Seite 1 von 2

Böllerschießen

Verfasst: Sa 28. Sep 2013, 19:23
von Senf
Ich beschäftige mich schon länger mit der Idee des Böllerschießens, da das bei uns im Ort vor 15-20 Jahren noch gemacht wurde aber dann relativ schnell aufgehört hat. Ich würde das gerne wieder anfangen, die Frage ist nur wie und welche Hürden gibt es da?

Kennt sich da jemand aus wies gesetzlich ausschaut und was man alles dafür braucht, ausser Pulver, Gerät und Freizeit?

Re: Böllerschießen

Verfasst: Sa 28. Sep 2013, 19:41
von rhodium
Im pyrotechnikgesetz 2010 gibt es einen eigenen passus für das böllerschießen. Paragraph 29

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20006629



Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 4

Re: Böllerschießen

Verfasst: Sa 28. Sep 2013, 19:49
von Noldi
Die Frage ist ob du das überhaupt tun darfst. Hier gehts meist um Anzeigen wegen zu lautem Lärm ... ich kenne auch Gemeinden in denen es generell untersagt ist.
In den Gemeinden in meiner Gegend darf man nur noch vor Hochzeiten und da am Vortag auch nur noch bis max 22 Uhr und am Hochzeitstag von 6 Uhr weg. Und "offiziell" "nach Anmeldung bei der BH" nur alle 15 Minuten ein einziger Schuss .... An die Uhrzeiten hält sich mittlerweile der Großteil. Manche schießen noch bis Mitternacht. Woran sich aber 99% nicht halten ist wie oft und wie viel. Geschossen wird nur noch mit Gas. In der Gemeinde in der ich aufgewachsen bin, durfte man jahrelang gar nicht mehr. Hintergrund war dass es dort früher noch ein paar Bergmänner gab. Einer davon hat dann auf eine Zaunstange eine Dynamitstange gesteckt und auf diese aus nächster Nähe mit der Pistole draufgeschossen. Zumindest erzählt man sich so den damaligen Todesfall. Danach wars sehr lange abgedreht und heute wird halt mit Gaskanonen halt lauter Krach gemacht.

Frag mal nach ob es in deiner Gemeinde oder in einer Nachbargemeinde zufällig noch einen Traditionsschützenverein gibt.

Re: Böllerschießen

Verfasst: So 29. Sep 2013, 01:54
von Senf
In meiner Nähe ist mir leider noch kein Traditionsverein untergekommen, sonst hätt ich dort schon gefragt. Ja das mit der Bewilligung ist mir klar, ohne die geht das sowieso nicht. Meine Idee war, dass ich und noch ein paar andere Leute einen Verein gründen der sich generell um Veranstaltungen im Ort kümmert. Die Idee ist eigentlich schon ziemlich alt, da vielen "Alteingesessenen" es langsam stinkt das unser Ort veranstaltungstechnisch immer mehr abgewürgt wird weil es mittlerweile mehr Leute gibt die "im Grünen wohnen" wollen, aber sich weder im Ort engagieren, noch hier einkaufen oder abends fortgehen. Allerdings sind sie bei Beschwerden gegen Dorffeste die Ersten.

Mit einem Verein im Rücken müsste es wesentlich einfacher gehen so eine Bewilligung zu bekommen. Wir hätten auch nicht vor einfach so unter der Woche herumzuböllern sondern nur zu festlichen Anlässen ala Silvester, Ostern, Sommersonnenwende, evtl. Hochzeiten und sofern möglich bei Geburtstagen.

Im Paragraf 29 hab ich schon nachgelesen das man auch eine Fachkenntnis benötigt. Jetzt stellt sich mir die Frage welche Fachkenntnis kann damit gemeint sein, weil um eine Karbid-Milchkanne zu zünden braucht man auch keine Fachkenntnis. Vielleicht kennt sich da ja Jemand genauer aus.

Re: Böllerschießen

Verfasst: So 29. Sep 2013, 10:34
von mmeffects
Soweit ich weiss werden neu nur noch Böller mit fertigen Böllerpatronen zugelassen. Eigenbau Böller sind grundsätzlich verboten, bzw müssten beschossen werden. Böller mit offener Treibladung werden nicht mehr wirklich gerne gesehn, da es in der Vergangenheit viele hässliche Unfälle gab... Manche Idioten kannten offensichtlich keine Grenzen (zb Schwarzpulverladung mit 1kg :tipphead: )
Achja, das Wiederladen von Böllerpatronen ist ebenfalls verboten

Das Böllern selbst muss bei der zugehörigen BH angezeigt werden.
Als Sachkunde reicht die Teilnahme an nem Pyrotechnik Lehrgang F3. Dieser Kurs dauert jetzt seit dem neuen Pyrotechnikgesetz 2010 3 Tage und kostet um die 450 EUR herum.
Kurse bietet zb Bernd Doppler an. http://www.doppler-seminare.at/kurse/details.php?nId=22

Re: Böllerschießen

Verfasst: So 29. Sep 2013, 11:04
von rhodium
Positiver Nebeneffekt: du darfst dann auch feuerwerk der Klasse F3 verschießen. Da ist schon recht tolles dabei.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 4

Re: Böllerschießen

Verfasst: So 29. Sep 2013, 12:55
von Senf
Aha.... Pyrotechnikschein... kann man sich den sparen wenn man Sprengbefugter ist? Durch den Schein darf ich nämlich sämtliche Sprengmittel besitzen die in Österreich verkauft werden, da ist Schwarzpulver im Vergleich doch eher fad.

Re: Böllerschießen

Verfasst: So 29. Sep 2013, 14:46
von ssg69koppi
Als ich vor einigen Jahren den 3er Pyrotechnikkurs machte (da galt noch das alte Gesetz), hat man uns erklärt:

Vortragender: "Wer von Euch besitzt eine Sprengbefugnis??"
Teilnehmer haben fast die Hälfte aufgezeigt!
Vortragender: "Gut, das was Ihr dort gelernt habt, des vergessts gleich mal!"
Zitat: "Sprengkurs und Pyrotechnikkurs sind zwei komplett verschiedene paar Schuhe!!" ;)

Das Böllerschiessen fällt unters Pyrotechnikgesetz und deshalb nur erlaubt, wenn man eine pyrotechnische Ausbildung
gemacht hat! Und wie schon geschrieben wurde brauchst auch noch eine Genehmigung deiner zuständigen BH!
Klärts mich bitte auf, wenn ich falsch lieg! :)

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20006629

Edit:

Böllerschießen

§ 29. (1) Das Böllerschießen ist nur


1.
unter Verwendung von Böller- (Salut-) Kanonen mit Böllerpatronen und

2.
aufgrund einer besonderen Bewilligung

gestattet.


(2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist zu feierlichen oder festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag Personen zu erteilen, die


1.
das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2.
verlässlich sind und

3.
über die erforderlichen schießtechnischen Kenntnisse in Bezug auf die Böllerkanone und die zu verwenden beabsichtigten Böllerpatronen verfügen,

sofern unter Bedachtnahme auf Ort und Zeit des beabsichtigten Böllerschießens gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden.


(3) Schießtechnische Kenntnisse im Sinne des Abs. 2 Z 3 liegen vor, wenn der Antragsteller über Fachwissen hinsichtlich der Funktionsweise und Wirkung der verfahrensgegenständlichen Böllergeräte gemäß Abs. 1 Z 1 verfügt.

(4) Die Behörde hat Ort und Zeit des Böllerschießens im Bewilligungsbescheid anzuführen und mit diesem die zur Vermeidung von Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie von unzumutbaren Lärmbelästigungen erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorzuschreiben.

(5) Abs. 1 gilt nicht für das Böllerschießen mit


1.
Prangerstutzen im Rahmen der Brauchtumspflege und

2.
pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des § 11.

Re: Böllerschießen

Verfasst: So 29. Sep 2013, 15:10
von rhodium
Stimmt. Mit sprengbefugnis erstreckt sich die pyrobefugnis genau auf F1 und F2. Wie für jeden anderen Erwachsenen auch ...

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 4

Re: Böllerschießen

Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 14:19
von Senf
OK dann auf zum F3-Kurs. was lernt man da eigentlich? bombetten basteln?

Re: Böllerschießen

Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 15:12
von rhodium
Basteln lernst du noch nicht mal im F4 kurs. Vielleicht einen feuertopf machen und wie was zh verleiten ist. Das richtige herstellen von pyrotechnischen Gegenständen ist eine ganz andere Liga und ohne Gewerbe schon mal gar nicht möglich ...

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 4

Re: Böllerschießen

Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 15:16
von rubylaser694
OK dann auf zum F3-Kurs. was lernt man da eigentlich?

http://www.doppler-seminare.at/kurse/details.php?nId=22
oder
http://www.sprengschule.at/Downloads/Se ... echnik.pdf

bombetten basteln?

nein, das ist dann immer noch verboten!
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne
Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.

Re: Böllerschießen

Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 20:38
von ssg69koppi
Wie ich damals den Kurs gemacht hab, war ich in Aggsbach Markt bei der Firma Pinto Feuerwerke!
Veranstalter war das Wifi, aber aufgrund der besseren Möglichkeiten wurde er eben bei besagter Firma abgehalten!
Am ersten Tag hatten wir ziemlich viel Theorie (Sicherheit, Anträge, Genehmigungen, Grundwissen, Brandschutz, etc.)
Weiters hatten wir noch eine Führung durch die Firma und uns wurde gezeigt, wie die jeweiligen pyrotechnischen Artikel
aufgebaut werden und wie in der Praxis damit gearbeitet wird! Dann hatten wir noch praktische Übungen mit einem
Feuerlöscher und am Abend schließlich machten wir dann auch noch ein schönes Feuerwerk, auf gut deutsch - jeder durfte
mal ein wenig ballern!!
Am zweiten Tag lernten wir dann wie elektrische Zündsysteme funktionieren und wir ließen zwischendurch immer wieder
mal die eine oder andere Bombe oder Rakete steigen :dance:
Abschließend gabs dann noch einen Kreuzerltest und die Kursbestätigung!
Das war wie gesagt noch vor dem neuen Pyrotechnikgesetz, kann sein das der Kurs jetzt ein wenig anders ist!Ich fand ihn jedenfalls sehr interessant und würd ihn jederzeit wiedermachen ;)

LG

Re: Böllerschießen

Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 21:26
von rhodium
So wie ich das verstehe unterteilt man Feuerwerkskörper nicht mehr nach dem Satzgewicht (NEM), sondern nach Gefährlichkeit. Alles was Spaß macht wie z.B. die ganzen Shells fallen nun in Kategorie F4. Und bis zu dem Schein ist es ein weiter Weg. Wer mehr weiss möge mich korrigieren.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 4

Re: Böllerschießen

Verfasst: Di 1. Okt 2013, 17:31
von ssg69koppi
Für den F4 brauchst auf alle Fälle den F3, einen Nachweis über mind. 15 Feuerwerke (wovon mind. 2 mit elektrischer Zündung sind)
und eine Menge Euros (ist nicht billig der F4)! Der Nachweis gilt aber nur wenn du auch auf einem Bescheid eines offiziellen Feuerwerks draufstehst, also ein sogenanntes "Inoffizielles" Werkl zählt net ;-)
Am einfachsten ists, wennst in deiner Nähe eine Pyrotechnikfirma hast und mit denen halt die 15 Werkln mitmachst!

LG