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Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 21:53
von Arson
Griaß eich,
Es geht ums Thema Schießstand. Wie handhabt ihr es, wenn ihr mit eurer Kat. C Langwaffe + Kat. B Kurzwaffe am Stand seit?
Meistens sind LW und KW Stände ja, logischerweise, getrennt(wie z.B. im Zangtal wo ich meistens schießen bin). Wenn ich jetzt am LW Stand mit meinem Repetierer bin, wohin daweil mit der KW? Ich bin ja auch am Stand für die sichere Verwahrung verantwortlich. Wie handhabt ihr das? Ab ins Holster oder einfach auf den LW Stand mitnehmen und im Pistolenkoffer lassen?
Bitte net Kopfschütteln über meine Frage aber als WBK-Neuling will ich da zu 100% auf der sicheren Seite sein!
Würd mich freuen über eure Meinungen/Erfahrungen zu lesen!
lg
chris
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 21:58
von Heisenberg
Arson hat geschrieben:Griaß eich,
Es geht ums Thema Schießstand. Wie handhabt ihr es, wenn ihr mit eurer Kat. C Langwaffe + Kat. B Kurzwaffe am Stand seit?
Meistens sind LW und KW Stände ja, logischerweise, getrennt(wie z.B. im Zangtal wo ich meistens schießen bin). Wenn ich jetzt am LW Stand mit meinem Repetierer bin, wohin daweil mit der KW? Ich bin ja auch am Stand für die sichere Verwahrung verantwortlich. Wie handhabt ihr das? Ab ins Holster oder einfach auf den LW Stand mitnehmen und im Pistolenkoffer lassen?
Bitte net Kopfschütteln über meine Frage aber als WBK-Neuling will ich da zu 100% auf der sicheren Seite sein!
Würd mich freuen über eure Meinungen/Erfahrungen zu lesen!
lg
chris
Also mein Zugang und sicher auch die stilvollste Art wäre, die Pistole in den Holster und gut ist
Aber rein Waffenrechtlich, bist du mit Sicherheit für eine sichere Verwahrung verantwortlich.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 22:05
von Arson
Heisenberg hat geschrieben:Arson hat geschrieben:Griaß eich,
Es geht ums Thema Schießstand. Wie handhabt ihr es, wenn ihr mit eurer Kat. C Langwaffe + Kat. B Kurzwaffe am Stand seit?
Meistens sind LW und KW Stände ja, logischerweise, getrennt(wie z.B. im Zangtal wo ich meistens schießen bin). Wenn ich jetzt am LW Stand mit meinem Repetierer bin, wohin daweil mit der KW? Ich bin ja auch am Stand für die sichere Verwahrung verantwortlich. Wie handhabt ihr das? Ab ins Holster oder einfach auf den LW Stand mitnehmen und im Pistolenkoffer lassen?
Bitte net Kopfschütteln über meine Frage aber als WBK-Neuling will ich da zu 100% auf der sicheren Seite sein!
Würd mich freuen über eure Meinungen/Erfahrungen zu lesen!
lg
chris
Also mein Zugang und sicher auch die stilvollste Art wäre, die Pistole in den Holster und gut ist
Aber rein Waffenrechtlich, bist du mit Sicherheit für eine sichere Verwahrung verantwortlich.
Das war natürlich auch mein erster Gedanke, aber ich hab im Zangtal noch nie wen am LW Stand mit einer Glock im Holster gesehen. Das macht mich a bisl stutzig!
lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 22:21
von chris34G4
Verstehe ich jetzt ned ganz?!
Du wirst ja wohl deine Pistole mit am LW Stand nehmen, verpackt in an Rangebag, Originalverpackung oder von mir aus an Billasackerl.
Wo liegt das Problem? Die Waffe liegt ja eh direkt neben dir.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 22:33
von howa308
Ich glaube er meint das Problem mit dem Scheiben wechsel wo er 100m weit weg sein könnte.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 07:52
von chris_ooe
Also wenn ich auf so einem Stand bin (Schützenhof), packe ich das "Kleinzeugs" zurück in die Tasche, und gehe dann mit allem auf die 100m.
Bzgl. angesprochenen Scheibenwechsel: Wir sind immer zu zweit dort - gehen abwechselnd Scheibenwechseln, sodass einer immer die Aufsicht über das gesamte "Zeugs" hat.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 08:11
von Arson
Morgen!
Danke euch mal für eure Meinungen. Dann hab ich die ganze Geschichte zu wild gesehen, die KW ganz normal in der Tasche mitnehmen und gut is. Außerdem darf ich die Kat. B dort ja auch unberechtigten Personen überlassen also halb so wild wenn dann mal kurz die Freundin darauf aufpasst.
lg
chris
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 08:35
von Teal'c
ganz unbeaufsichtig würd ich Kat. B Waffen auch nicht lassen. Wenn ich ganz allein wär würd ich die Pistole mitnehmen zum Scheibentausch.
Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall wo die Standaufsicht nen Halbautomaten "beschlagnahmt" hat während der Besitzer Scheiben wechseln war.

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 09:20
von quildor82
Teal'c hat geschrieben:ganz unbeaufsichtig würd ich Kat. B Waffen auch nicht lassen. Wenn ich ganz allein wär würd ich die Pistole mitnehmen zum Scheibentausch.
Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall wo die Standaufsicht nen Halbautomaten "beschlagnahmt" hat während der Besitzer Scheiben wechseln war.

Ja aber wennst am KW Stand die Scheibe wechseln gehst bleibt die KW auch mit offenemVerschluss am Stand liegen
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 09:39
von Teal'c
quildor82 hat geschrieben:Teal'c hat geschrieben:ganz unbeaufsichtig würd ich Kat. B Waffen auch nicht lassen. Wenn ich ganz allein wär würd ich die Pistole mitnehmen zum Scheibentausch.
Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall wo die Standaufsicht nen Halbautomaten "beschlagnahmt" hat während der Besitzer Scheiben wechseln war.

Ja aber wennst am KW Stand die Scheibe wechseln gehst bleibt die KW auch mit offenemVerschluss am Stand liegen
da latscht man aber auch keine 100m weit.

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 09:47
von gewo
Teal'c hat geschrieben:quildor82 hat geschrieben:Teal'c hat geschrieben:ganz unbeaufsichtig würd ich Kat. B Waffen auch nicht lassen. Wenn ich ganz allein wär würd ich die Pistole mitnehmen zum Scheibentausch.
Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall wo die Standaufsicht nen Halbautomaten "beschlagnahmt" hat während der Besitzer Scheiben wechseln war.

Ja aber wennst am KW Stand die Scheibe wechseln gehst bleibt die KW auch mit offenemVerschluss am Stand liegen
da latscht man aber auch keine 100m weit.

hi
die frage ist schon berechtigt finde ich
frueher... als ich selber noch zum schiessen gekommen bin .... hatte ich auch am 25m stand immer ein fobus holster dabei
wenn eh nur leut "von uns" dabei waren die man kannte hab ich die waffe ganz normal mit offenem verschluss am stand liegen lasse zum scheibentausch
aber wenns manchal so richtig "gewurlt" hat und a haufen fremde leut`da waren (bei 50 kurzwaffen und 40 langwaffenstanden, jeweils direkt nebeneinander rennen da schon a menge leut rum wenn vollbetrieb ist) hab ich die waffe - mit offenem verschluss - geholster mit raus zu den scheiben genommen
hat mir ein paar boese blicke eingebracht
aber des musst aushalten
und in der standordnung war es ned ausdruecklich verboten, nur der offene verschluss war verlangt
evt hat sich auch nur niemand gefunden der mir als schuetzenmeister des vereins was vorschreiben wollte ...
keine ahnung ob da heute noch so moeglich ist/ waere
vielleicht habens dann auch eine "lex gewo" gemacht und die standodrnung diesbezueglich ergaenzt und es ist heut verboten
ich verstehe jedenfalls jeden schuetzen der ein flaues bauchgefuehl hat wenn der betreiber eines standes ihn (im weitesten sinne) dazu zwingt gegen bestimmungen des waffengesetzes (sorgfaeltige verwahrung) zu verstossen ...
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 09:50
von Twister
Bei uns am Schießstand darf man seine KW nicht im Holster tragen, nur in einer Tasche. Wir haben aber allerdings den Vorteil das beim LW-Stand eine Scheibenzuganlage montiert ist!
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 10:17
von sepp
quildor82 hat geschrieben:Teal'c hat geschrieben:ganz unbeaufsichtig würd ich Kat. B Waffen auch nicht lassen. Wenn ich ganz allein wär würd ich die Pistole mitnehmen zum Scheibentausch.
Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall wo die Standaufsicht nen Halbautomaten "beschlagnahmt" hat während der Besitzer Scheiben wechseln war.

Ja aber wennst am KW Stand die Scheibe wechseln gehst bleibt die KW auch mit offenemVerschluss am Stand liegen
Der erwähnte Fall hat aber am 25m Stand stattgefunden - mein Wissensstand
Ich muss zugeben ich hatte dort auch immer ein ungutes Gefühl weil ja während du vorgehst,
abklebst, oder meinetwegen den Scheibeneinstecker wechselst jederzeit hinten wer den Stand betreten hätte können und die Waffe an sich bringen
Ist ja nicht so speziell gesichert der Zutritt zum Stand
lg sepp

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 12:19
von Arson
Ich hab jetzt mal ans Zangtal-Team ne Mail geschrieben zwecks führen im Holster, weil aus der Standordnung wurde ich nicht schlau. Aber ich denke sie werden da was dagegen haben, weil sonst hätt ich ja sicher schon öfters Schützen mit Holster am LW-Stand gesehen. Werde die Antwort dann posten.
Rein rechtlich is es ja kein Problem, wenns der Schießstandbetreiber erlaubt. Da an einem behördlich genehmigten Schießstand das WaffenG ja ausser Kraft ist - außerdem darf ich ja auf jedem eingefriedeten Privatgrundstück führen, wenns mir der Eigentümer erlaubt.
Gewo hat geschrieben:ich verstehe jedenfalls jeden schuetzen der ein flaues bauchgefuehl hat wenn der betreiber eines standes ihn (im weitesten sinne) dazu zwingt gegen bestimmungen des waffengesetzes (sorgfaeltige verwahrung) zu verstossen ...
Wahre Worte! +1
lg