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Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 12:35
von the_law
grüsse forum,

is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?

an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 12:52
von gewo
the_law hat geschrieben:grüsse forum,
is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?
an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...


verstehe nicht wer da mit "hmmmmm" drauf antwortet

die antwort ist klar:

NEIN
das ist fuehren eine waffe

- kat B
- nicht eingefriedetes grundstueck
- zugriffsbereit
dazu brauchst du einen waffenpass

der andere kram (magazin oder nicht, geladen oder nicht, munition dabei oder nicht, eigentuemer des grundstueckes privat oder oeffentlich) ist dann schon irrelevant ...

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 12:52
von Stickhead
oder WBK und die Erlaubnis des Grundeigentümers, wenn es ein eingefriedetes Gelände ist.

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 12:55
von DerSchwede
gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 12:56
von Varminter
the_law hat geschrieben:grüsse forum,

is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?

an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...




Niemand wird dir glauben, wenn du doch gesehen und ev. angezeigt wirst.

Wie gewo schreibt: verbotenes FÜHREN einer Waffe, noch dazu in fremdem Jagdrevier.

Waffenrecht + Jagdgesetz prügeln dich da vereint.

Vorschlag: such dir netten Jäger, der Revierinhaber und Inhaber von Waffendokumenten ist und alles läuft... :think:

Es muss doch PD-Kumpel geben, die dir dabei helfen.

Finster, zelle 12 könntest du fragen.

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 12:58
von Varminter
DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?



Rundum umschlossen, in einer Form, die man normal nicht mit nur einem Schritt überwinden kann... also Gartenzaun, Mauer etc.

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 12:59
von DerSchwede
top danke !

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:02
von gewo
DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?


hi

die einfriedung muss klar erkennbar machen dass auf der anderen seite NICHTOEFFENTLICHER, PRIVATER grund liegt

in ausnahmefaellen kann diese einfriedung sogar an einzelnen bereichen unterbrochen sein, es ist also nicht zwingen ein vollstaendig physikalisch geschlossener zaun noetig

nicht ausreichend ist aber zb eine typischer (auch elektrischer) weidedrahtzaun
weil solche zaeune nicht zwingend einen privaten von einem oeffentlichen grundstueck trennen sondern vor allem zur haltung von tieren in bestimmten bereichen gedacht ist

"vermutungsmodus ein* ein simpler jaegerzaun in oberschenkelhoehe koennte aber durchaus reichen "vermutungsmodus aus*

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:07
von DerSchwede
ich hab eine 3 meter hohe fichtenhecke :D
ich sage danke und bin mir nach der antwort absolut sicher das das als eingefriedet definiert werden kann :D

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:13
von Varminter
Kommen wir von den Vermutungen zurück zu realen Auswirkungen.

Auch wenn es auf solch eingefriedeten Grundstücken legal ist, mit dem OA15 zu possieren, es kann leicht unerwünschte Nebenwirkungen haben, wenn sich irgend ein AWN bedroht fühlt und ein Einsatzzug der WEGA anrückt.

Ihr kennt die Blödheit mancher Leute und die Reaktionen der Medien.

Daher mein Vorschlag: nettes, in dem jeweiligen Revier jagdberechtigtes Jägerlein mit Waffendokus suchen.

Der sollte auch halbwegs ungestörte Plätzchen kennen.

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:17
von the_law
gewo hat geschrieben:verstehe nicht wer da mit "hmmmmm" drauf antwortet


einer deiner vielen kollegen aus der waffenhandelsbranche ;) und einer aus der exekutivecke 8-)

die antwort ist klar:

NEIN
das ist fuehren eine waffe


dann habe ich die vorhandenen gesetzesvorgaben(lagen) vorher richtig interpretiert und werde mir , wie ursprünglich vorgesehen, auf heimischen grund (oder dem eines wbk kollegen) entsprechend einen hintergrund zusammenstellen :)

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:23
von Schnittbrot
the_law hat geschrieben:einer deiner vielen kollegen aus der waffenhandelsbranche ;) und einer aus der exekutivecke 8-)
eigentlich erschütternd, dass solche glasklaren Basics nicht bekannt sind. Damit meine ich Waffenhandel und "Exekutivecke".

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:27
von 454casull
DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?



AREA 51 ???

auf dem weg zum schiesstand nehme ich die waffe
auch mit nimmst halt eine camera mit
ich selber mache immer eine pp bevor ich rein gehe zum stand.

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:28
von birdofprey
Also die gewünschte Antwort kann ich dir leider nicht mit Sicherheit geben.
Meine Vermutung sagt aber eher NEIN für einen WBK-Inhaber.

Hätte aber eine Anregung:
Ich würde (sofern erlaubt!!) zum Zwecke der Sicherung der Waffe und zum Schutz vor Entwendung und Missbrauch durch eine unbefugte Person einen Pfefferspray oder ähnliches mitführen.
Ist z.B. zu meiner Zeit beim Bundesheer immer so gehandhabt worden, dass zum Schutze vor Entwendung der Waffen (ganzer Zug von Grundwehrdienern mit STG77 rückt nur mit K-Munition bestückt zur Gefechtsübung aus), dass der Kommandant durch Mitführen einer scharfen Pistole diese Sicherungsaufgabe übernommen hat.

PS: Was willst den leicht machen? Ein Revolver-Kalendershooting mit sexy Hasen?? ;)
Da würde sich doch sonst sicher ein aufgeschlossener Grundeigentümer finden lassen! :mrgreen:

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Verfasst: Do 23. Mai 2013, 13:31
von DerDaniel
Varminter hat geschrieben:Auch wenn es auf solch eingefriedeten Grundstücken legal ist, mit dem OA15 zu possieren, es kann leicht unerwünschte Nebenwirkungen haben, wenn sich irgend ein AWN bedroht fühlt und ein Einsatzzug der WEGA anrückt.

Wenn sie schon da sind kannst du sie ja mal Fragen ob sie gleich die Besichtigung mitmachen, zwei Fliegen mit einer Klappe quasi. :lol:

Aber ma für den realen Fall, was soll schon groß passieren, du bist zum Besitzen berechtigt, es war alles auf deinem Grundstück...