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Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: So 2. Mär 2014, 19:09
von Repu
Hallo
Hätte die Möglichkeit auf dem Grund meines Schwager´s einen Fischteich anzulegen.
Was wären die Gesetzlichen Bestimmungen für eine Teich anlegung?
Auf diesem Grundstück fließt auch ein Bach durch, welches ja perfekt für die Wasserversorgung eines Teiches wäre.
Als erstes wäre meines Erachtens die Genehmigung des Fischereirecht vom Fischrechtbesitzer zu bekommen, welche Genehmigungen bzw ansuchen würden noch auf mich zukommen damit alles Rechtens abläuft?
Ist von euch jemand im Landesfischereiverband, Landesforste,Hobbyfischer etc.. und weiß darüber Bescheid?
LG Rene
Re: Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: So 2. Mär 2014, 19:51
von Isegrim
Frag beim Bezirksbauamt nach da gibt es eine eigene Funktion für die Gewässerbetreuung.
Re: Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: So 2. Mär 2014, 19:59
von Maggo
Eine Wasserrechtliche Bewilligung wirst du auch benötigen wenn du das Bachwasser zur Speisung deines Teiches verwenden willst.
Da haben aber viele Leute bzw.Personen das Sagen haben, Fischer,Bezirksverwaltungsbehörde,Nutzungsberechtigte des Baches,Grundeigentümer die am Bach angrenzen usw....
Re: Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: So 2. Mär 2014, 20:47
von Senf
Ich glaube nicht das du zum anlegen eines Teiches irgendeine Bewilligung brauchst. Ausser die vom Grundeigentümer wenn der der den Teich anlegt nicht der Eigentümer ist. Das einzige was heikel wird ist das Bachwasser... aber das hat Maggo schon gesagt.
Re: Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: So 2. Mär 2014, 21:55
von Schloma
Senf , glauben ist nicht Wissen ...
Das Errichten einen Teiches, speziel mit Speisung und Zwangsweise auch der Rückleitung des Wassers in den Bach erfordert einiges an Bewilligungen.
Speziell Wasserrecht und Fischereirecht sind da heikel ...
Re: Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 13:58
von Senf
Schloma hat geschrieben:Senf , glauben ist nicht Wissen ...
Das Errichten einen Teiches, speziel mit Speisung und Zwangsweise auch der Rückleitung des Wassers in den Bach erfordert einiges an Bewilligungen.
Speziell Wasserrecht und Fischereirecht sind da heikel ...
Dann lass es mich anders formulieren... Auf meinem Grundstück kann ich Löcher graben soviel ich will... das kann mir Niemand verbieten oder dafür Auflagen erteilen, solange ich keine U-Bahn treffe oder eine Gefahr für Andere besteht. Das mit dem Bach ist eine ganz andere Baustelle, da gibt es Wasserrecht usw.
Re: Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 14:39
von Gw10
bis 50m2 kannst dir teiche anlagen, sogar ohne anzeige oder einreichung.
ab 50m2 brauchst eins von beiden, bin gerade zu faul das rauszugoogeln.
wenn der teich eine bach-zufuhr hat, gilt u.a. folgendes:
http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Fisc ... recht.htmlEDIT sagt:
ach mist, steht ja OÖ in der überschrift - ich hab gerade nö gelinkt.
mom, ich such nach OÖ
baurecht (genaueres in der novelle 2013 nachzulesen)
http://www.manning.ooe.gv.at/system/web ... =224298217generell wird auch in OÖ wasserrecht zum tragen kommen. genaueres wird man dir auf deiner BH mitteilen können.
Re: Fischteich Anlegen OÖ
Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 20:56
von MauserM03
Ist auf allen Fällen bewilligungspflichtig wie einige vor mir schon richtig geschrieben haben,
Je nach BH sind Wasserrechtsangelegenheiten nicht so ohne - auch langfristig gesehen. (Pers. Erfahrungen aus OÖ Großraum Linz)
Ich würde mir als Alternative überlegen einen fertigen Teich zu pachten
LG
MauserM03