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Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 17:41
von -bergsi-
Hallo,

ich steh jetzt vor einem kleinem Rätsel.

Zur Zeit habe ich ein OA15.
Diese Woche bekomme ich ein Chiappa Wechselsystem was ich wohl als Platz eintragen werd, damit ich erweitern kann.

Für das Wechselsystem würde ich mir aber gerne einen eigenen Lower bauen.

Aber wie verträgt sich das? Eigentlich wäre ja nur ein Wechselsystem eingetragen, wäre aber schlussendlich eine fertige Waffe.
Kann ich das Wechselsystem gleich als vollwertige Schusswaffe eintragen lassen? Oder darf ich es offiziell nicht auf den anderen
Lower geben?

Ein Lower wäre ja grundsätzlich kein Waffenrelevanter Teil oder?


Hat hier jemand richtiges Fachwissen? Bitte kein Hören-Sagen in waffenrechtlichen Sachen.

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 18:05
von BigBen
Lower ist kein waffenrelevantes Teil in AT, du darfst aber nie mehr zusammengebaute funktionsfähige Waffen zuhause haben als du WBK Plätze hast.

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 18:36
von -bergsi-
d.h. ich hab 20 Plätze aber nur 13 sind belegt, also dürfte ich rechtlich das Wechselsystem mit dem "Wechsellower" ständig zusammengebaut haben? :dance:

Danke für die schnelle Info

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 19:14
von BigBen
-bergsi- hat geschrieben:d.h. ich hab 20 Plätze aber nur 13 sind belegt, also dürfte ich rechtlich das Wechselsystem mit dem "Wechsellower" ständig zusammengebaut haben? :dance:

Danke für die schnelle Info


Da bin ich mir nicht sicher, ich glaub eigentlich auch dass nicht beide Wechselsysteme gleichzeitig zusammengebaut sein dürfen, da du dann ja 2 funktionsfähige Waffen gleichzeitig hast...und nicht mehr nur "Zubehör"...

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 20:01
von Promo
Du kannst dir das Wechselsystem mit dem Lower als eigene Waffe eintragen lassen.

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 20:27
von -bergsi-
hm, jetzt haben wir drei Möglichkeiten :doh:

1. Man darf, solange man nicht mehr Waffen hat als in der WBK eingetragen
2. Glaube nein, weil es dann kein Zubehör sondern eine funktionsfähige Schusswaffe ist
3. Man kann das Wechselsystem mit Lower als Waffe eintragen lassen

wobei - bei 3. - woher weiß der Überprüfende welcher Lower zu welchen Upper gehört (ausgenommen vom OA Lower mit dem Text)


Glaub ich schreib nochmal mit dem BMI für 100% Klarheit. :think:

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 20:37
von quildor82
-bergsi- hat geschrieben:hm, jetzt haben wir drei Möglichkeiten :doh:

1. Man darf, solange man nicht mehr Waffen hat als in der WBK eingetragen
2. Glaube nein, weil es dann kein Zubehör sondern eine funktionsfähige Schusswaffe ist
3. Man kann das Wechselsystem mit Lower als Waffe eintragen lassen

wobei - bei 3. - woher weiß der Überprüfende welcher Lower zu welchen Upper gehört (ausgenommen vom OA Lower mit dem Text)


Glaub ich schreib nochmal mit dem BMI für 100% Klarheit. :think:






& du glaubst das das eine Gute Idee ist ????

Schlafende Hunde aufzuwecken ????

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:10
von -bergsi-
Habt Ihr alle Angst vom schwarzen Mann? :doh:

Ich habe im BMI eine Sachbearbeiterin sitzen die sehr auf unserer Seite ist. Die hat mir damals auch bei einem Waffenrückbau einer Benelli M3 geholfen.
Die Dame kann uns/mir nur die richtigen Informationen geben, was auch standhält, da schriftlich. Ändern kann sie gar nichts.

Also brauchts keine Angst haben, nicht alle sind böse. Aber wir sollten wissen was wir machen.
Wenn einmal ein übereifriger Überprüfender das sieht und einem dann eine illegale Schusswaffe anhängt ist schnell Schluss mit lustig.
Dann hatte man einmal Waffen und das nur weil man sich nicht traute zu Fragen? :doh:

Jeder kennt etwas vom Hören-Sagen-Lesen und jeder möchte sein falsches oder Halbwissen unbedingt weitergeben. Sowas schadet uns. ;)

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:20
von gewo
-bergsi- hat geschrieben:Habt Ihr alle Angst vom schwarzen Mann? :doh:
Ich habe im BMI eine Sachbearbeiterin sitzen die sehr auf unserer Seite ist. Die hat mir damals auch bei einem Waffenrückbau einer Benelli M3 geholfen.
Die Dame kann uns/mir nur die richtigen Informationen geben, was auch standhält, da schriftlich. Ändern kann sie gar nichts.


hi

weiss ned

hatte wir nicht vor einem jahr jemand der einen bescheid betreffend benelli M4 TS mit schubschaft hier im forum eingestellt hat, der besagte dass die waffe auch unabgeaendert mit 88cm gesamtlaenge in oesterreich kat B ist.

und keine drei tage danach - was zeigt wie intensiv hier "mitgelesen" wird - kam die korrektur... war leider ein irrtum ... ohne blockierung im schaft auf >90cm mindestlaenge ist die waffe kat A

also von "standhaelt" und "kann nicht mehr geaendert werden" ist keine rede..

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:26
von -bergsi-
gewo hat geschrieben:
-bergsi- hat geschrieben:Habt Ihr alle Angst vom schwarzen Mann? :doh:
Ich habe im BMI eine Sachbearbeiterin sitzen die sehr auf unserer Seite ist. Die hat mir damals auch bei einem Waffenrückbau einer Benelli M3 geholfen.
Die Dame kann uns/mir nur die richtigen Informationen geben, was auch standhält, da schriftlich. Ändern kann sie gar nichts.


hi

weiss ned

hatte wir nicht vor einem jahr jemand der einen bescheid betreffend benelli M4 TS mit schubschaft hier im forum eingestellt hat, der besagte dass die waffe auch unabgeaendert mit 88cm gesamtlaenge in oesterreich kat B ist.

und keine drei tage danach - was zeigt wie intensiv hier "mitgelesen" wird - kam die korrektur... war leider ein irrtum ... ohne blockierung im schaft auf >90cm mindestlaenge ist die waffe kat A

also von "standhaelt" und "kann nicht mehr geaendert werden" ist keine rede..



Wir haben selbst gerätselt wie das möglich war, das Benelli die Waffe zugelassen bekommen hat, wenn lt. Gesetz eine Länge von mind. 90cm vorgegeben sind. Somit wurde nicht das Gesetz geändert, sondern es wurde lediglich die Waffe an das bestehende Gesetz angepasst.

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:29
von gewo
-bergsi- hat geschrieben:Wir haben selbst gerätselt wie das möglich war, das Benelli die Waffe zugelassen bekommen hat, wenn lt. Gesetz eine Länge von mind. 90cm vorgegeben sind. Somit wurde nicht das Gesetz geändert, sondern es wurde lediglich die Waffe an das bestehende Gesetz angepasst.


hi

weil irgendwelche leute (auch im BMI) die begriffe "kurzwaffe" und "langwaffe" mit den kategorien "B" und "C" zusammengemischt haben

auch wenn die benelli eine kat B waffe ist, ist sie immer noch eine langwaffe, und daher an die bestimmungen fuer
langwaffen/ flinten, also mindestlaenge 90cm ect. gebunden ...

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:32
von -bergsi-
also hat sie auch 90cm vorzuweisen und keine 88cm

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:32
von gewo
-bergsi- hat geschrieben:also hat sie auch 90cm vorzuweisen und keine 88cm


hi

genau
daher muss der schubschaft ein wenig modifiziert werden

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:41
von -bergsi-
eben, deswegen versteh ich die Aufregung nicht. Es wurde kein Gesetz zu unseren ungunsten vom BMI verändert.
Es wurde nur eine Waffe an das bestehende Gesetz angepasst.

Kurz gesagt, eine verbotene Waffe wurde modifiziert und vom BMI anerkannt, das es danach eine erlaubte Waffe war/ist.
Wie bei meiner Benelli, eigentlich eine verbotene Waffe da Pump-Action Funktion. Das BMI genehmigte aber ein paar Waffen
zu modifizieren, sodas die Pump-Action Funktion deaktiviert ist. Somit waren eine Handvoll legale M3's im Umlauf.
Sie hätten auch sagen können, nein ist und bleibt verboten, das hätten sie auch bei der M4 machen können.

Und das sie jetzt sogar wieder einen Rückbau von der Pump-Action Funktion erlauben sehe ich eigentlich aus unserer Sicht
für positiv an.

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Verfasst: Mo 27. Mai 2013, 21:44
von gewo
-bergsi- hat geschrieben:eben, deswegen versteh ich die Aufregung nicht. Es wurde kein Gesetz zu unseren ungunsten vom BMI verändert. Es wurde nur eine Waffe an das bestehende Gesetz angepasst.


hi

is eh keine aufregung

du hast geschrieben wenn das BMI mal was schreibt dann ist das sicher

ich habe das beispiel der - falschen - auskunft betreffend der benelli M4 erwaehnt, welches umgehend wieder korrigiert wurde


ich wollte damit nur sagen dass am ende erst ein allfaelliges OGH urteil zeigt was WIRKLICH richtig ist...


ich traue mir daher zum thema "reserve-lower" oder "reserve-griffstueck" zu einem wechselsystem fuer eine drittwaffe keinerlei aussagen zu machen

es gibt soweit ich weiss dazu keine judikatur, nur vermutungen von allen beteiligten ....