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Vorderlader Pistole?

Verfasst: So 10. Nov 2013, 14:58
von Bernedti
Hallo Leute

Vorab bitte Steinigt mich ned ich hab zwar in der Sufu gesucht und auch was gefunden nur das Problem da war das es immer um die mehrschüssigen Revoler ging und nich um de Vorderlader Pistolen! :think:

Aber mir gehts ja eig mehr um Sowas

Bild

Darf man so ne Vorderlader Pistole mit Steinschloss oder Perkusionszündung jetzt mit 18 Jahren haben oder nicht?

Danke schon mal im Vorraus :mrgreen:

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: So 10. Nov 2013, 15:06
von Senf
Steinschloss Ja, da mindergefährlich. Perkussion JA auf WBK belegt aber keinen Platz.

Edit: Sorry hab mich vertan, Perkussion ist auch frei solang einschüssig.

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: So 10. Nov 2013, 15:11
von Bernedti
8. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
§ 45. Auf
1.
Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.
Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.
Zimmerstutzen und
5.
andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden

.......


Also gilt das mit den einschüssigen Perkusionswaffen nicht für KW?

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: So 10. Nov 2013, 15:13
von kemira
Doch. Einschüssige Perkussionspistolen wie die Kentucky sind ebenfalls frei ab 18.
Lediglich mehrschüssige Pistolen, die vor 1871 konstruiert wurden, sind WBK-pflichtig, sie belegen aber keinen Platz.Originale, die vor 1871 gebaut wurden, sind frei.

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: So 10. Nov 2013, 16:10
von Bernedti
Sehr geil

bei meinem Stammhändler liegt seit ewigkeiten eine Herum ich glaub die werd ich mir mal schnappen :whistle:

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 14:21
von Bonfire
Bernedti hat geschrieben:
8. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
§ 45. Auf
1.
Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.
andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.
Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.
Zimmerstutzen und
5.
andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden

.......


Also gilt das mit den einschüssigen Perkusionswaffen nicht für KW?


Erzeugt? Ich dachte konstruiert.
Erzeugt würde ja bedeuten, dass nur Originale aus der Zeit betroffen sind.

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 14:28
von Bud Spencer
Wurden sie vor 1871 erzeugt sind diese als Antiquitäten zu betrachten und daher frei. (18 Jahre, kein Waffenverbot)
Sind sie neu, jedoch die Konstruktion basierend auf ein Modell, welches vor 1871 entwickelt wurde benötigen sie eine WBK, belegen aber auf selbigen keinen Platz.

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 14:36
von chris34G4
Gibts Revolver die vor 1871 konstruiert wurden und mit handelsüblicher Munition schießen?

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 14:38
von kemira
Bonfire hat geschrieben:Erzeugt? Ich dachte konstruiert.
Erzeugt würde ja bedeuten, dass nur Originale aus der Zeit betroffen sind.

Das was Du meinst, ist nicht §45, sondern §23 Abs. 2a:

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

Re: Vorderlader Pistole?

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 14:40
von Bud Spencer
chris34G4 hat geschrieben:Gibts Revolver die vor 1871 konstruiert wurden und mit handelsüblicher Munition schießen?


zB Gasser Modell 1870

Glaube Fiocchi stellt hier noch Muni zu Apothekerpreisen her.
Allerdings war der Sinn des Gesetzgebers explizit auf Schwarzpulver Revolver abgezogen... von daher Grauzone :think: Abgesehen davon, dass es keine Neukonstruktion des Gasser Revolvers gibt.