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Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Do 14. Nov 2013, 18:59
von CV47
Morgen liebes Forum :tipphead:

Hab mir vorhin meinen Euro. Feuerpass geholt, und mir alles genau durchgelesen, allerdings verstehe ich was nicht. Hinten steht drinnen: Dieser Paß (gutes Deutsch im Jahr 2013 übrigens!) erlaubt Reisen blabla. Eine solche Erlaubnis ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, wenn eine Reise mit einer Waffe der Kat. B, C oder D zur Ausübung der Jagd oder mit einer Waffe der Kat. B, C oder D zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird, soweit der Betreffende im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann.

Welcher Sportschütze bekommt denn nen Waffenpass? Was soll das? Warum reicht die WBK nicht? Das heißt eigentlich soviel dass ich sowieso immer ne Erlaubnis brauch oder? Naja, die EU hald :tipphead: :tipphead: :tipphead:

OT: Hab übrigens dort ne hitzige Debatte der Damen mitbekommen, worin es darum ging, dass die BH St. Pölten Sportschützen grundsätzlich nicht mehr als 3 Erweiterungen (also insgesamt auf 5!) zugestehen will. :at1:

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Do 14. Nov 2013, 19:19
von slow42
Es geht um den EU-FeuerWAFFENPASS den Du gerade bekommen hast...

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Do 14. Nov 2013, 19:22
von CV47
Aha, nadann mein Fehler. Danke für die Info.

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 14:18
von RicCapAndBall
Grüße Kameraden,
eine Frage betreffend das EU WP. , nämlich:

wie darf man (aus einem andren EU Mitgliedstaat) zum Beispiel an einem CAS Schießwettbewerb hier in Österreich teilnehmen? Was brauch mann die erforderlichen 4-5 stück Schusswaffen rechtmäßig einzubringen?

Ric

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 14:40
von gewo
RicCapAndBall hat geschrieben:wie darf man (aus einem andren EU Mitgliedstaat) zum Beispiel an einem CAS Schießwettbewerb hier in Österreich teilnehmen? Was brauch mann die erforderlichen 4-5 stück Schusswaffen rechtmäßig einzubringen?


soweit ich weiss garnicht

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 14:50
von RicCapAndBall
gewo hat geschrieben:
RicCapAndBall hat geschrieben:wie darf man (aus einem andren EU Mitgliedstaat) zum Beispiel an einem CAS Schießwettbewerb hier in Österreich teilnehmen? Was brauch mann die erforderlichen 4-5 stück Schusswaffen rechtmäßig einzubringen?


soweit ich weiss garnicht


laut dem Gesetz in Österreich darf man mit dem EU Waffenpass max 3 stück Waffe ohne anderen Genehmigungen einbringen. Für CAS brauch man 2stk. Revolver und 1stck. Unterhebelgewehr + 1 Doppelflinte. Theoretisch die 2 letzten sind hier frei, aber ist es wirklich so in dem Fall auch!

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 15:30
von hakkikt
RicCapAndBall hat geschrieben:Für CAS braucht man 2stk. Revolver und 1stck. Unterhebelgewehr + 1 Doppelflinte. Theoretisch die 2 letzten sind hier frei, aber ist es wirklich so in dem Fall auch!

Die Überlegung klingt logisch... nur weil man in Saudi-Arabien im Häfen landet für einen Playboy im Gepäck, kann man ihn trotzdem am Flughafen in Schwechat lesen.
Aber ich versteh dich - "logisch" und "praktische Handhabung von Waffengesetzen" sind zwei Begriffe, die landen selten im selben Satz. Und die möglichen Konsequenzen sind halt heftig.

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 15:37
von IT Guy
haben schon, aber es geht ja ums Einführen!

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 15:58
von gewo
RicCapAndBall hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
RicCapAndBall hat geschrieben:wie darf man (aus einem andren EU Mitgliedstaat) zum Beispiel an einem CAS Schießwettbewerb hier in Österreich teilnehmen? Was brauch mann die erforderlichen 4-5 stück Schusswaffen rechtmäßig einzubringen?


soweit ich weiss garnicht


laut dem Gesetz in Österreich darf man mit dem EU Waffenpass max 3 stück Waffe ohne anderen Genehmigungen einbringen. Für CAS brauch man 2stk. Revolver und 1stck. Unterhebelgewehr + 1 Doppelflinte. Theoretisch die 2 letzten sind hier frei, aber ist es wirklich so in dem Fall auch!


hi

Unterhebelgewehr + Doppelflinte sind nicht "frei" in oesterreich
es sind meldepflichtige waffen

und benoetigen (wenn sie nicht mittels EFWP eingefuehrt werden eine entsprechende export bzw importgenehmigung

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 17:19
von GSchoenbauer
Na jetzt tuts aber net "Importieren/Einführen" mit "Mitnahme" verwechseln.
Die Mitnahme (wenn wer zu einem Bewerb einreist und mit den Waffen wieder ausreist oder durchreist) ist im Gesetz klar geregelt.
Der EU-Bürger braucht dazu eben diesen EU-Feuerwaffenpass (mit den Einträgen für die Waffen die er mithat) UND die VORHERIGE Zustimmung der für diesen Bezirk zuständigen österr. Waffenbehörde. Diese kann entweder jedesmal pro Bewerb oder einmal pro Jahr (auf der entspr. Österr. Botschaft) im EU-FWP eingetragen werden.
Von dieser VORHERIGEN Bewilligung kann man absehen, wenn man den EU-FWP hat UND eine Einladung zu der Sport- oder Jagdverstaltung mit hat UND NICHT MEHR ALS 3 Schusswaffen mitbringt.
(für das Typische CAS-MATCH wird der EU-Bürger aber mehr als 3 und daher die vorherige Einwilligung brauchen)

Des mit die 3 Stück ist abweichend von den anderen EU-Staaten wieder eine typisch Östereichische Idiotenregelung. :evil:

Bauli

(desselbe gilt übrigens auch für die Österreicher, die ins EU-Ausland zu einem Bewerb fahren, nur gilt dort halt net die blöde 3-Stück Begrenzung)

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 17:30
von GSchoenbauer
und wer's noch genauer wissen will, kann des ja im Waffengesetz nachlesen:

Mitbringen von Schußwaffen und Munition
§ 38. (1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen Transport im Rahmen einer Reise.
(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.
(3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
1. Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition
und
2. Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition, sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.
(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und – in den Fällen des Abs. 3 – den Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.


Bauli

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Di 26. Nov 2013, 22:40
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:(desselbe gilt übrigens auch für die Österreicher, die ins EU-Ausland zu einem Bewerb fahren, nur gilt dort halt net die blöde 3-Stück Begrenzung)


hi

nach einem papierl vom BKA in muenchen welches mir bei der letzten IWA in die haende gefallen ist die 3 stk regelung jetzt in DE auch
aber nur fuer oesterreicher
gegenseitigkeit quasi ...

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Mi 27. Nov 2013, 08:30
von GSchoenbauer
wobei ich mir net vorstellen kann, daß des BKA München mit an Papierl seine eigenen Gesetze machen kann.
Niedergschrieben in einem Deutschen Gesetz hab ich des noch net gesehen.
:?

das steht in der gültigen Fassung:
(
§ 32 ...
2) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 darf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur erteilt werden, wenn sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
(3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht für

1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 zum Zweck der Jagd,
2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports,
3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung

mitnehmen, sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können.


Da gelten die 3 Stück nur für Jäger und Brauchtumsschützen, für Sportschützen aber 6 Stück

Bauli

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Mi 27. Nov 2013, 10:41
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:wobei ich mir net vorstellen kann, daß des BKA München mit an Papierl seine eigenen Gesetze machen kann.
Niedergschrieben in einem Deutschen Gesetz hab ich des noch net gesehen.


hi

ich auch ned

war im rahmen eines vortrags auf der IWA im maerz
und die formulierung mit den maximal drei fuer oesterreicher war auch schoen mit dem beamer an die wand geworfen

abfotografiert hab ichs aber ned ...

Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Verfasst: Mi 27. Nov 2013, 18:28
von GSchoenbauer
für mich als Reisender nach D zählt des Gesetz und sonst nix.
Irgendwelche Wunschpapierln sind mir Blunzen -- wenn die des dort drüben so wollen, dann müssens des auch in D zuerst gesetzlich verankern und auch offiziell publik machen.
Solang da im offiziellen Rechtsinformationssystem nix drinsteht, is des auch net rechtens.

https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/WaffG

Bauli :evil:

anmerkung:
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.08.2013 bis 13.08.2016