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Taser 2.0

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 09:10
von Polaris

Re: Taser 2.0

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 10:55
von Teal'c
wenn einmal tasern noch nicht reicht... kommt gleich die nächste Ladung! :mrgreen:

Re: Taser 2.0

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 14:44
von titan
Cool!
Sowas kann man in Österreich mit abgenommenen Magazin auch führen.
Was kostet das Ding?

Re: Taser 2.0

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 19:36
von -MJ-
Dürfte eine US Firma sein. Ob dass wohl leichter aus den USA zu bestellen sein wird, als, na sagen wir mal ein 22. LR. Magazin. :whistle: :lol:

Nur wen es interessiert, hab mich mal preislich für den Taser X26 interssiert. Der lag mit 4 Kartuschen, preislich über 1.300 Euronen, :tipphead: lt. telfonischer Auskunft.

http://www.taser.at/

Re: Taser 2.0

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 19:55
von Gw10
sind aber genauso schusswaffen wenn ich nicht irre, weil ja ein projektil abgeschossen wird.
wie siehts rechtlich aus mit den dingern rumzulaufen? wird da nicht genauso ein WP benötigt?

Re: Taser 2.0

Verfasst: Do 30. Mai 2013, 20:03
von titan
Gw10 hat geschrieben:sind aber genauso schusswaffen wenn ich nicht irre, weil ja ein projektil abgeschossen wird.
wie siehts rechtlich aus mit den dingern rumzulaufen? wird da nicht genauso ein WP benötigt?

nein Taser sind nach waffenrechtlich Elekroschocker, wenn das aufsetzbare Modul mit den (Pfeilen und den Kabeln) nicht angesteckt ist. Der darf geführt werden wenn das Modul nicht aufgesteckt, also von Schocker selbst getrennt ist. Sobald er aufgestetzt wird gild das Gerät als Kat D sefern ich mich nicht irre. Das ganze kann im gut sortierten Fachhandel gekauft werden.

Re: Taser 2.0

Verfasst: Fr 31. Mai 2013, 13:14
von BigBen
Ich glaube sobald das Pfeilmodul aufgesetzt ist brauchst einen Waffenpass zum führen...WBK oder Jagdkarte reichen da nimmer!

Re: Taser 2.0

Verfasst: Fr 31. Mai 2013, 15:37
von Gw10
ja, das meinte ich ja :)
und normale elektroschocker gibts ja handlichere auch, da braucht man so n teil ja nicht ...

Re: Taser 2.0

Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 09:49
von titan
Das ist richtig, dehalb wird das ganze ganz einfach getrennt voneinander geführt. In der Notwehrsituation wird das Modul aufgesetzt, die Waffe der Kategorie (D) war auf einmal da... Verständlich? Sobald das Modul abgefeuert ist, ist das Gerät wieder ein Elektroschocker und somit keine Schusswaffe. Die Abwehrwirkung kommt nicht durch die fliegenden Pfreile und damit kinetische Energie zustande, sondern durch den Strom. Der Vorteil ist, dass man Messerstecher gut auf Distanz halten kann, soweit das Kabel eben reicht, also ca 5m. Probier das mal mit einem normalen Elektorschocker. Man kann auch wie in dem Video gezeigt, weitere Personen durch Kontak mit den Kabeln ebenfalls außer Gefecht setzen.
Die Einstufung muss einfach so erfolgen weil theoretisch kann man Jemandem das Auge rausschießen. Kein schöner Gedanke.
Die Gefährlichkeit ist aber keinesfalls mit einer Flinte vergleichbar.

Re: Taser 2.0

Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 10:13
von mmeffects
Kann mitunter auch nach hinten losgehen, du hattest das Ding ja bereits dabei um, dich im Notfall mit einem Taser zu verteidigen. Ist die Frage wie das dann im Falle das Falles von Staatsanwalt oÄ ausgelegt wird?
- Als (nicht erlaubtes) führen von ner Kat D Waffe?
- Oder gar A? ("Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen...") Elektroschoker der zum Taser mutiert?

Klar, im Ernstfall gehe ich lieber auch unverletzt nach Hause, als wegen irgendwelchen Assis im Krankenhaus dahinzusiechen, oder schlimmeres. Das Österr. Waffengesetz ist da wiedermal keine Hilfe

Re: Taser 2.0

Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 10:39
von titan
Ok also nochmal.
Eine Waffe ist ein Gegenstand, welche nach der Art seiner Beschaffenheit dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen oder Tieres herabzusetzen. Diese Herabsetzung kann auch zum Tod führen.

Die Verminderung der Abwehrfähigkeit kommt in diesem Fall keineswegs durch das Verschießen der Pfeile zustande, sondern rein durch die elektischen Impulse. Die Einstufung als Waffe der Kat D (= sonstige Schusswaffen) kommt allein daher, dass die Funktionsweise beim Verschießen der Pfeile dem einer Schusswaffe gleich ist, da zwei feste Körper durch einen Rohrartigen Körper mittels expandierenden Gasen getrieben werden. Es ist aber wohl jedem klar, dass die Gefährlichkeit der Pfeile im Bereich der Minderwirksamkeit ist. Jedes Luftgewehr ist gefährlicher als das. Wenn es sich um eine Schusswaffe handeln wurde, wären der Taser und das Modul alleine Kat D. Kein Richter wird dich dafür belangen können, den Taser in einer Notwehrsituation abgefeuert zu haben.