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Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 19:20
von MrShockzi
Servus !! ! !!
Ein bekannter von mir sammelt russische gewehre,zielfernrohre und andere ausrüstung
Gerade letztens habe ich mit ihm gesprochen und er hat mir erzählt er würde sich ein 1PN34 NSPU kaufen
habe ihm erklärt das zielfernrohre die für rein militärischen nutzen verboten sind
steht mal so im gesetz :
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
8. Für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische oder optronische Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Zielverfolgung, Feuerleitung, Aufklärung, Beobachtung und Überwachung.
bin ich da richtig das dieses gesetz genau auf solche optiken zutrifft ???
ich war auch der meinung das nur eine kleine auswahl an speziel zugelassene nachtsichtgeräte (zielfernrohre) erlaubt sind
Stimmt das was ich ihm da um die ohren geworfen habe ????
MFG Shockzi

Re: AW: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Mo 3. Jun 2013, 12:27
von sandman
Da hast Du völig Recht, das Ding ist KM und damit ist der Besitz per se nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Grüße
Sandman
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Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Mo 3. Jun 2013, 23:39
von MrShockzi
Hab ihm die frohe botschaft übermittelt und jetzt ist er am boden zerstört
Und ist die Sondergenehmigung gleich schwer anzufordern (betteln) wie bei Schusswaffen auch ?
ich mein wäre eig. unlogisch wenn man keinen unterschied zwischen schusswaffe oder zielfernrohr machen würde....
obwohl wenn ich recht bedenke könnte ich mir das schon vorstellen das beides in den selben topf geworfen wird
ist ja mords gefährlich so ein ZF kann leicht um die ohren geworfen werden

ich denke mal wenn man hier als Grund "Sammlung" angibt hätte man sicher nicht so schlechte karten versuchen kann man es ja
Muss immer wieder schmunzeln was manche so mit einer Sondergenehmigung durchbringen wollen da finde ich hätte er sicher mehr chancen
Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 00:12
von Sidekix
Kriegsmaterial is Kat.A = ultra böse!
und da is egal obs a Lafette, ZF, oder sonst a Zubehör is!
und mit Logik hat das ganze noch nie was zu tun gehabt...
und Ausnahmegenehmigungen san eher die Ausnahme

Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 06:16
von Bud Spencer
Sidekix hat geschrieben:und Ausnahmegenehmigungen san eher die Ausnahme

Najo bei sowas gehts scho leichter als bei einem MG.
Er sollte mal anfragen.
Er hat keine intentionen es auf einer Waffe zu verwenden. Das teil entspricht nicht unbedingt neuesten mil. Standard. Er hat bereits eine Sammlung russ. Optiken - Das wären für mich alles Punkte für eine Ausnahmebewilligung.
Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 08:43
von yoda
Bud Spencer hat geschrieben:Sidekix hat geschrieben:und Ausnahmegenehmigungen san eher die Ausnahme

Najo bei sowas gehts scho leichter als bei einem MG.
Er sollte mal anfragen. Er hat keine intentionen es auf einer Waffe zu verwenden. Das teil entspricht nicht unbedingt neuesten mil. Standard. Er hat bereits eine Sammlung russ. Optiken - Das wären für mich alles Punkte für eine Ausnahmebewilligung.
DAS würd ich mir gut überlegen, überhaupt wenn er es schon zu Hause hat ....
Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 10:12
von MrShockzi
Er hat es noch nicht gekauft ! !! !
wäre ja extremer leichtsinn sowas zu kaufen bevor man sich informiert hat
Ich habe ihn überedet einen antrag zu verfassen und einzureichen
wen es nicht klappt pech gehabt

Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 10:43
von Varminter
MrShockzi hat geschrieben:Er hat es noch nicht gekauft ! !! !
wäre ja extremer leichtsinn sowas zu kaufen bevor man sich informiert hat
Ich habe ihn überedet einen antrag zu verfassen und einzureichen
wen es nicht klappt pech gehabt

Wenn er es eh nie benutzen will, käme eine fachmännische Demilitarisierung vulgo Unbrauchbarmachung in Frage.
Dann endet das Ding als Schnittmodell eines 1PN34 NSU...

Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 11:27
von Floody
Sidekix hat geschrieben:Kriegsmaterial is Kat.A
Der Vollständigkeit halber: Das stimmt so nicht.
Kat A ist Kat A (z.B. Pumpguns) - und KM ist KM (z.B. Halbautomaten). Beides darf man per se nicht besitzen, die Ausnahmegenehmigungen stellen afaik zwei unterschiedliche Behörden aus (BMI und BMLVS).
Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 11:40
von gewo
Floody hat geschrieben:Sidekix hat geschrieben:Kriegsmaterial is Kat.A
Der Vollständigkeit halber: Das stimmt so nicht.
Kat A ist Kat A (z.B. Pumpguns) - und KM ist KM (z.B. Halbautomaten). Beides darf man per se nicht besitzen, die Ausnahmegenehmigungen stellen afaik zwei unterschiedliche Behörden aus (BMI und BMLVS).
hi
du hast grundsaetzlich recht
der seitenkicker aber auch
zu meinem eigenen erstaunen wird naemlich im WaffG bzw in den verordnungen mehrfach "KM" als "Kat A" bezeichnet
entweder direkt oder indirekt bei den kategorien ...
Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 13:13
von Thule
Des Rätsels Lösung ist der Aufbau eines Gesetzes.
In diesem Fall der Abschnitt.
Der 3. Abschnitt lautet:
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
und beschreibt die Kat A durch die §§ 17 und 18.
Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Di 4. Jun 2013, 20:29
von Promo
Es ist beides Kategorie A, nur wird jeweils das eine wie das andere von unterschiedlichen Behörden bewilligt (wie auch schon richtig dargestellt wurde):
§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper
(Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies:
1. verbotene Schußwaffen und Schußwaffen, die Kriegsmaterial sind (Kategorie A, §§ 17 und 18);
Re: Nachtsicht 1PN34 NSPU verboten ????
Verfasst: Do 6. Jun 2013, 09:59
von Stickhead
Floody hat geschrieben:Sidekix hat geschrieben:Kriegsmaterial is Kat.A
Der Vollständigkeit halber: Das stimmt so nicht.
Kat A ist Kat A (z.B. Pumpguns) - und KM ist KM (z.B. Halbautomaten). Beides darf man per se nicht besitzen, die Ausnahmegenehmigungen stellen afaik zwei unterschiedliche Behörden aus (BMI und BMLVS).
Nicht ganz richtig.
Kat A = Kriegsmaterial -> Bewilligung über BMLVS
Kat A = Verbotene Waffen -> Bewilligung über Bezirksverwaltungsbehörde