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Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 17:13
von Johannes70
vorab sorry, sollte das thema schon mal ausführlich behandelt worden sein, aber ich bin neu auf dieser
plattform und mir ist eben ein negativer bescheid der behörde zugestellt worden wo ich die begründung nicht nachvollziehen kann, und deshalb versuch hier einige antworten zu finden.

im gesetzestext heisst es wie folgt:

(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann.

nun bin ich unternehmer, und habe regelmässig barzahlungen für waren zu leisten. vor allem auch deshalb da ein grossteil meiner geschäftsparter aus dem osten stammen, und aufgrund von einmalgeschäften barzahlungen usus sind.
gegen einen finanziellen schaden bei einer beraubung habe ich eine versicherung abschliessen können; zur selbstverteidigung als notwehr hätte ich den waffenpass beantragt da es vermehrt zu übergriffen bei kollegen gekommen ist.

die ablehnung der behörde wurde wie folgt begründet: es reicht nicht aus dass das führen der waffe zweckmäßig sein kann, vielmehr ist glaubhaft zu machen, dass die situationen eine genehmigungspflichtige waffe geradezu erfordert und dass auf andere weise der bedarf nicht befriedigt werden kann, und anderwertig das ziel nicht zu erreichen ist. weiters hat der vwgh entschieden, dass das durchführen von geldtransporten-auch in den abendstunden-und selbst das mitführen von sehr hohen geldbeträgen nicht an und für sich eine gefahr darstellt, die den bedarf zum führen einer schusswaffe der kat.b begründet.

nun stellt sich für mich die frage, wo ich die euch mitglieder dieser plattform um eine stellungnahme ersuche:

WELCHE GRÜNDE MÜSSEN VORGEBRACHT WERDEN DASS DIE BEHÖRDE DEN ANTRAG EINES WAFFENPASS BEWILLIGT BZW. WELCHE SITUATIONEN ENTSPRECHEN DEN OBEN GENANNTEN GESTZESTEXT ?????

ergänzend möchte ich noch festhalten, ich bin kein jäger, da ich schon informationen erhalten habe, dass diese gruppe noch einfacher zugang zu einem waffenpass vorfindet.

ich danke euch schon jetzt für jeden zeilführenden beitrag !!

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 17:25
von Bud Spencer
Johannes70 hat geschrieben:WELCHE GRÜNDE MÜSSEN VORGEBRACHT WERDEN DASS DIE BEHÖRDE DEN ANTRAG EINES WAFFENPASS BEWILLIGT BZW. WELCHE SITUATIONEN ENTSPRECHEN DEN OBEN GENANNTEN GESTZESTEXT ?????



Ständige Gefährdung zB du bist schon öfters nachweislich überfallen worden... :roll: Ist leider so.
Od. Bedarf als professioneller Sicherheitsbeamter oder Geldtransporteur.

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 17:29
von Johannes70
Danke für die schnelle Stellungnahme...aber kann es DAS wirklich sein..entweder man war schon Opfer !!!!! oder man ist Sicherheitsbeamter etc. ...sonst gibt es für PRIVATE keine Möglichkeit ?????

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 17:35
von Varminter
Johannes70 hat geschrieben:Danke für die schnelle Stellungnahme...aber kann es DAS wirklich sein..entweder man war schon Opfer !!!!! oder man ist Sicherheitsbeamter etc. ...sonst gibt es für PRIVATE keine Möglichkeit ?????



Ja, ist leider so. Allerdings kannst du (in deinen eigenen Geschäftsräumen) auch mit WBK eine Waffe zur SV führen.

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 17:39
von Bud Spencer
Ja mit Betonung: führen NUR in deinen Geschäftsräumen bzw. bei dir zuhause.

BTW:
Waffenpässe für Jäger sind in der Regel mit einer Beschränkungsklausel versehen, ähnlich bei Sicherheitsbediensteten.

Privatpersonen, sodenn Sie einen bekommen (zB gefährdete Rechtsanwälte, Politiker udgl) erhalten in der Regel einen unbeschränkten

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 17:53
von Johannes70
...nochmalig Danke für die Stellungnahme !!!...dass ich auch mit einer WBK eine schusswaffe der kat.b. am Firmengelände führen darf wusste ich...leider muss ich das bargeld des öftern transportieren, was auch den geschäftspartnern ( angeblichen interessenten ) nicht unbekannt ist, und man so ein gutes ziel für eine beraubung darstellt.. ( übrigens polizeiliche begleitung ist nicht so unbürokratisch möglich ) ...hätte ich schon einmal angefragt. !!!..

NUN HOFFE ICH DOCH, DASS VIELLEICHT JEMAND HIER SCHON ERFOLGREICH EINEN WAFFENPASS BEANTRAGEN KONNTE UND UNS SEINE BEGRÜNDUNG HIER ERLÄUTERN KANN ---- ICH WÄRE WIRKLICH SEHR GESPANNT !!!

ansonst muss ich ehrlich sagen, finde ich den vorhanden gesetzestext als eine ECHTE FARCE !!!!!

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 17:56
von quildor82
@ Johannes


Es geht auch um die Geldmenge die du bei dir hast.
Ich weiss aber jetzt den Betrag nimmer.

Du musst das Geld öfter bei dir haben wenn es nur gelegentlich ist ist der "Bedarf" nicht gegeben.

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 18:23
von Incite
Johannes70 hat geschrieben:...nochmalig Danke für die Stellungnahme !!!...dass ich auch mit einer WBK eine schusswaffe der kat.b. am Firmengelände führen darf wusste ich...leider muss ich das bargeld des öftern transportieren, was auch den geschäftspartnern ( angeblichen interessenten ) nicht unbekannt ist, und man so ein gutes ziel für eine beraubung darstellt.. ( übrigens polizeiliche begleitung ist nicht so unbürokratisch möglich ) ...hätte ich schon einmal angefragt. !!!..

NUN HOFFE ICH DOCH, DASS VIELLEICHT JEMAND HIER SCHON ERFOLGREICH EINEN WAFFENPASS BEANTRAGEN KONNTE UND UNS SEINE BEGRÜNDUNG HIER ERLÄUTERN KANN ---- ICH WÄRE WIRKLICH SEHR GESPANNT !!!

ansonst muss ich ehrlich sagen, finde ich den vorhanden gesetzestext als eine ECHTE FARCE !!!!!


ich kann dir nur empfehlen einen Anwalt welcher im Waffenrecht kundig ist zu Rate zu ziehen und nicht in einem Forum um Rat zu fragen - vorallem wenn du schon den negativen Bescheid bekommen hast...

mMn hast du keine guten Chancen auf einen WP

lg

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 18:47
von DerSchwede
Wurde eh schon fast alles gesagt - Es werden einfach keine Pässe mehr ausgegeben, es gibt kaum noch Gründe die akzeptiert werden.
Denn selbst wenn du die nötigen Summen transportierst, ist der weitere Knackpunkt :

" ... und dass auf andere weise der bedarf nicht befriedigt werden kann, und anderwertig das ziel nicht zu erreichen ist ... "

Werden sie dich Fragen warum du bei einer solchen Gefährdung und Transporten keinen Personenschutz oder Sicherheitsdienst beauftragen kannst.

Wenn Du Berufung einlegen willst, würde ich mich ebenfalls einen Rechtsbeistand suchen, ich glaube aber das das vorgebrachte nicht reichen wird.

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Di 21. Mai 2013, 19:13
von gewo
quildor82 hat geschrieben:@ Johannes
Es geht auch um die Geldmenge die du bei dir hast.
Ich weiss aber jetzt den Betrag nimmer.
Du musst das Geld öfter bei dir haben wenn es nur gelegentlich ist ist der "Bedarf" nicht gegeben.


hi

also € 500.000,- in bar reichen nicht
zumindestens nicht in wien und nicht ohne in die berufung zu gehen
was da rauskommt ist die frage

grund fuer die ablehnung:
wer so viel geld transportieren muss moege sich eines gewerblichen geldtransportunternehmens bedienen

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Mi 22. Mai 2013, 09:20
von Johannes70
Danke für Eure Stellungnahmen !!! Es scheint wirkliche UNMÖGLICH zu sein für eine PRIVATPERSON einen WP zu bekommen. Ich sehe hier eindeutig Bedarf zumindest das Gesetz so zu formulieren,dass dies KLAR defeniert wird. So wie derzeit, wo die Behörde in allen Richtungen argumentieren kann, um den WP nicht ausstellen zu müssen, werden nur Gebühren vom Antragsteller kassiert.

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Mi 22. Mai 2013, 09:31
von Fangschuss
Johannes70 hat geschrieben:Danke für Eure Stellungnahmen !!! Es scheint wirkliche UNMÖGLICH zu sein für eine PRIVATPERSON einen WP zu bekommen. Ich sehe hier eindeutig Bedarf zumindest das Gesetz so zu formulieren,dass dies KLAR defeniert wird. So wie derzeit, wo die Behörde in allen Richtungen argumentieren kann, um den WP nicht ausstellen zu müssen, werden nur Gebühren vom Antragsteller kassiert.


Taxischein und a bisserl fahren... :shhh:

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Mi 22. Mai 2013, 10:01
von Floody
Fangschuss hat geschrieben:
Johannes70 hat geschrieben:Danke für Eure Stellungnahmen !!! Es scheint wirkliche UNMÖGLICH zu sein für eine PRIVATPERSON einen WP zu bekommen. Ich sehe hier eindeutig Bedarf zumindest das Gesetz so zu formulieren,dass dies KLAR defeniert wird. So wie derzeit, wo die Behörde in allen Richtungen argumentieren kann, um den WP nicht ausstellen zu müssen, werden nur Gebühren vom Antragsteller kassiert.


Taxischein und a bisserl fahren... :shhh:

Soll auch nicht mehr funktionieren.

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Mi 22. Mai 2013, 12:01
von zaphod
Ein Kollege von mir hat den WP bekommen, musste jedoch die Gefährdung konkret nachweisen, durch Bestätigungen unabhängiger Dritter, die damals dabei waren, wie Kollegen, Detektiv usw.

Die Begründung, dass man hohe Bargeldsummen dabei hat, wurde vom VwGH insoweit aufgeweicht, als dieser auf die Möglichkeit einer Überweisung welche heute schon üblich ist verweist. Dass dies teilweise am Usus vorbeigeht, nimmt der VwGH wohl billigend in kauf.

Zaphod

Re: Begründungen für einen Waffenpass ( Nichtjäger )

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 08:02
von Stickhead
Wurde darauf eingegangen, warum von einer "Ermessensentscheidung" kein Gebrauch gemacht wurde?

Für einen Waffenpass braucht man genau genommen garkeinen Bedarf... jedoch mindestens eine Rechtfertigung:

(2) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpaß auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.