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HA - welche Umbauten sind erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 18:11
von fuffel
Guten Abend,

Lese seit geraumer Zeit hier mit (also erstmal Hallo Forum) und nun ist es soweit, ich hätte da mal eine Frage. Jetzt mal abgesehen von Zeug das sowieso verboten ist in Ö (Mündungsfeuerdäpfer oder so) - wenn man sich eine Ö-Version eines Halbautomaten kauft, beispielsweise ein AR15, was darf man an dem Gerät mit Anbauteilen verändern? Darf man beispielsweise einen Kompensator eines Drittherstellers drauf tun? Oder eine andere Rail? Oder einen Sportabzug? Anderer Schaft? Oder muss das alles genau so bleiben wie es frigegeben wurde von der Behörde? Vielleicht kennt sich ja wer aus und kann mir dankenswerter Weise helfen.

Danke,

Fuff.

Re: HA - welche Umbauten sind erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 18:50
von Irwin J. Finster
fuffel hat geschrieben: Darf man beispielsweise einen Kompensator eines Drittherstellers drauf tun?


Ja, wenn es kein Mündugsfeuerdämpfer ist!

fuffel hat geschrieben:Oder eine andere Rail?


Ja.

fuffel hat geschrieben:Oder einen Sportabzug?


Ja.

fuffel hat geschrieben: Anderer Schaft?


Ja.

fuffel hat geschrieben: Oder muss das alles genau so bleiben wie es frigegeben wurde von der Behörde?


Nein.

Re: HA - welche Umbauten sind erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 19:12
von BigBen
Sorry, aber ich schließe dieses Thema vorläufig, da es zu sehr dazu verleitet zu spekulieren und das im aktuellen Umfeld nicht sonderlich förderlich ist. Wenn etwas sportlich Sinn macht, dann ist es im Normalfall kein Problem (Kompensatoren/Mündungebremsen, Vordergriffe für IPSC Rifle zu besseren Kontrolle etc.).