Abkühlzeit
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Abkühlzeit
In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Stoffel
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Stoffel
Re: Abkühlzeit
Stoffel hat geschrieben:In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Stoffel
Wenn du auf einen persönlichen Beschau der Waffe verzichten kannst, soll er dir die Bixn zu einem Bixner in deiner Umgebung schicken.
Re: Abkühlzeit
Stoffel hat geschrieben:In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Stoffel
Bist du im Besitz einer gültigen Jagdkarte?
Oder Wbk( da bin ich mir aber nicht sicher)
Sollte das gleich mitnehmen kein Problem sein

Ladedaten wie immer ohne Gewähr!
Your best weapon is your brain. Don't leave home without it.
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Re: Abkühlzeit
Remington hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Stoffel
Bist du im Besitz einer gültigen Jagdkarte?
Oder Wbk( da bin ich mir aber nicht sicher)
Sollte das gleich mitnehmen kein Problem sein
WP, WBK lösen das Problem, das ist richtig... so wie er aber seine bisherigen Forumsfragen formulierte, nehme ich aber nicht an, dass er diese Dokumente hat.
- My Name is Earl
- .223 Rem
- Beiträge: 289
- Registriert: So 11. Mär 2012, 12:50
Re: Abkühlzeit
Sollte bei einer Kaufabsicht sowas nicht vermeidbar sein? Die Daten übermitteln, damit er prüfen kann ob ein Waffenverbot vorliegt. Und wenn du kommst sind die 3 Tage vorbei.
Ich glaube nicht das das Gesetz hier zwischen einem persönlichen und einem telefonischen Verkaufsgespräch unterscheidet.
Am besten wäre Varminter's Vorschlag. Einfach an einen Büchser in deiner Nähe liefern.
LG
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Ich glaube nicht das das Gesetz hier zwischen einem persönlichen und einem telefonischen Verkaufsgespräch unterscheidet.
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Alkohol ist ein prima Lösungsmittel! Er löst Familien, Freundschaften, Arbeitverhältnisse, Nierensteine und Gehirnzellen auf. Er löst nur keine Probleme!
- Warnschuss
- .50 BMG
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
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Re: Abkühlzeit
My Name is Earl hat geschrieben:Sollte bei einer Kaufabsicht sowas nicht vermeidbar sein? Die Daten übermitteln, damit er prüfen kann ob ein Waffenverbot vorliegt. Und wenn du kommst sind die 3 Tage vorbei.
Ich glaube nicht das das Gesetz hier zwischen einem persönlichen und einem telefonischen Verkaufsgespräch unterscheidet.
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Wenn das datenschutzrechtlich so einfach ginge, dann könnte so mancher neugieriger Ungustl/Journalist einfach den Namen seines Nachbarn/eines Prominenten fernmündlich einem Büchsenmacher mitteilen, nur um zu erfahren, ob gegen diesen ein Waffenverbot vorliegt oder nicht.
Re: Abkühlzeit
My Name is Earl hat geschrieben:Sollte bei einer Kaufabsicht sowas nicht vermeidbar sein? Die Daten übermitteln, damit er prüfen kann ob ein Waffenverbot vorliegt. Und wenn du kommst sind die 3 Tage vorbei.
Ich glaube nicht das das Gesetz hier zwischen einem persönlichen und einem telefonischen Verkaufsgespräch unterscheidet.
Am besten wäre Varminter's Vorschlag. Einfach an einen Büchser in deiner Nähe liefern.
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Geht nit. gewo hat es schon mehrmals

Re: Abkühlzeit
Vielen Dank für eure Antworten,
ein waffenrechtliches Dokument habe ich nicht, zur Zeit nur eine Kat. C im Zentralregister. Ich werde mit dem Waffenhändler in der nähe sprechen. Wenn man die Fahrtkosten und den Zeitaufwand rechnet, ist dies sicher die beste Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Stoffel
ein waffenrechtliches Dokument habe ich nicht, zur Zeit nur eine Kat. C im Zentralregister. Ich werde mit dem Waffenhändler in der nähe sprechen. Wenn man die Fahrtkosten und den Zeitaufwand rechnet, ist dies sicher die beste Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Stoffel
Re: Abkühlzeit
Bekannten/Freund mit WBK/WP oder Jagdkarte mitnehmen, dann gehts mit einer Fahrt.
- My Name is Earl
- .223 Rem
- Beiträge: 289
- Registriert: So 11. Mär 2012, 12:50
Re: Abkühlzeit
Warnschuss hat geschrieben:Wenn das datenschutzrechtlich so einfach ginge, dann könnte so mancher neugieriger Ungustl/Journalist einfach den Namen seines Nachbarn/eines Prominenten fernmündlich einem Büchsenmacher mitteilen, nur um zu erfahren, ob gegen diesen ein Waffenverbot vorliegt oder nicht.
Varminter hat geschrieben:Geht nit. gewo hat es schon mehrmalserklärt, dass eine waffenrechtliche Anfrage des Händlers erst nach abgeschlossenem Kauf erfolgen darf.
Danke euch zwei für die Information. Das habe ich so nicht weitergedacht. Ich habe durch WBK mich auch nie damit auseinandersetzen müssen.
Lg
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- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: Abkühlzeit
Telefonisch bestellen sollte schon gehen. Es ist ja nur der Versand von Waffen und Muni an Endkunden verboten.
Die Bestellung und An- oder Bezahlung per Überweisung an sich ja nicht.
Wenn man die Waffe wirklich will kann man sich ja per Email seinen Kauf bestätigen lassen und eine Anzahlung leisten.
Die Daten, für die Überprüfung bei der Behörde, werden dabei auch gleich an den Händler übermittelt.
Man muss die Waffe nach der Überprüfung ja sowieso persönlich abholen.
Hängt aber viel vom Händler ab ob der das so machen will.
Einfach anrufen und fragen ob es so geht!
Die Bestellung und An- oder Bezahlung per Überweisung an sich ja nicht.
Wenn man die Waffe wirklich will kann man sich ja per Email seinen Kauf bestätigen lassen und eine Anzahlung leisten.
Die Daten, für die Überprüfung bei der Behörde, werden dabei auch gleich an den Händler übermittelt.
Man muss die Waffe nach der Überprüfung ja sowieso persönlich abholen.
Hängt aber viel vom Händler ab ob der das so machen will.
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Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Abkühlzeit
Stoffel du schreibst dass du schon einen Kat C. Waffe besitzt, oder? Weil was ich weiß entfällt ja die Abkühlfrist ja wenn man schon eine Waffe besitzt oder bin ich da falsch?
Da kannst dem Büchser vielleicht einen Ausweiskopie Mailen damit er im Zentralwaffenregister nachgucken oder nachgucken lassen kann.
Da kannst dem Büchser vielleicht einen Ausweiskopie Mailen damit er im Zentralwaffenregister nachgucken oder nachgucken lassen kann.
Re: Abkühlzeit
dpool hat geschrieben:Stoffel du schreibst dass du schon einen Kat C. Waffe besitzt, oder? Weil was ich weiß entfällt ja die Abkühlfrist ja wenn man schon eine Waffe besitzt oder bin ich da falsch?
Da kannst dem Büchser vielleicht einen Ausweiskopie Mailen damit er im Zentralwaffenregister nachgucken oder nachgucken lassen kann.
Nö, der §34 ist da nichts so Großzügig.
Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D hat geschrieben:(1) Erfolgt der Erwerb einer Schusswaffe der Kategorie C oder D bei einem einschlägigen Gewerbetreibenden, darf dieser die Waffe nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäfts nur dann sofort überlassen, wenn der Erwerber
1.
Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte ist oder
2.
die unverzügliche Ausfuhr dieser Waffe, insbesondere durch einen Erlaubnisschein gemäß § 37, glaubhaft machen kann.
(2) In allen anderen Fällen darf der Gewerbetreibende den Besitz solcher Waffen erst drei Werktage nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes einräumen. Der Gewerbetreibende hat den Erwerber nach Abschluss des Rechtsgeschäfts auf die ihn gemäß § 56 treffende Verpflichtung hinzuweisen.
(3) Erfolgt der Erwerb bei einem Gewerbetreibenden und ergibt die Anfrage gemäß § 33 Abs. 4, dass gegen den Betroffenen ein Waffenverbot besteht, wird das bezughabende Rechtsgeschäft nichtig.
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
(5) Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist.
Hat auch einen sehr einleuchtenden Grund: Wennst was anstellst und a Waffenverbot kassierst, nehmens Dir die Waffen und die Dokumente ab, die Registrierungsbestätigung ist aber kein Dokument und kann daher bei Dir bleiben. Jetzt könntest mit dem Blattl zum Händler gehen und dir eine neue Büxe ohne Überprüfung holen. Darum "Dokument"

Re: Abkühlzeit
dpool hat geschrieben:Stoffel du schreibst dass du schon einen Kat C. Waffe besitzt, oder?
Ja, eine Mosin Nagant 91/30, ich werde mit dem Verkäufer und dem lokalen Waffenhändler telefonieren, vielleicht findet sich eine Lösung.