschützt sein und das ist sie mM in dieser Kasette.
Genau genommen würde es mM nach ja sogar genügen sie in das versperrte Kastl zu legen oder einfach die Zimmertür zu versperren.
Bitte klärt mich auf wenn ich da daneben liege.

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 23:50
von gewo
herr_rhodes hat geschrieben:Im Gesetz steht nirgends was von verschraubten Tresoren oder irre ich mich da?
Die Waffe muss einfach gegen unbefugten Zugriff geschützt sein und das ist sie mM in dieser Kasette.
Genau genommen würde es mM nach ja sogar genügen sie in das versperrte Kastl zu legen oder einfach die Zimmertür zu versperren.
Bitte klärt mich auf wenn ich da daneben liege.


hi


hatten wir jetzt aber schon ein paarmal, oder?
aber ok, das thema ist wichtig
ich fuehrees gerne nochmal aus ..


im gesetz steht garnix von der art der verwahrung

das gesetz gibt ja nur den rahmen vor in welchem sich der gesetzgeber dann mit seinen verordnungen bewegen darf

zusaetzlich werden in der verwaltung erlaesse verfasst um den beamten regeln vorzugeben um einen einheitlichen vollzug sicherzustellen

nur weil etwas aber in einer verordnung oder einem erlass steht ist es aber nicht zu 100% "richtig"
was richtig ist entscheidet am ende der OGH oder der VfgH, in seltenen faellen der EuGh in seinen urteilen

wer also wissen will was stand der rechtssprechung ist der muss nicht nur die gsetze sondern auch die verordnungen und erlaesse und die aktuellen OGH urteile kennen.


im gegenstaendlichen fall der verwahrung sind entsprechende festlegungen getroffen die darauf hinauslaufen dass du als LWB insbesonere fuer ZWEI bestimmte gefahren vorzusorgen hast

1.) diebstahl durch dritte
dagegen ist normalerweise bereits durch die ueblicherweise fuer dritte nicht zugaengliche wohnung vorgesorgt. wenn du deine wohnunsgtuere versperrst beim weggehen und ned grad im erdgeschoss oder dachgeschoss wohnst (dachfenster) dann ist das alleine schon ausreichend.

2.) zugriff durch sich rechtmaessig in der wohnung aufhaltende personen ohne waffenrechtliches dokument
damit sind familie, freunde, sowie zufallspersonen gemeint die in die wohnung kommen koennten
der freund eines freundes, der rauchfangkehrer, der installateur ect ect
es ist nach ueblicher lebenserfahrung nicht auszuschliessen dass sich auch mal berechtigt unbekannte personen in der wohnung aufhalten wenn man nicht anwesend ist, das laesst sich auch als alleine lebender nicht vermeiden
und solche personen duerfen nicht mit einem handgriff in einem unbemerkten moment wennst grad kaffee aus der kueche holst oder abwesend bist die kassette mit der waffe in ihre sporttasche oder ihren rucksack legen und sich "ueberraschend" damit verabschieden

daher muessen solche behaeltnisse entweder so gross oder so schwer sein dass sie nicht unbemerkt einfach so eingesteckt werden koennen, oder sie muessen verschraubt sein

einen 80kg tresor verschraub ich uebrigens ned
zumidnestens nicht bei "normalen" wohnsituationen
des ist chuzpe
wenn der tresor in einer gartenhuette steht, dann ok, oder in einem schrebergartenhaus wo die tuere kein ernsthaftes hinderniss darstellt, ok, dort ja
aber normalerweise ..

da koennte man trefflich mit der behoerde drueber streiten
denn das ist keinem erlass, keiner verordnung und auch aus aktuellen OGH urteilen NICHT herauszulesen

da hat ein sachbearbeiter was falsch verstanden ..

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Fr 22. Feb 2013, 02:27
von Miles
Das war ausführlich.
Danke!

Was würde den passieren wenn die Verwahrung nicht in Ordung ist. Bekommt man da die Waffe und die WBK sofort entzogen oder hat man da sowas wie eine Nachfrist in der man die erforderliche Verfahrung sicherstellen kann?

mfg Miles

Re: Waffenverwahrung - Reicht das?

Verfasst: Fr 22. Feb 2013, 02:34
von therion
Also Gewo da muss ich Dir einmal widersprechen. Es muss kein 80 KG Tresor sein, damit man ihn nicht mehr verschrauben muss. Auch ein kleiner Möbeltresor ist nichts, was man einfach schnell mitnehmen könnte. Dass es theoretisch möglich ist, stimmt natürlich, aber die Theorie ist so ein Hund und 100%ige Sicherheit gibt es nicht.

Ich würde den Kasten nicht anschrauben und wenn die Verwahrungskontrolle kommt, kannst Du ja abwarten, wie es die für Dich zuständige Behörde bzw. die Exekutivorgane sehen. Natürlich kannst Du dann nachverbessern, da dir kein Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann, wenn es um so eine undurchsichtige Sache geht. Anders sähe die Lage aus, wenn Du die Waffe bei der Kontrolle unterm Kopfpolster hast oÄ (so ein Fall ist mir bekannt).