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WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 19:14
von Bonfire
Hallo
Ich habe vor heuer, noch vorm Sommer, eine WBK zu beantragen. Da ich gerne 3 Plätze hätte (noch besser 4, aber 3 reichen vorerst) frage ich mich, ob ich nicht gleich 3 Plätze beantragen kann.
1)
Was wäre dafür denn notwendig?
2)
Falls das nicht möglich ist bzw nicht sehr erfolgsversprechend ist, wie lange muss man denn nach dem Erhalt einer WBK warten um eine Erweiterung beantragen zu können.
3)
Und wie ist, dass wenn ich einen Antrag mit 3 Plätzen stelle und diese dann nicht genehmigt werden? Bekomme ich dann automatisch 2 Plätze oder ist der Antrag abgelehnt und ich muss einen komplett neuen auf 2 Plätze stellen?
4)
Ich werde aus anderen Gründen demnächst einen CAS Range Officer Kurs machen. Könnte ich vor der Behörde argumentieren, dass ich hierfür 2 Revolver brauche plus eine Waffe zu Selbstverteidigung bereithalten will?
Würde hier bei der Verwahrungskontrolle kontrolliert werden ob man sich entsprechende Waffen angeschafft hat?
Wohnort ist übrigens Wien.
lg
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 19:35
von sepp
Ruf doch einfach bei der zuständigen Behörde mal an und frag den zuständigen Sachbearbeiter was er dazu meint(nach dem Motto fragen kost nix) dann hast a Meinung aus erster(und auch zuständiger) Hand.
lg sepp

Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 19:40
von kawaz
Wollte ich auch mehr als 2 aber ging nicht - der Beamte meinte ich soll so in einem Jahr kommen mit 20 Listen dann wird die WBK aufgestockt:-)
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 20:55
von haunclesam
Bonfire hat geschrieben:Hallo
Ich habe vor heuer, noch vorm Sommer, eine WBK zu beantragen. Da ich gerne 3 Plätze hätte (noch besser 4, aber 3 reichen vorerst) frage ich mich, ob ich nicht gleich 3 Plätze beantragen kann.
1)
Was wäre dafür denn notwendig?
2)
Falls das nicht möglich ist bzw nicht sehr erfolgsversprechend ist, wie lange muss man denn nach dem Erhalt einer WBK warten um eine Erweiterung beantragen zu können.
3)
Und wie ist, dass wenn ich einen Antrag mit 3 Plätzen stelle und diese dann nicht genehmigt werden? Bekomme ich dann automatisch 2 Plätze oder ist der Antrag abgelehnt und ich muss einen komplett neuen auf 2 Plätze stellen?
4)
Ich werde aus anderen Gründen demnächst einen CAS Range Officer Kurs machen. Könnte ich vor der Behörde argumentieren, dass ich hierfür 2 Revolver brauche plus eine Waffe zu Selbstverteidigung bereithalten will?
Würde hier bei der Verwahrungskontrolle kontrolliert werden ob man sich entsprechende Waffen angeschafft hat?
Wohnort ist übrigens Wien.
lg
In Wien hast defacto keine Chance mit mehr als 2 los zu starten; ein Kollege hat das probiert; dem haben's' quasi auf diesen frechen VErsuch so reagiert, dass er überhaupt nur einen Platz bekommen hat im ersten Durchgang
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 21:00
von sepp
haunclesam hat geschrieben:In Wien hast defacto keine Chance mit mehr als 2 los zu starten; ein Kollege hat das probiert; dem haben's' quasi auf diesen frechen VErsuch so reagiert, dass er überhaupt nur einen Platz bekommen hat im ersten Durchgang
Ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Im Gesetztestext ist nach meiner Erinnerung die Angabe drinnen das die Plätze
grundsätzlich mit ZWEI festzulegen sind bei Neuausstellung einer WBK
lg sepp

Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 21:06
von MeanMachine
Ja. Und "grundsätzlich" ist das österreichischste aller Wörter in Gesetzestexten. Also grundsätzlich. Quasi eh fast immer, aber nicht wirklich immer. "Grundsätzlich" ist die gedruckte Form der Beamtenwillkür.
Ich hab zum Beispiel grundsätzlich immer recht. Hab ichs mal nicht, ok, aber grundsätzlich eh immer...
Genau so ists bei "grundsätzlich" 2 Plätzen.
Eh eigentlich grundsätzlich immer 2, nur bei dir halt grad nicht. Sonst aber grundsätzlich....
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 21:30
von Stefan
um nochmals das wort grundsätzlich zu bemühen: grundsätzlich ist das möglich und es gibt leute im forum die das so gemacht haben. war allerdings nicht in wien, ging in kombination mit einer vereinsmitgliedschaft und bewerben mit C und D waffen, aber es ging.
mfg stefan
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 21:39
von yoda
Hier mal aus einer VwGH Erkenntnis:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0060328X00"Der Umstand, dass jemand Sportschütze sei, stelle für sich allein keine ausreichende Rechtfertigung für die Erweiterung der Waffenbesitzkarte dar. Der Antragsteller habe konkret glaubhaft zu machen, dass er weitere Waffen für die "effiziente Ausführung" dieses Sports benötige."
Wobei es hier ja nicht ums Erweitern sondern um die Austellung der WBK geht und da steht im Waffengesetz Folgendes:
" Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports."
Ich befürchte aber viel mehr als 2 Plätze wird man deswegen auch nicht bekommen, auch wenns dürften...
Man kann natürlich mit freundlich sein und und mit diversen Ergebnislisten versuchen von Haus aus mehr Plätze zu bekommen, grundsätzlich gebens aber nur maximal 2 Plätze her.
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Di 26. Feb 2013, 09:50
von gewo
woolf hat geschrieben:sepp hat geschrieben:Ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Im Gesetztestext ist nach meiner Erinnerung die Angabe drinnen das die Plätze grundsätzlich mit ZWEI festzulegen sind bei Neuausstellung einer WBK
Im Gesetz steht "...grundsätzlich mit nicht mehr als zwei..."
Das ist was anderes als "...grundsätzlich mit zwei..."
hi
ja schon
aber wie kollege yoda schon gepostet hat, danch steht:
".." Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.".:"
wenn also wer zur erstbeantragung mit an stapel passender bewerbsergebnisse, vereinsbestaetigung und schrieb vom vereinsobmann daherkommt ....
weiss nur grad ned was der abs 3. ist ....
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Di 26. Feb 2013, 11:21
von nokru
habe auch letzte woche erst die WBK beantragt, auch auf die Frage hin ob wg. dem Nebenwohnsitz nicht mehr als die zwei gehen wuerde, wurde verneint...
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Di 26. Feb 2013, 11:58
von yoda
gewo hat geschrieben:woolf hat geschrieben:sepp hat geschrieben:Ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Im Gesetztestext ist nach meiner Erinnerung die Angabe drinnen das die Plätze grundsätzlich mit ZWEI festzulegen sind bei Neuausstellung einer WBK
Im Gesetz steht "...grundsätzlich mit nicht mehr als zwei..."
Das ist was anderes als "...grundsätzlich mit zwei..."
hi
ja schon
aber wie kollege yoda schon gepostet hat, danch steht:
".." Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.".:"
wenn also wer zur erstbeantragung mit an stapel passender bewerbsergebnisse, vereinsbestaetigung und schrieb vom vereinsobmann daherkommt ....
weiss nur grad ned was der abs 3. ist ....
Abs3 sind Wechselsysteme etc. also Dinge ohne Stückzahlbeschränkung
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Di 26. Feb 2013, 11:59
von Bonfire
Ok, Danke.
Hört sich erstmal nicht so gut an.
Wie ist das wenn man es dennoch versucht, wird der Antrag dann sofort abgelehnt und ich kann das im Antrag auf 2 Waffen ausbessern oder muss man einen neuen Antrag stellen was wieder mit neuen Kosten verbunden ist.
Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Di 26. Feb 2013, 12:15
von sepp
So wie es bei meiner letzten Erweiterung war(da hab dann schon die Scheckkarten WBK bekommen) wird der Antrag vom Sachbearbeiter(darum in meinem 1. Posting der Hinweis doch ihn direkt zu fragen) gleich direkt im PC eingegeben das Foto gescannt und du unterschreibst. Er sagt dir dann wahrscheinlich gleich - geht bzw. geht nicht so zu beantragen.
lg sepp

Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?
Verfasst: Mi 27. Feb 2013, 10:05
von Bonfire
sepp hat geschrieben:Ruf doch einfach bei der zuständigen Behörde mal an und frag den zuständigen Sachbearbeiter was er dazu meint(nach dem Motto fragen kost nix) dann hast a Meinung aus erster(und auch zuständiger) Hand.
lg sepp

Wird wohl das beste sein.
Aber wo genau rufe ich da an? Bei dem zuständigen Bezirkspolizeikommissariat? Dort muss man den Antrag ja auch einbringen, oder?