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Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Fr 24. Jan 2014, 20:32
von triggerfinger
Hallo!
Ich darf mich vorstellen, lese hier schon eine Zeit lang mit, besitze noch nicht so lange eine Waffe. Das hier ist mein erstes Postin, und ich bin noch nicht einmal Jäger.

Warum ich hier trotzdem schreibe: Ich schätze, Jäger können mir meine Frage am ehesten beantworten.
Ich bin kürzlich abends nach dem Schießen während der Heimfahrt Zeuge eines Autounfalls geworden. Kfz erwischte Reh. Das Tier hat es übel erwischt, ein Hinterlauf sah so aus, als würde er nur noch über die Haut am Körper hängen. Trotzdem sah ich das Tier sich langsam in die Dunkelheit schleppen.
Wir versuchten einen Jäger zu erreichen, schweiterten, schließlich rief ein anderer die Polizei an. Dann kam mir ein Gedanke: Mir tat das Tier leid. Ich hatte eine Waffe mit, aber keine Munition mehr. Das hat mir die Entscheidung einfach gemacht. Trotzdem üblegte ich mir auf der Weiterfahrt dann: Was, wenn ich das arme Tier gleich vor Ort selbst erlegt hätte? Ethisch hätte ich das als meine Pflicht gesehen. Und nein, ich hätte das Tier nicht eingepackt, nach Hause mitgenommen und verspeist, sondern natürlich die Sache so der Polizei gemeldet. Hätte. Ich kam ja nicht in die Verlegenheit.
Trotzdem beschäftigt mich das. Noch einmal: Was wäre gewesen, wenn? Hätte ich (mit wem?) ein rechtliches Problem bekommen? Jagdrechtlich? Nach dem Waffengesetz? Wie gesagt, hätte ich die Möglichkeit gehabt, ich glaube, ich hätte es getan.
LG, TF.
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Fr 24. Jan 2014, 20:42
von Incite
kurz und knapp: Den Triggerfinger lang lassen.
lg
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Fr 24. Jan 2014, 21:29
von nikkfuchs
Keine gute Idee. Mindestens Führen nach dem Waffengesetz und Wildern nach dem Jagdrecht.
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Fr 24. Jan 2014, 21:29
von Pfalzhunter
Vor einigen Jahren hat ein Jäger angeblich deshalb seinen Jagdschein verloren, er kam zu einem Wildunfall und wurde von der Polizei aufgefordert dem verletzten Tier den Fangschuss zu geben, was er ausführte.
Der zuständige Jagdpächter, zeigte den hilfsbereiten Jäger an, worauf dieser seinen Jagdschein einbüßte.
WMH
Gerhard
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Fr 24. Jan 2014, 22:00
von ssg69koppi
Ich würds das nicht machen!
Lass das der Polizei und/oder dem zuständigen Jäger erledigen!
Was anderes: Dürfte ein Polizist das tun? Wenn kein Jäger anwesend ist?

Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Fr 24. Jan 2014, 23:19
von joe77
ssg69koppi hat geschrieben:Ich würds das nicht machen!
Lass das der Polizei und/oder dem zuständigen Jäger erledigen!
Was anderes:
Dürfte ein Polizist das tun? Wenn kein Jäger anwesend ist? 
Keine Ahung, ich würds machen als Polizist !! ( Hab ich vor jahren auch schon mal Erlebt )
Keine Ahung wie der / die Gesetzestexte im Detail aussehen, im groben weiß ich es als Jungjäger.
Meiner Meinung nach:
Als Sportschütze min.2 Gesetzesübertretungen
Als Jäger im "Fremden" Revier, möglicherweise mit dem Jagdgesetz im Konflikt.
Jedenfalls wäre für mich auch keine Leichte Entscheidung.
Verlässlichkeit, etc. gegen dem Tier Leid ersparen
(1/2 Stunde warten das wer kommt der darf, oder noch länger um zum Tierarzt gekarrt zu werden der auch nicht mehr viel Helfen kann, etc...)
Aber aus ethischer Sicht würd ich´s machen,... (
siehe Signatur !!!)
Falls keine Kugel mehr zur Hand, auch Knicken obwohl mir da noch die Erfahrung fehlt.
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 09:07
von Longchamp
Als Polizist sollst es auch nicht machen..

steht dann in der Zeitung mit Bild was für Tierquäler Polizisten sind (tatsächlich passiert)..
Auch von der rechtlichen Seite nicht einwandfrei..
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 09:52
von vandastein
Nein die Polizei macht es nicht ! Nur weil sie auf Verbrecher schießen dürfen haben sie noch keinen Jagdschein !
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 10:56
von Helmal
Eingriff in fremdes Jagdrecht fällt mir dazu ein + führen einer genehmigungspflichtigen Waffe + Besitzstörung.
Mhm
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 11:24
von kuni
Longchamp hat geschrieben:Als Polizist sollst es auch nicht machen..

steht dann in der Zeitung mit Bild was für Tierquäler Polizisten sind (tatsächlich passiert)..
Auch von der rechtlichen Seite nicht einwandfrei..
Wenn bei uns im Revier ein Polizist neben einem Reh steht und zusieht wie das Tier leidet dann gibt's auf jeden Fall ein Rüffel. Das Polizisten nicht schießen liegt aber auch an der Angst etwas falsch zu machen ("ich wusste nicht wo ich hinschießen soll"), an Angst vor Vorgesetzten ("Wenn mir eine Patrone fehlt muss ich das begründen") etc. Wobei letzteres auf jeden Fall falsch ist, lt. einem Jagdkollegen (auch Polizist) reicht es den Fangschuss irgendwo unten am Bericht zu vermerken und es ist erledigt.
Was anderes ist ein angefahrener Hund. Lag bei uns vor einigen Wochen neben der Landesstraße - Besitzer unbekannt, lies keinen an sich ran. LKW hat ihm im Bereich des Becken überrollt. Resultat war das er ca. eine Stunde da gelegen ist, wurde weder von mir noch von der Polizei (hat mich verständigt) erschossen und ist langsam verendet. Als der Tierarzt kam (etwas über eine Stunde) war er leider/gottseidank schon tot.
Das ist nur das Resultat einer falschen Medienkampagne - aber ich will auch nicht mit Foto und Bildunterschrift "Blutrünstiger Jäger erschoss hilflosen Liebling von Familie xxxx". Der Besitzer wurde nie ausfindig gemacht (kein Chip, keine Marke)
LG
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 11:41
von Revierler_old
Ist kein Eingriff in fremdes Jagdrecht. Da es keinen Geschädigten gibt. Seit es die EU Wildfleischverordnung gibt ist nämlich Fallwild zu entsorgen und stellt keinen Wert mehr da. Wo kein Wert, da kein Schaden. Da kein Geschädigter. Und im Strafrecht braucht man zumindest ein Opfer.
Die Polizei macht das nicht mehr, weil es dezidiert seitens der Führung verboten wurde. Damit einmal die unqualifizierte Rederei hier aufhört. Da kannst Rüffeln wie und wen du willst. Es ist der Polizei verboten.
Jetzt kommt dann wieder die Geschichte mit dem Stier.
Wenn der Stier ein Sicherheitsrisiko darstellt kann die Polizei sehr wohl handeln.
Nix für ungut. Und es heißt Fangschuss.
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 12:06
von Steirer
+1 @ Revierler
Also bleibt immer noch das unerlaubte Führen der Waffe für WBK-Besitzer und revierfremde Jäger. = nix bumm bumm!
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 12:47
von Teal'c
bravo, da kann einem das Wild dann leid tun. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass die Polizei am Land ziemlich lange braucht zu einem Unfall ohne Personenschaden. Da dann noch einen Jäger ausfindig machen, und bis der erstmal da ist?? Bis dahin ist das Wild wahrscheinlich qualvoll verendet.

Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 12:59
von Revierler_old
Das interessiert keinen von den Entscheidungsträgern. Oft sind Jäger auch nicht verfügbar (Auslandsjagd) oder nicht erreichbar oder halt gerade "nicht fähig", den Fangschuss zu geben.
Die Situation wird sicher mit der Schließung von 100 Inspektionen besser.
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 13:43
von kuni
Revierler hat geschrieben:Ist kein Eingriff in fremdes Jagdrecht. Da es keinen Geschädigten gibt. Seit es die EU Wildfleischverordnung gibt ist nämlich Fallwild zu entsorgen und stellt keinen Wert mehr da. Wo kein Wert, da kein Schaden. Da kein Geschädigter. Und im Strafrecht braucht man zumindest ein Opfer.
Die Polizei macht das nicht mehr, weil es dezidiert seitens der Führung verboten wurde. Damit einmal die unqualifizierte Rederei hier aufhört. Da kannst Rüffeln wie und wen du willst. Es ist der Polizei verboten.
Jetzt kommt dann wieder die Geschichte mit dem Stier.
Wenn der Stier ein Sicherheitsrisiko darstellt kann die Polizei sehr wohl handeln.
Nix für ungut. Und es heißt Fangschuss.
Zum Glück für uns (60% Fallwildquote im laufenden J-Jahr - und es wird sicher noch "besser" in den nächsten Wochen) hat "unsere" Polizei dieses Verbot nicht erhalten oder ignoriert es (Danke auch dass für bereits verendetes Wild nicht mehr um 3 Uhr in der Früh angerufen wird - es ist um 6 Uhr noch gleich verendet)
Wobei das mit dem Fallwild von dir falsch erklärt wurde. Wird das Wild verendet aufgefunden ist es zu entsorgen (dann brauchts auch keinen Fangschuss). Wird es vom einem Jäger "jagdlich" erlegt, ist auf dem Wildanhänger Seite 1 "Auffälligkeiten" anzukreuzen und das Wild samt aller innerer Organe (ohne Pansen, Darm) vom Tierarzt zu beschauen (kostet ca. 40€ - also uninteressant) ODER kann für den Eigenverbrauch verwendet werden. Eine Beschau durch die "kundige Person gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz" ist nicht zulässig. Schaden würde also theoretisch entstehen, wenn es von der Polizei erschossen wird.
Details siehe hier:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11682895_87202756/51f749fe/01_Ausbildung%20kundiger%20Personen%20Teil1_.pdf ab Seite 35