IPSC Production - Änderung an Waffe - Lauf u. o. Schlitten
Verfasst: Do 13. Feb 2014, 13:30
Die Änderung an der Waffe in IPSC Production ist bekanntlich sehr limitiert.
Meine Frage, wie verhält es sich wenn ein Lauf oder Lauf u. Schlitten anderweitig erworben wird und nicht direkt vom Hersteller.
z.B.
1. CZ 75 Lauf von Fa. Oschatz
2. CZ 75 Lauf und Schlitten von Fa. Oschatz
Ist das dann noch regelkonform?
Hat wer Erfahrung?
Gibt es sonst eine erlaubte Möglichkeit, mit der man regelkonform bleibt, die Waffe zu verbessern?
(Ich werde die Waffe im BDS auch anderweitig benutzen und würde mich über eine etwas bessere Schussleistung freuen. Daher erhoffe ich mir, dass eine Änderung wie z.B. ein präziseren Lauf die gewünschte Präzision bringt.)
Ich war noch nie bei einem Production Wettkampf - da werden die Waffen doch vorher geprüft?
Liegt es da nicht nahe, das der Eine oder Andere irgend ein Lauf in die Waffe stecken? Wie soll das auffallen, wie wird das geprüft?
Ich werde und möchte regelkonform schießen - mich interessiert aber wie in der Praxis die Regeln eingehalten werden und ob es da nicht gewisse Grauzonen gibt.
Anbei die IPSC Regeln für Production:
Besondere Hinweise:
14. Es sind nur Sportgeräte zugelassen, die auf der Positivliste vermerkt sind, welche auf der IPSC
Website veröffentlicht ist. Sportgeräte welche von der IPSC als single action only erachtet werden
sind ausdrücklich verboten.
15. Waffen mit außenliegendem Hammer müssen beim Startsignal vollständig entspannt sein (siehe
Regel 8.1.2.5). Der erste Schuss muss in Double Action abgegeben werden. Teilnehmer, die nach
dem Startsignal und vor Abgabe des ersten Schusses den Hammer des Sportgeräts bei geladenem
Patronenlager spannen, erhalten einen Ablauffehler pro Verstoß. Zu beachten ist, dass der
Ablauffehler nicht verhängt wird, wenn der Ready-Zustand des Parcours vom Teilnehmer verlangt,
mit leerem Patronenlager zu starten. In diesem Fall darf der Teilnehmer den ersten Schuss Single
Action abgeben.
16. Originalbauteile und Komponenten die vom Herstellers des Sportgeräts als Standardausrüstung
oder als Option für ein besonderes Modell auf der IPSC Liste der anerkannten Sportgeräte angeboten
werden sind erlaubt, vorausgesetzt sie erfüllen folgende Punkte:
16.1 Veränderungen an ihnen sind, außer in geringfügigen Details (Entfernung von Graten und
Einpassung von OFM Teilen), verboten. Zu den anderen verbotenen Änderungen gehören
solche, die ein schnelleres Nachladen erleichtern (z.B. angefaste, aufgeweitete oder angebaute
Magazintrichter) und auch die Änderung der Originalfarbe und des original Finishes
der Waffe und/oder das Anbringen von Streifen oder anderen Verschönerungen.
16.2 Magazine welche während dem Parcours für den Teilnehmer zugänglich sind, dürfen beim
Startsignal nicht mehr als 15 Schuss beinhalten. Kennzeichen und Kleber, interne Kapazitätsbeschränkungen,
Puffer sowie zusätzliche Prüflöcher sind erlaubt, sofern sie das Gewicht
nur unwesentlich verändern.
16.3 Visiere können modifiziert sein und dürfen mit Sight Black eingesprüht sein. Visiere dürfen
auch Fiberglas Einsätze oder ähnliches haben
17. Teile, Komponenten und Zubehör von Fremdherstellern sind verboten, außer
NROI von Österreich, Handgunrules 2012 Stand 01.12.2011 Seite 66
17.1 Magazine von Fremdherstellern („After Market“ Magazine), sind erlaubt, unter Berücksichtigung
von 16.2 oben.
17.2 Offene Fremdvisiere (siehe Regel 5.1.3.1) sind erlaubt, sofern ihr Einbau und/oder ihre
Einstellung keine Änderung an der Waffe erfordert.
17.3 Die Verwendung der Griffe von Fremdherstellern („After Market“ Grips) ist erlaubt, solange
die Austauschgriffe dem Fabrikstandard des entsprechenden Sportgeräts entsprechen;
das Aufbringen von Griff-Tape (siehe Anhang E3) ist erlaubt, jedoch sind Gummiüberzüge
verboten.
Meine Frage, wie verhält es sich wenn ein Lauf oder Lauf u. Schlitten anderweitig erworben wird und nicht direkt vom Hersteller.
z.B.
1. CZ 75 Lauf von Fa. Oschatz
2. CZ 75 Lauf und Schlitten von Fa. Oschatz
Ist das dann noch regelkonform?
Hat wer Erfahrung?
Gibt es sonst eine erlaubte Möglichkeit, mit der man regelkonform bleibt, die Waffe zu verbessern?
(Ich werde die Waffe im BDS auch anderweitig benutzen und würde mich über eine etwas bessere Schussleistung freuen. Daher erhoffe ich mir, dass eine Änderung wie z.B. ein präziseren Lauf die gewünschte Präzision bringt.)
Ich war noch nie bei einem Production Wettkampf - da werden die Waffen doch vorher geprüft?
Liegt es da nicht nahe, das der Eine oder Andere irgend ein Lauf in die Waffe stecken? Wie soll das auffallen, wie wird das geprüft?
Ich werde und möchte regelkonform schießen - mich interessiert aber wie in der Praxis die Regeln eingehalten werden und ob es da nicht gewisse Grauzonen gibt.
Anbei die IPSC Regeln für Production:
Besondere Hinweise:
14. Es sind nur Sportgeräte zugelassen, die auf der Positivliste vermerkt sind, welche auf der IPSC
Website veröffentlicht ist. Sportgeräte welche von der IPSC als single action only erachtet werden
sind ausdrücklich verboten.
15. Waffen mit außenliegendem Hammer müssen beim Startsignal vollständig entspannt sein (siehe
Regel 8.1.2.5). Der erste Schuss muss in Double Action abgegeben werden. Teilnehmer, die nach
dem Startsignal und vor Abgabe des ersten Schusses den Hammer des Sportgeräts bei geladenem
Patronenlager spannen, erhalten einen Ablauffehler pro Verstoß. Zu beachten ist, dass der
Ablauffehler nicht verhängt wird, wenn der Ready-Zustand des Parcours vom Teilnehmer verlangt,
mit leerem Patronenlager zu starten. In diesem Fall darf der Teilnehmer den ersten Schuss Single
Action abgeben.
16. Originalbauteile und Komponenten die vom Herstellers des Sportgeräts als Standardausrüstung
oder als Option für ein besonderes Modell auf der IPSC Liste der anerkannten Sportgeräte angeboten
werden sind erlaubt, vorausgesetzt sie erfüllen folgende Punkte:
16.1 Veränderungen an ihnen sind, außer in geringfügigen Details (Entfernung von Graten und
Einpassung von OFM Teilen), verboten. Zu den anderen verbotenen Änderungen gehören
solche, die ein schnelleres Nachladen erleichtern (z.B. angefaste, aufgeweitete oder angebaute
Magazintrichter) und auch die Änderung der Originalfarbe und des original Finishes
der Waffe und/oder das Anbringen von Streifen oder anderen Verschönerungen.
16.2 Magazine welche während dem Parcours für den Teilnehmer zugänglich sind, dürfen beim
Startsignal nicht mehr als 15 Schuss beinhalten. Kennzeichen und Kleber, interne Kapazitätsbeschränkungen,
Puffer sowie zusätzliche Prüflöcher sind erlaubt, sofern sie das Gewicht
nur unwesentlich verändern.
16.3 Visiere können modifiziert sein und dürfen mit Sight Black eingesprüht sein. Visiere dürfen
auch Fiberglas Einsätze oder ähnliches haben
17. Teile, Komponenten und Zubehör von Fremdherstellern sind verboten, außer
NROI von Österreich, Handgunrules 2012 Stand 01.12.2011 Seite 66
17.1 Magazine von Fremdherstellern („After Market“ Magazine), sind erlaubt, unter Berücksichtigung
von 16.2 oben.
17.2 Offene Fremdvisiere (siehe Regel 5.1.3.1) sind erlaubt, sofern ihr Einbau und/oder ihre
Einstellung keine Änderung an der Waffe erfordert.
17.3 Die Verwendung der Griffe von Fremdherstellern („After Market“ Grips) ist erlaubt, solange
die Austauschgriffe dem Fabrikstandard des entsprechenden Sportgeräts entsprechen;
das Aufbringen von Griff-Tape (siehe Anhang E3) ist erlaubt, jedoch sind Gummiüberzüge
verboten.