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Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 09:17
von Floody
...sind rechtlich gesehen nur Buntmetall - sofern Zundhütchen, Treibsatz usw- entfernt sind - richtig?
Wenn z.B. Kinder Hülsen von mir bekommen, können sich die Pikachu zwar aufregen, aber kein Gericht, ja?

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 09:18
von Dave_64
Jap bei uns müsstest du recht haben solang du sie nicht irgendwo hinschickst.

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 10:07
von mgritsch
Dave_64 hat geschrieben:Jap bei uns müsstest du recht haben solang du sie nicht irgendwo hinschickst.


welche länder kennst du, in denen per gesetz eine (unbezünderte) hülse mehr als nur ein stück buntmetall ist und einfuhrbeschränkungen unterliegt?

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 10:17
von Stickhead
Paragraf 4 WaffG 1996:

Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schusswaffen bestimmt ist.

Somit sind lose Patronenhülsen ebensowenig Munition wie lose Projektile.

Siehe hierzu: Hauer & Keplinger WaffG Praxiskommentar Seite 37

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 11:24
von sandman
Selbst mit abgeschlagenem Zündhütchen sind sie nur Buntmetall.

Grüße

Sandman

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 12:50
von gewo
Floodplainer hat geschrieben:Wenn z.B. Kinder Hülsen von mir bekommen, können sich die Pikachu zwar aufregen, aber kein Gericht, ja?


hi

ist das so?

weiss wer was im kriegsmaterialgesetz steht
bin die tage a bisserl im stress ...

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 13:21
von mgritsch
Stickhead hat geschrieben:Paragraf 4 WaffG 1996:
Somit sind lose Patronenhülsen ebensowenig Munition wie lose Projektile.
Siehe hierzu: Hauer & Keplinger WaffG Praxiskommentar Seite 37


ja das ist ja soweit schon lange bekannt, in at kein thema, einfach buntmetall.
aber bzgl "wo anders hin versenden" - gibt es andere länder (in europa?) wo das nicht so wäre?

lg
Martin

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 13:38
von the_law
mgritsch hat geschrieben:
Dave_64 hat geschrieben:Jap bei uns müsstest du recht haben solang du sie nicht irgendwo hinschickst.


welche länder kennst du, in denen per gesetz eine (unbezünderte) hülse mehr als nur ein stück buntmetall ist und einfuhrbeschränkungen unterliegt?



die schweiz...., da bekommst du als ausländer (österreicher) nicht mal ne hülse im geschäft verkauft....wenn du nicht über die entsprechende genehmigung verfügst.
mir selbst so ergangen, is kein blabla-hab ich mal wo gehört...

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 13:53
von Stickhead
Das KMG Spricht von 'Waffen, Munition und Geräten', die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Da die von mir oben erwähnten Gegenstände alleine keine Muntion gem. Par. 4 WaffG darstellen, können diese auch kein Kriegsmaterial sein.

Das waffenpolizeiliche Regime des WaffG erfasst auch Kriegsmaterial und die dazugehörige Munition. (HK Seite 39)

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 14:03
von Dave_64
Irgendwo von Varmi schwirrt hier ein Thread herum, ist es jetzt spanien oder frankreich hmm...

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 14:16
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Das KMG Spricht von 'Waffen, Munition und Geräten', die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Da die von mir oben erwähnten Gegenstände alleine keine Muntion gem. Par. 4 WaffG darstellen, können diese auch kein Kriegsmaterial sein.

Das waffenpolizeiliche Regime des WaffG erfasst auch Kriegsmaterial und die dazugehörige Munition. (HK Seite 39)



hi

wenn im KMG nur 'Waffen, Munition und Geräten' stehte und nicht irgendwo dass auch teile davon unter das KMG fallen dass ist das thema erledigt

die §4 WaffG definition (geschoss, huelse, zuender) darfst fuer die interpretation von kriegsmaterial aber ned hernehmen, die ist da falsch am platz

was laut KM geregelt wird steht nur im KM, aber wenn da nix von "..oder teilen davon .." steht dann ist eh alles in bester ordnung

ich dachte mal ich haette was davon gehoert dass zb die zuender fuer 50.bmg auch KM waeren
das ist nach deiner interpretation aber nicht der fall

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 14:27
von Dave_64
Genau das würde ich jetzt aber auch brennend wissen .510 dtc wartet xD

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 15:24
von Stickhead
gewo hat geschrieben:die §4 WaffG definition (geschoss, huelse, zuender) darfst fuer die interpretation von kriegsmaterial aber ned hernehmen, die ist da falsch am platz
Ich habe das Zündhütchen in meiner Aufzählung bewusst nicht erwähnt, da dies nicht explizit im Kommentar im losen Zustand vom Munitionsbegriff ausgenommen worden ist. Das gehört wahrscheinlich ins Schieß und Sprengmittelgesetz. Im KMG gibt es ausserdem nirgens eine Definition von Munition und seinen Bestandteilen. Das die beiden Gesetze ineinander übergreifen ist aber klar.

Zum Kaliber .50 BMG:
BMI 12.08.1994 13.650/639-II/13/94:
Die Waffe Barrett M90, sowie alle anderen am Markt erhältlichen Waffen des Kalibers .50 BMG sind in die Kategorie Panzerbüchsen einzustufen und daher Kriegsmaterial...

Als Kriegsmaterial ist anzusehen
Par. 1 Absatz 1 b KMG: ...Panzerbüchsen...
Par. 1 Absatz 1 d KMG: ... Munition für Kriegsmaterial der lit b

Re: Hülsen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 15:34
von Dave_64
Kurz mal offtopic gilt also der Besitz eines 50er System jetzt (ohne lauf) auch nicht ? :(
Ich hätte fragen über fragen

Re: Hülsen

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 05:30
von Ticket
.50er Systeme fallen unter dem Begriff "Panzerbüchse" und sind somit Kriegsmaterial. Dazu zählen auch Lauf und Verschluß alleine, ebenso die Munition.
Ticket