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Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 14:29
von andishp
Hallo zusammen!

Ein Freund hat einen Marder im Dachboden.
Wie bekommt er den wieder weg?

Kann bzw. darf ein Jäger da helfen?

Oder habt ihr sonst Tipps wie man das Vieh auf dauer vertreibt?

MfG,
Andreas

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 14:35
von yoda
Protipp: Rundherum einfach alles zumachen (Hasenstallgitter reicht) damit der Marder nicht auf den Dachboden kommt und fertig.

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 14:38
von andishp
yoda hat geschrieben:Protipp: Rundherum einfach alles zumachen (Hasenstallgitter reicht) damit der Marder nicht auf den Dachboden kommt und fertig.


Auf die Idee wäre er auch schon gekommen.
Aber es gibt kein offensichtliches "Loch" wo er reinkommt.
Zumindest hat er das schon gestopft.

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 14:43
von yoda
Da hilft nur eines: weitersuchen :D

Marder sind verdammt vorsichtig, selbst wenn dir der nach ein paar Wochen/Monaten in die Falle geht wird bald der nächste kommen.

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 15:24
von pointi2009
Falle aufstellen, kann dein Freund auch selbst machen. Dann den Marder dem zuständigen Jäger bringen. Und kommt auf das Gebäude an, der kann über alle möglichen Wege in den Dachboden gelangen. Da musst wirklich suchen und finden, sonst kommt irgend ein anderer Gast auch in den Dachboden, wenn Marder weg ist.

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 15:57
von Barry08
Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:08
von andishp
Danke Barry08

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:12
von steini345
Wenn du in der Steiermark wohnst darfst du ihn auch mit einer Schusswaffe töten!
Mfg

Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:13
von RR1000
Barry08 hat geschrieben:Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.


Falsch, der Hausbesitzer darf ihn selber töten, sofern Haustiere gefährdet sind und kein minderes Mittel (Vertreibung,...) Erfolg hatte.
Das Aneignungsrecht hat auch in diesem Fall der Jagdausübungsberechtigte.

So habe ich es zumindest letzte Woche gelernt.

Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:15
von Incite
RR1000 hat geschrieben:
Barry08 hat geschrieben:Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.


Falsch, der Hausbesitzer darf ihn selber töten, sofern Haustiere gefährdet sind und kein minderes Mittel (Vertreibung,...) Erfolg hatte.
Das Aneignungsrecht hat auch in diesem Fall der Jagdausübungsberechtigte.

So habe ich es zumindest letzte Woche gelernt.


Bundesland, nicht...

Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:25
von RR1000
Incite hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:
Barry08 hat geschrieben:Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.


Falsch, der Hausbesitzer darf ihn selber töten, sofern Haustiere gefährdet sind und kein minderes Mittel (Vertreibung,...) Erfolg hatte.
Das Aneignungsrecht hat auch in diesem Fall der Jagdausübungsberechtigte.

So habe ich es zumindest letzte Woche gelernt.


Bundesland, nicht...


??

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:39
von andishp
Das Haus steht in der Steiermark

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:47
von steini345
§ 59 Abs. 3 erster Satz lautet: STEIERMÄRKISCHES JAGDGESETZ
„Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in
Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im
Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schuss-
waffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind.

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:48
von rotznjaga
zu weit ... leider ;) ...hab im jahr etwa 50-80 derartige fälle .....

Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 16:48
von RR1000
Und da ist die Gesetzgebung soo unterschiedlich?
Hätt ich mir nicht gedacht, wofür lern ich dann den Schei**...