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zum thema

Verfasst: Sa 1. Feb 2014, 21:58
von 1150
hallo,

nachdem unser lieber wolfgang , das schüsserl, uns nahe legte mehr privat , weniger staat , habe ich mir meinen zugang zur wbk damals als werbungskosten von der lohnsteuer mit erfolg abgezogen

lg mario

Re: zum thema

Verfasst: Sa 1. Feb 2014, 22:22
von -MJ-
Auch kein uninteressanter Gedanke.

Hast du das nur mal in die Arbeitnehmerveranlagung aufgenommen oder wurde das auch von der Finanz geprüft ?
Die Arbeitnehmerveranlagungen werden nämlich nicht automatisch geprüft sondern wandern nur zu einem Sachbearbeiter wenn die Beträge höher sind und sie die dazugehörigen Rechnungen sehen möchten.

Re: zum thema

Verfasst: So 2. Feb 2014, 08:42
von BigBen
Er hat einfach Glück gehabt (sofern er nicht beruflich mit Waffen zu tun hat) dass er nicht geprüft wurde bzw. keine Belege verlangt wurden. Kann aber rückwirkend durchaus noch passieren.