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Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolpersteine?
Verfasst: Di 15. Okt 2013, 14:34
von the_law
grüsse,
ich plane in den kommenden wintermonaten ein umbauprojet eines kleinkalibergewehres durchzuführen, also ein bereits bestehendes system in eine neue hülle zu verpflanzen.
gibt es rechtlich irgendwas zu beachten, die vorgegebene seriennummer und vorgegebene grundfunktion, entweder repetierer oder selbstlader (semi

) blieben sebstverständlich unverändert, lediglich ein neuer look der in richtung militärwaffe geht...
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Di 15. Okt 2013, 14:40
von Revierler_old
Nicht unter 60cm Gesamtlänge, da sonst Kat B Faustfeuerwaffe
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Di 15. Okt 2013, 20:50
von Steirer
Revierler hat geschrieben:Nicht unter 60cm Gesamtlänge, da sonst Kat B Faustfeuerwaffe
Ist das jetzt bei einem HA nicht wurscht? Die Laenge meine ich.
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Di 15. Okt 2013, 21:48
von Stickhead
Bei Kategorie C ist es relevant. Bei Kategorie B (nur Büchsen) würde ich sagen nein - im WaffG habe ich dazu noch nie was gelesen.
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Di 15. Okt 2013, 22:30
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Bei Kategorie C ist es relevant. Bei B würde ich sagen nein - im WaffG habe ich dazu noch nie was gelesen.
hi
bei kat B flinten schon ...
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Di 15. Okt 2013, 22:32
von Stickhead
Die Rede ist hier von einem Kleinkalibergewehr. Aber ich schreibs vorsichtshalber dazu.
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Di 15. Okt 2013, 22:45
von rhodium
So ein KK-Repetierer also C gibt es folgendes zu beachten: a) über 60 cm, sonst Kat. B b) nicht über normales Maß zerlegbar, sonst Kat. A c) nicht als Alltagsgegenstand getarnt, sonst Kat. A
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Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 08:51
von Promo
Steirer hat geschrieben:Revierler hat geschrieben:Nicht unter 60cm Gesamtlänge, da sonst Kat B Faustfeuerwaffe
Ist das jetzt bei einem HA nicht wurscht? Die Laenge meine ich.
Nein, wegen der rechtlichen Einstufung einer Kurzwaffe und Langwaffe bei Kat.B - je nachdem darf ich auf eines einen MFD und eine Taschenlampe montieren, am Anderen nicht.
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 09:29
von Counterstriker
Wo darfst du einen MFD nicht montieren?
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 09:51
von Stickhead
Auf eine Kategorie B - Langwaffe
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 14:15
von Counterstriker
Kann so nicht stimmen - siehe OA-15
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 14:22
von k-a-g
das ist ein Kompensator oder eine Mündungsbremse. Mündungsfeuerdämpfer sind auf Kat. B. Langwaffen verboten.
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 14:25
von rupi
die OA15 Austria Versionen haben keinen echten Birdcage, sondern einen zugeschweißten/nicht ausgefrästen
und somit ists kein Mündungsfeuerdämpfer
Re: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolperste
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 20:04
von Promo
MFD ist ein Merkmal von Kriegsmaterial, daher auf Kat.B Langwaffen nicht legal.
Re: AW: Waffen ein neues Outfit verpassen, rechtliche Stolpe
Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 21:37
von Irwin J. Finster
Kann so nicht sein, da der Ruger Scout mit MFD auch legal ist.....
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