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Jagdkarte mit 16 - Untauglichkeit oder Zivildienst
Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 19:03
von Hieronymus
Hallo,
mein Name ist Hieronymus und ich hätte folgende Frage:
Ich habe eine Sondererlaubnis bekommen und habe so jetzt schon mit 16. eine NÖ Jagdkarte. Das bedeutet daher auch, dass ich noch nicht zur Stellung einberufen wurde. Daher wollte ich wissen ob ich, wenn ich als untauglich klassifiziert werde, meine Jagdkarte verliere???
Weiß das irgendjemant?
Re: Jagdkarte
Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 19:15
von Bud Spencer
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Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 11:05
von Heisenberg
Bud Spencer hat geschrieben:Na.
I hab die jagdkarte auch vorher gehabt und war dann später untauglich.
Die tauglichkeit bei der stellung hat keine waffenrechtliche relevanz.
Weidmannsheil und hallo im forum

Aber wenn er eine Zivildiensterklärung abgibt, schon oder?
Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 11:45
von Bud Spencer
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Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 11:52
von Heisenberg
Bud Spencer hat geschrieben:Heisenberg hat geschrieben:
Aber wenn er eine Zivildiensterklärung abgibt, schon oder?
Najo aber bei einer Untauglichkeit spielt sich auch nix mit Zivildienst

Ja das weiß ich schon ^^
Aber mal angenommen er ist tauglich und gibt eine Zivildiensterklärung ab, dann bekommt er ja dann ein Waffenverbot. Ergo darf er dann keine Waffen mehr innehaben oder interpretiere ich da was falsch?
Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 12:07
von Stickhead
Wenn du dich für den Zivildienst bereiterklärst, dürftest du die Waffen dann nicht mehr besitzen (A,B) bzw. führen (A,B,C,D). Du kannst das Verbot aber wieder aufheben lassen.
§ 5 Zivildienstgesetz: Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Wenn du untauglich bist oder beim Heer bist, passiert nichts.
Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 12:09
von k-a-g
Zivildienst schließt dich nur vom Erwerb, Besitz, etc von genehmigingspflichtigen Waffen, also Kat. A+B aus. Kat. C darf besessen werden.
Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 12:59
von IT Guy
k-a-g hat geschrieben:... Kat. C darf besessen werden.
Besitzen schon, aber nicht führen. Und bei der Jagd wird a bisserl kompliziert, wennst keine Waffe führen darfst.

Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 13:33
von Stickhead
Danke, hab mich etwas unpräzise ausgedrückt.. habs berichtigt !
Re: Jagdkarte
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 19:40
von gewo
Hieronymus hat geschrieben:Daher wollte ich wissen ob ich, wenn ich als untauglich klassifiziert werde, meine Jagdkarte verliere???
hi
die auskunfte vorher sind richtig
untauglich ist kein problem, das ist nicht relevant
zivildienst waere ein problem ....