Bitte um Hilfe - Dekowaffe aus Deutschland gekauft
Verfasst: Do 20. Feb 2014, 23:07
Guten Abend!
Vorerst bitte ich einmal um Entschuldigung, wenn das Thema bereits erklärt wurde - habe als erfahrener Forenuser die Suchfunktion bemüht, aber keine passende Antwort gefunden.
1) Situation: Ich habe mir bei einem seriösen deutschen Händler eine deaktivierte originale PPSh41 gekauft.
(Zu meiner Motivation des Kaufes: Ich bin weder Waffennarr, noch irgendwie rechts- oder linksextrem eingestellt. Und will auch nicht vor jemandem "prahlen" oder damit "rumfuchteln". Ich will diese PPsH41 NUR aus technischen/historischen Erwägungen. Und vor allem will ich keine Schwierigkeiten mit dem Gesetz bekommen.)
--> https://shop.strato.de/epages/61431412. ... iewProduct
2) Nun habe ich natürlich vor dem Kauf so gründlich wie möglich versucht zu recherchieren, ob die deutschen Vorschriften den österreichischen entsprechen; sprich, ob es legal und unbedenklich ist, als Nichtwaffenscheinbesitzer (der ich nun mal bin) eine deaktivierte Originalwaffe in Ö. zu besitzen, die aber nach den deutschen Richtlinien schussuntauglich gemacht worden ist.
Aus der Homepage des Händlers:
"Bei allen Dekowaffen sind die wesentlichen Teile einer Waffe so demilitarisiert worden, dass Sie nicht wieder hergestellt werden können. Dies heißt: Der Lauf wurde sechsfach kalibergroß gebohrt, das Patronenlager wurde verschweißt, ein gehärteter Stahlstift wurde in den Lauf eingesetzt, Der Verschluss wurde 45 Grad abgefräßt und das Schlagbolzenloch verschlossen - das ist generell bei allen Dekowaffen gemacht. Bei Deko-Mg's, Deko-Sturmgewehren und Deko Kurzwaffen sind darüber hinaus weitere Änderungen vorhanden.
Unsere Dekowaffen nach Waffengesetz (WaffG) werden ausnahmslos mit dem Deko-Rautenstempel angeboten. Die Dekowaffen nach Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) sind nach dem gesetzl. Erfodernissen der Richtlinie VB3-101703 des BMWI oder über die Anforderungen dieser Richtlinie hinaus abgeändert."
Ich bin - als Laie in diesen Dingen - zu der Meinung gekommen, dass ich eigentlich auf der sicheren Seite sein sollte.
3) Aber nun kamen mir - der Transport des Dekostückes ist gerade im Gange - Bedenken, ob ich da wirklich so auf der sicheren Seite des Rechts bin...
--> Meine finale Frage:
a) Bin ich mit dem Stück in Ö. auf der sicheren Seite?
b) Bin ich NICHT rechtlich einwandfrei unterwegs? --> Welche Schritte muss ich setzen? --> Gang zum Büchsenmacher zum zusätzlichen Deaktivieren nach österreichischem Recht?
Über jede Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cooper
Vorerst bitte ich einmal um Entschuldigung, wenn das Thema bereits erklärt wurde - habe als erfahrener Forenuser die Suchfunktion bemüht, aber keine passende Antwort gefunden.
1) Situation: Ich habe mir bei einem seriösen deutschen Händler eine deaktivierte originale PPSh41 gekauft.
(Zu meiner Motivation des Kaufes: Ich bin weder Waffennarr, noch irgendwie rechts- oder linksextrem eingestellt. Und will auch nicht vor jemandem "prahlen" oder damit "rumfuchteln". Ich will diese PPsH41 NUR aus technischen/historischen Erwägungen. Und vor allem will ich keine Schwierigkeiten mit dem Gesetz bekommen.)
--> https://shop.strato.de/epages/61431412. ... iewProduct
2) Nun habe ich natürlich vor dem Kauf so gründlich wie möglich versucht zu recherchieren, ob die deutschen Vorschriften den österreichischen entsprechen; sprich, ob es legal und unbedenklich ist, als Nichtwaffenscheinbesitzer (der ich nun mal bin) eine deaktivierte Originalwaffe in Ö. zu besitzen, die aber nach den deutschen Richtlinien schussuntauglich gemacht worden ist.
Aus der Homepage des Händlers:
"Bei allen Dekowaffen sind die wesentlichen Teile einer Waffe so demilitarisiert worden, dass Sie nicht wieder hergestellt werden können. Dies heißt: Der Lauf wurde sechsfach kalibergroß gebohrt, das Patronenlager wurde verschweißt, ein gehärteter Stahlstift wurde in den Lauf eingesetzt, Der Verschluss wurde 45 Grad abgefräßt und das Schlagbolzenloch verschlossen - das ist generell bei allen Dekowaffen gemacht. Bei Deko-Mg's, Deko-Sturmgewehren und Deko Kurzwaffen sind darüber hinaus weitere Änderungen vorhanden.
Unsere Dekowaffen nach Waffengesetz (WaffG) werden ausnahmslos mit dem Deko-Rautenstempel angeboten. Die Dekowaffen nach Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) sind nach dem gesetzl. Erfodernissen der Richtlinie VB3-101703 des BMWI oder über die Anforderungen dieser Richtlinie hinaus abgeändert."
Ich bin - als Laie in diesen Dingen - zu der Meinung gekommen, dass ich eigentlich auf der sicheren Seite sein sollte.
3) Aber nun kamen mir - der Transport des Dekostückes ist gerade im Gange - Bedenken, ob ich da wirklich so auf der sicheren Seite des Rechts bin...
--> Meine finale Frage:
a) Bin ich mit dem Stück in Ö. auf der sicheren Seite?
b) Bin ich NICHT rechtlich einwandfrei unterwegs? --> Welche Schritte muss ich setzen? --> Gang zum Büchsenmacher zum zusätzlichen Deaktivieren nach österreichischem Recht?
Über jede Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cooper