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Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 09:07
von superdude
Ich habe da eine Sache die ich geklärt haben möchte.
Ich habe 2 Möglichkeiten auf den Schießstand (Hauptschießstand Salzburg) zu kommen:

1.) ich fahre auf österreichischem Gebiet den längeren Weg oder
2.) ich nehme die Abkürzung über Freilassing

Wenn ich den Weg über Freilassing wählen würde, ist es notwendig einen Feuerwaffenpass mitzuführen?

Bin mir da jetzt nicht 100% schlüssig deswegen die Frage.

Danke für euer Feedback!

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 09:12
von Varminter
2) Genau das darfst du trotz EFWP eben nicht.

Es gibt dazu unzählige Threads, Waffentransport ÜBER Deutschland ist in dieser Form leider nicht erlaubt. :tipphead: :twisted: :twisted:

Daran sieht man wieder einmal, wie uns diese verdammte EU besch**sst. :evil: :evil: :evil:

Uns wurde vorgelogen, mit dem EFWP wird alles sooo einfach und unkompliziert.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 09:23
von Stickhead
Benutze doch mal die Forensuche. Das wurde schon oft durchgekaut.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 09:28
von gewo
superdude hat geschrieben:Wenn ich den Weg über Freilassing wählen würde, ist es notwendig einen Feuerwaffenpass mitzuführen?


hi

hilft nicht


die anlaesse bei denen der EFWP ausreichend ist sind in den verordnungen ERSCHOEPFEND und nicht nur beispielhaft aufgezaehlt
es sind das "schiesspaortveranstaltungen im ausland" (mit schriftlicher einladung/ ausschreibung) und "ausuebung der jagd" (mit schriftlicher, persoenlicher einladung)


und die sonderbestimmung im staatsvertrag zwischen bayern und oesterreich hilft auch ned weiter
sie ist ausdruecklich fuer gemeinsam reisende gruppen von traditionsschuetzen (mit einem verantwortlichen fuer alle waffe, schriftlichem verzeichniss der von den mitgliedern der gruppe mitgefuehrten waffen ect) formuliert

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 11:52
von buckshot
wieder offen ;-)

bitte um hilfe - mit sufu hab ich hier nix konkretes gefunden... außer hinweise auf die sufu.... :whistle:

in div, GV seiten fand ich zb den hinweis, als jäger bzw sportschütze bedarf es keiner extra genehmigung, es genüge der nachweis des bedarfs (bis max 3 waffen...) = zb jagdeinladung, einladung zum bewerb...- für die einfuhr UND durchreise!

kann daher bitte jemand kompetenter eine rechtsgrundlage/verordnung... liefern aus der hervorgeht, dass dies nur fürs zielland und NICHT für die durchreise gilt - also wo steht, dass zb deutsches eck ein no go ist...?

danke

http://www.tirol.gv.at/buerger/sicherhe ... affenpass/

(vorletzter absatz...)

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:05
von loksi67
deutsche gesetze suchen :-)

http://www.bva.bund.de/nn_2158710/DE/Au ... nhalt.html

Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument.

Für die ...... einfuhr von Waffen in die Bundesrepublik Deutschland beantragen Sie bitte beim Bundesverwaltungsamt eine entsprechende Verbringungserlaubnis.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:05
von Noldi
Lies dir einfach mal deinen eigenen Link Wort für Wort durch. EFWP gilt für die Verbringung von einem EU Land in ein anderes. Die Fahrt von Öst. nach Holland durch Deutschland ist eine Verbringung von einem EU Land in ein anderes. Nämlich von Öst. nach Holland. Fahrt von Öst. nach Öst. über das Deutsche Eck ist keine Verbringung von einem EU Land in "ein anderes". Zielland und Ausgangsland dürfen nicht identlisch sein.

Und die Bayern kontrollieren das auf den Autobahnen! Illegale Waffeneinfuhr und Waffenschmuggel ist kein lustiges Delikt.

In deinem Link steht:
Für das Verbringen von Schusswaffen und Munition von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes als auch eine Einwilligung des Bestimmungslandes erforderlich; das jeweilige nationale Recht ist zu beachten.


Die Ausnahme davon ist eben der EFWP für Jäger, Sportschützen etc. der einen berechtigt maximal 3 Waffen (der Link stimmt hier nicht: Jäger maximal 3 Langwaffen -> also keine Faustfeuerwaffe!!, Sportschütze maximal 6 Sportwaffen) die darin eingetragen sind, "ohne vorherige Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung und Durchreisegenehmigungen" mitzunehmen.

Kurzum, du darfst übers Deutsche Eck nicht mit Waffen fahren. Auch darfst du trotz EFWP nicht so viele Waffen mitnehmen wie du willst.

SUFU und du findest eigentlich hier im Forum extrem viel zu dem Thema (zumindest habe ich selbst hier zu dem Thema schon vieles gelesen), denn es gibt ja viele die übers Deutsche Eck fahren möchten. Allerdings: willst du deine Waffen behalten, dann vergiss das ganz schnell wieder.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:07
von loksi67
http://www.prag.diplo.de/contentblob/24 ... mb_dld.pdf

6.1. aus einem Mitgliedstaat der EU
6.1.3. durch Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU

Deutsche Mitnahmeerlaubnis ist erforderlich. Bei der Antragstellung vorzulegen ist
der im Herkunfts-Mitgliedstaat ausgestellte Europäische Feuerwaffenpass. Bei
Mitnahme durch Deutschland in einen Drittstaat sind die Bestimmungen des
Drittstaates auf mögliche Erfordernisse zu überprüfen.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:11
von Noldi
6.4 hättest du noch lesen sollen:

6.4. Ausnahmen für Sportler, Jäger und Brauchtumsschützen
6.4.1. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
Sportler, Jäger und Brauchtumsschützen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union dürfen die folgenden Waffen ohne eine deutsche Mitnahmeerlaubnis nach
oder durch Deutschland mitnehmen, sofern sie im Besitz eines durch den HerkunftsMitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind, die
mitzunehmende Waffe /Munition dort eingetragen ist und sie den Zweck der
Mitnahme z.B. durch ein Einladungsschreiben nachweisen können:
- Jäger: bis zu drei Langwaffen und die dafür bestimmte Munition zum Zweck der
Jagd,
- Sportschützen: bis zu sechs Sportwaffen und die dafür bestimmte Munition zum
Zweck des Schießsports,- Brauchtumsschützen: bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen und
die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung


Das ist das was ich schon geschrieben habe. Du darfst nicht übers Deutsche Eck. Du kannst "jedes mal" "bevor" du fährst aber in Deutschland dir eine Genehmigung holen.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:14
von Varminter
Noldi hat geschrieben: ... Die Fahrt von Öst. nach Holland durch Deutschland ist eine Verbringung von einem EU Land in ein anderes. Nämlich von Öst. nach Holland. Fahrt von Öst. nach Öst. über das Deutsche Eck ist keine Verbringung von einem EU Land in "ein anderes". Zielland und Ausgangsland dürfen nicht identlisch sein.

Ein besseres Beispiel für eine EU-Schikane kann man gar nicht finden. Welcher Staat ist schon vom Transport einiger Jagdbixn in seiner Sicherheit bedroht.

Und die Bayern kontrollieren das auf den Autobahnen! Illegale Waffeneinfuhr und Waffenschmuggel ist kein lustiges Delikt.

Sie kontrollieren sogar gezielt alles, was nach Jagd aussieht... grosse, grüne Geländewagen mit Jagdaufklebern bevorzugt.


Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:18
von Noldi
Richtig, wer mit einem Auto dass nach Jäger ausschaut übers Deutsche Eck fährt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit rausgefischt. Die kontrollieren "gezielt" alle die nach Jäger ausschauen.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:20
von buckshot
moment - das ist der punkt den ich offensichtlich nicht verstehen kann:

Noldi hat geschrieben:6.4 hättest du noch lesen sollen:

6.4. Ausnahmen für Sportler, Jäger und Brauchtumsschützen
6.4.1. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
Sportler, Jäger und Brauchtumsschützen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union dürfen
die folgenden Waffen ohne eine deutsche Mitnahmeerlaubnis nach
oder durch Deutschland mitnehmen, sofern sie im Besitz eines durch den HerkunftsMitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind, die
mitzunehmende Waffe /Munition dort eingetragen ist und sie den Zweck der
Mitnahme z.B. durch ein Einladungsschreiben nachweisen können:
- Jäger: bis zu drei Langwaffen und die dafür bestimmte Munition zum Zweck der
Jagd,
- Sportschützen: bis zu sechs Sportwaffen und die dafür bestimmte Munition zum
Zweck des Schießsports,- Brauchtumsschützen: bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen und
die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung


Das ist das was ich schon geschrieben habe. Du darfst nicht übers Deutsche Eck. Du kannst "jedes mal" "bevor" du fährst aber in Deutschland dir eine Genehmigung holen.


also darf ich doch DURCH deutschland, wenn meine waffen im EUFWP eingetragen sicd und ich eine Einladung habe... :think:

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:25
von Varminter
buckshot hat geschrieben:moment - das ist der punkt den ich offensichtlich nicht verstehen kann:

Noldi hat geschrieben:6.4 hättest du noch lesen sollen:

6.4. Ausnahmen für Sportler, Jäger und Brauchtumsschützen
6.4.1. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
Sportler, Jäger und Brauchtumsschützen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union dürfen
die folgenden Waffen ohne eine deutsche Mitnahmeerlaubnis nach
oder durch Deutschland mitnehmen, sofern sie im Besitz eines durch den HerkunftsMitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind, die
mitzunehmende Waffe /Munition dort eingetragen ist und sie den Zweck der
Mitnahme z.B. durch ein Einladungsschreiben nachweisen können:
- Jäger: bis zu drei Langwaffen und die dafür bestimmte Munition zum Zweck der
Jagd,
- Sportschützen: bis zu sechs Sportwaffen und die dafür bestimmte Munition zum
Zweck des Schießsports,- Brauchtumsschützen: bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen und
die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung


Das ist das was ich schon geschrieben habe. Du darfst nicht übers Deutsche Eck. Du kannst "jedes mal" "bevor" du fährst aber in Deutschland dir eine Genehmigung holen.


also darf ich doch DURCH deutschland, wenn meine waffen im EUFWP eingetragen sicd und ich eine Einladung habe... :think:




Find dich damit ab, das (W)affengesetze und hier ein EU-geregeltes (W)affengesetz) nie logisch, aber sehr oft eine hirnrissige Schikane anständiger Bürger sind.

Es ist so, wie gewo, noldi und ich dir schrieben.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 12:28
von Varminter
buckshot hat geschrieben:
also darf ich doch DURCH deutschland, wenn meine waffen im EUFWP eingetragen sicd und ich eine Einladung habe... :think:



Wenn du in einen DRITTEN EU-Staat fährst... AT > DE > FR als Beispiel.

Aber AT > DE > AT ist nix.

Re: Transport Sportwaffe über Deutschland

Verfasst: Mi 29. Mai 2013, 13:18
von Noldi
Das ganze kommt aus dem EU Recht und Deutschland hat dieses so wie Österreich in nationales Recht transformiert. Der EFWP ist für die Verbringung von Waffen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen. Und wenn man dafür durch einen anderen Staat muss, dann ist das eine Durchreise. Ausgangspunkt Öst. - Endpunkt Öst. -> Transport über das Deutsche Eck, ist KEINE Durchreise im Sinne dieses EU Rechtes.

Das ganze ist ja auf EU Ebene geregelt, weil eben nicht nur ein Staat betroffen ist. Du willst ja von Öst. nach Öst. transportieren -> interessiert die EU nicht und kann sie auch nicht regeln weil sie hier keine Kompetenzen hat. Damit die EU eine Kompetenz hat müssen bei sehr vielen Materien mind. 2 EU Mitgliedsstaaten betroffen sein. Eine reine Durchreise im klassischen Wortsinn ist hier keine Kompetenz der EU, denn du kannst ja ohne Probleme auf Öst. Grund und Boden bleiben. Also gibt es diese Kompetenz nur wenn Ausgangspunkt und Endpunkt "staatlich" verschieden ist. Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Wenn du es nicht glaubst, frag mal die Jäger die deswegen im Deutschen Eck schon hopps genommen wurden.

Du darfst DURCH Deutschland fahren. Ja, aber eben nur wenn Ausgangs"staat" und End"staat" NICHT diesselben sind.

Dein Anliegen ist das Anliegen innerhalb von Öst. eine Waffe zu transportieren und aus Bequemlichkeit halt über das Deutsche Eck abzukürzen. Noch einmal. Möchte Öst. diese Erleichterung für seine Waffenbesitzer, dann muss sie einen bilateralen Vertrag mit Deutschland abschließen. Den gibt es nicht. Also darfst du das auch nicht.

Aber wir können hier endlos herumdiskutieren, wenn du sowieso nichts glaubst. Deswegen ein Ratschlag an dich:

Zuständig dafür ist die Zollstelle in Rosenheim. Frag dort einfach nach.