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Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe in Ö
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 10:57
von rhodium
Müsste bei uns mit dem kurzen Lauf verboten sein oder gilt hier der Nachweis, daß die Waffe für .45 Colt ausgerichtet ist? Schaut auf jedenfall "nett" futuristisch aus ...
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=kQaI-pB_Sy0[/youtube]
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 11:01
von Floody
Naja, könnte man davon abhängig machen welches Kaliber draufgestempelt ist...
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 11:12
von Raven
Wer will die denn schon einläufig in .410..
Die gibts als Doubletap zweiläufig in bspw .45 ACP....
Sehr schöne Abzugsmechanik in DAO - alles verdeckt innen..
Wennschon dennschon..
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 11:40
von titan
Was soll denn so eine Waffe bringen? Da hilft wohl jeder Taser mehr.
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 16:59
von GSchoenbauer
naagehh --- fangt ihr hier schon an, eine normale Faustfeuerwaffe KatB zu KatA hochzudiskutieren?
zur Erinnerung:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
A bisserl Waffengesetz lesen könnt wirklich net schaden.
Bauli

Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 17:34
von Kapselpracker
Hi!
Also das höre ich auch zum ersten mal das eine FFW wegen eines zu kurzen Lauf verboten wäre.
mfg Andi
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 17:40
von rupi
da gehts darum ob die Waffe primär als Schrotflinte oder als Pistole gewertet wird bezüglich .410 Schrot / .45LC Lauf
wenns als .45LC Lauf gewertet wird ists natürlich eine Pistole
wenns als .410 Schrot Lauf gewertet wird ist eine Schrotflinte, und da unter der Mindestlänge für Schrotläufe ists dann eine Kat.A Waffe
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 17:43
von Bud Spencer
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 19:18
von Kapselpracker
rupi hat geschrieben:da gehts darum ob die Waffe primär als Schrotflinte oder als Pistole gewertet wird bezüglich .410 Schrot / .45LC Lauf
..
Aha.. wieder was glernt

Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 19:20
von GSchoenbauer
also ihr machts euch des Leben schon selber schwer
unter Kategorie A steht:
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
Für mich hat ein Gewehr immer noch einen Vorder- und/oder Hinterschaft und ist zum Verschießen aus der Schulter und nicht aus der Faust gemacht.
wenn ihr des Ding als Gewehr betrachten wollt, sei's euch unbenommen, bestärkt mich aber in der Ansicht, daß wir hier in Österreich net unbedingt die Behörde brauchen, um des Waffengesetz zu veschärfen, des machen wir schon selber .....
Bauli
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 19:26
von Irwin J. Finster
Ganz davon abgesehen, das wohl kaum einer bei uns einen kostbaren WBK Platz für so eine aufgebrezelte Zip-Gun verbraten würde.....

Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 23:18
von Steelman
GSchoenbauer hat geschrieben:a
.......bestärkt mich aber in der Ansicht, daß wir hier in Österreich net unbedingt die Behörde brauchen, um des Waffengesetz zu veschärfen, des machen wir schon selber .....
Bauli
Bauli +1
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Do 16. Jan 2014, 00:26
von rhodium
Bauli die Kat. A idee kommt daher, dass der le mat revolver und die howdahs angeblich auch kat. A seien ....
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Do 16. Jan 2014, 08:37
von kemira
Daß der Le Mat Kat. A sein soll is mir neu - gibts diesbezüglich irgendwas amtliches (außer Hörensagen)?
Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i
Verfasst: Do 16. Jan 2014, 09:51
von GSchoenbauer
genau die "angeblich" Aussagen sind's, die hier alles kaputtmachen. Es kommt mir manchmal vor, als würden die hier absichtlich plaziert, um Verwirrung zu stiften.
Schon Watzlawick hat die gezielte Desinformation als taugliches Kampfmittel beschrieben.
und: weder die Howdah noch die LeMat sind Kat A, sondern normale Kat B
Bauli