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FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 00:29
von helmsp
Moin,
die Frage mag blöd klingen jedoch hatten meine Frau und ich eben diese Diskussion, ergo wende ich mich an den Profis hier:
Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?
lg
Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 02:17
von Helmal
Wenn du hinreichend Plätze hast mE alle drei. Vielleicht einen 'Übernahmezettel' schreiben?
Liebe Grüße, Philipp
Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 09:08
von sepp
Das hatte ich meinem zuständigen Sachbearbeiter gefragt und er sagte mir das dies erlaubt ist.
Denn ihr könntet ja heute zwei Waffen untereinander getauscht haben bzw. eben ein gegenseitiger Verkauf.
Dies wäre dann eben erst innerhalb der 6 Wochenfrist der Behörde anzuzeigen
Du brauchst natürlich für die Anzahl der von dir aktuell transportierten Waffen die
entsprechenden Plätze auf deiner WBK
lg sepp

Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 09:14
von helmsp
In anderen Worten:
Nachdem ich nur zwei Plätze auf meiner WBK habe darf ich zwar ihre Waffe auch transportieren und schiessen jedoch zu keiner Zeit alle drei bei mir haben sondern entweder A und B, A und C oder B und C?
Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 09:16
von sniffer
helmsp hat geschrieben:In anderen Worten:
Nachdem ich nur zwei Plätze auf meiner WBK habe darf ich zwar ihre Waffe auch transportieren und schiessen jedoch zu keiner Zeit alle drei bei mir haben sondern entweder A und B, A und C oder B und C?
richtig

Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 09:21
von helmsp
Cool! Dann hätte ich jetzt endlich einen triftigen Grund ihr bei Tasmanian Tiger eine Pistol Bag zu kaufen, irgendein Hello-Kitty-Patch draufzuknallen und zu sagen "Trag dein Klumpert selber"

Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 10:27
von Schnittbrot
Helmal hat geschrieben:...Vielleicht einen 'Übernahmezettel' schreiben?
Auf jeden Fall einen solchen Zettel schreiben. Eigentlich gleich in zweifacher Ausfertigung, weil Überlassung UND Erwerber eine solche Dokumentation benötigen (stell dir vor, der Überlasser hat gerade an diesem Tag eine Waffenverwahrungskontrolle, die überlassene Waffe fehlt jedoch ... adieu Zuverlässigkeit)!
Am besten gleich ein paar Dokumente vorausfüllen und nur das Datum und die Unterschriften freilassen. Nennt sich "
§ 28 Abs. 2, WaffG 1996 - private Überlassung einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe" und beinhaltet:
1) Angaben über die Waffe
Waffenart (Pistole, Revolver, SLB, SLF,...)
Hersteller/Marke
Modell/Type
Kaliber
Waffennummer
2) Angaben über die Personen (alles jeweils von Überlasser und Erwerber)
Herr/Frau
Vorname
Nachname
Geburtsdatum und -ort
Wohnadresse
Waffendokument: Art, Nr., Datum der Ausstellung, Behörde
3) Ort und Datum der Überlassung
4) Unterschriften von beiden (Überlasser und Erwerber)
Die Verband hat auch so ein Dokument zum Downloaden:
http://iwoe.at/img/Waffenformular.pdfSollte die Überlassung längerfristig sein, muss innerhalb von 6 Wochen an die Behörde(n) gemeldet werden!
Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 10:47
von helmsp
Schnittbrot, ich glaube du hast mich missverstanden.
Kurz nochmals von oben zitieren: "Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?"
Die Waffe A läuft auf ihre WBK, Waffe B und C läuft auf meiner WBK. Überlassungen wurden alle richtig und ordnungsgemäß ausgefüllt.
Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 11:13
von gewo
sniffer hat geschrieben:helmsp hat geschrieben:In anderen Worten:
Nachdem ich nur zwei Plätze auf meiner WBK habe darf ich zwar ihre Waffe auch transportieren und schiessen jedoch zu keiner Zeit alle drei bei mir haben sondern entweder A und B, A und C oder B und C?
richtig

hi
es geht icht um dad transportieren undschiessen sondern um die innehabung
im waffenrecht ist die innehabung dem besitz gleichgestellt
wenn du der besitzer einer waffe bist, bist du auch der inhaber
und du darfst ned mehr als in deinem fall zwei waffen innehaben
ob deine dritte zuhause im tresor liegt auf den du zugang hast oder bei dir im rangebag liegt dass du mit ast das ist gleichgueltig
ist so nicht zulaessig solange es nicht gegenseitige ueberassungserklaerungen gibt...
Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 11:17
von Schnittbrot
helmsp hat geschrieben:Schnittbrot, ich glaube du hast mich missverstanden.
Kurz nochmals von oben zitieren: "Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?"
Die Waffe A läuft auf ihre WBK, Waffe B und C läuft auf meiner WBK. Überlassungen wurden alle richtig und ordnungsgemäß ausgefüllt.
Hallo helmsp,
ich denke, das habe ich schon verstanden, aber ich glaube, jetzt verstehe ich es nicht mehr

Meinst du mit
"Überlassungen wurden alle richtig und ordnungsgemäß ausgefüllt.", dass ihr zum Zwecke der kurzfristigen Ausleihung eine solche Überlassung gemacht habt? Also deine Frau als Überlasser von Waffe A und du als Erwerber von Waffe A.
Oder meinst du irgendwelche tatsächlichen Verkäufe zwischen euch beiden in der Vergangenheit?
Grundsätzlich (aber das wurde ja schon geschrieben) kannst du nicht eine weitere erwerben, wenn du keinen freien WBK-Platz hast. Also müsste in so einem Fall eine gegenseitig Überlassung stattfinden, damit keiner seine Anzahl überschreitet.
Aber falls deine Frage darauf abzielen sollte, dass du "eh nur kurz mal zum Schießstand mit der Waffe der Frau (ohne deren Anwesenheit) fährst", dann gilt eben genau das von mir oben Beschriebene.
Zwar gibt es eine Ausnahme bzgl. des möglichen Zugriffes auf eine Anzahl der KatB-Waffen, was im selben Haushalt lebende nahe Verwandte und Ehegatten betrifft (leider habe ich diesbezüglich keine Quelle parat), aber grundsätzlich gilt nicht, wieviele Waffen du transportierst, sondern auf wieviele du Zugriff hast.
Fazit des langen Geschwafels:
Wenn du 2 Plätze mit Waffen B und C hast und deine Frau 1 (oder 2) Plätze mit Waffe A hat, könnt ihr sie im gemeinsamen Safe verwahren. Wenn du (ohne deine Frau) allerdings mit Waffe A zum Schießstand willst, müsst ihr grundsätzlich 2 Überlassungen (jeweils in zwei Ausfertigungen) erstellen, selbst wenn es nur für 1 Stunde ist: Du "erwirbst" Waffe A und überlässt Waffe B oder C. Deine Frau überlässt Waffe A und erwirbt Waffe B oder C. Sobald du vom Schießstand zurückgekommen bist, kannst du die Zettel vernichten.
Verstehe mich bitte richtig: wo kein Kläger da kein Richter, aber sollte irgendetwas während deines Schießstandbesuches vorfallen (z.B. eine Verwahrungskontrolle deiner Frau in Abwesenheit der auf sie gemeldeten Waffe), wirds echt blöd.
P.S. während ich mich da mit Geschreibsel abgemüht habe, hat gewo das Selbe nur kürzer geschrieben

Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 11:39
von helmsp
Schnittbrot hat geschrieben:Fazit des langen Geschwafels:
Wenn du 2 Plätze mit Waffen B und C hast und deine Frau 1 (oder 2) Plätze mit Waffe A hat, könnt ihr sie im gemeinsamen Safe verwahren. Wenn du (ohne deine Frau) allerdings mit Waffe A zum Schießstand willst, müsst ihr grundsätzlich 2 Überlassungen (jeweils in zwei Ausfertigungen) erstellen, selbst wenn es nur für 1 Stunde ist: Du "erwirbst" Waffe A und überlässt Waffe B oder C. Deine Frau überlässt Waffe A und erwirbt Waffe B oder C. Sobald du vom Schießstand zurückgekommen bist, kannst du die Zettel vernichten.
Dann haben wir uns eh richtig verstanden. Passt, danke!

Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 22:28
von MDKrauser
Hmm stimmt...das ist mir eigentlich noch nicht in den Sinn gekommen (momentan auch noch nicht so wichtig da meine 1 besitzt und ich auch nur 1)...
Weil ich mir immer gedacht hab das wenn i dann zwei hab und aber mal mit ihre Glock allein ballern gehn will, das i das ruhig machen kann weil i ja dann nur 1 mithabe aufn schießstand und alles paletti is egal wem die Glock gehört aber das i ja dann im dem Moment eigentlich Zugriff auf 3 habe ( 2 im Safe und die Glock), auch wenn i scho im Auto Sitze mit de Glock und unterwegs bin, "besitze" ich dann 3 quasi wo nur 2 erlaubt sind, an das hab i jetzt Net gedacht.
Jösas... Was man da alles bedenken muss...
Aber wie soll man das mir nachweisen können, zb wenn ich aufn Heimweg polizeikontrolle hätte?
Edith: Aber wie is das dann zu verstehen wenn ich sagen wir Waffe a
und b besitze und Freundin ihre Waffe c und wir wollen gemeinsam schießen gehen und ich nehm Waffe à und sie c mit?
Müssen wir dann (mit einem Auto fahrend) getrennte taschen nehmen wo jeweils die eigene Waffe drinn is und am besten abgeschlossen? Oder dürf ma da eine gemeinsame Tasche nehmen. Einerseits denk ich mir bei der gemeinsamen Tasche das man ja eh jur Zugriff auf die erlaubten 2 hat, andererseits hab ich dahin
noch die Waffe b im Safe also is dann wieder 3 Stück und verboten.
Seh ich das richtig oder verenn i mich da jetzt in was?