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Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 19:11
von Elmo12
Hi Folks,

Spiele mit dem Gedanken mir eine ruger charger zu zulegen und ein SBR Projekt daraus zu machen. Da die charger ja rechtlich gesehen eine pistole ist, aber dann eine Schulterstütze kriegt, HA und unter 90cm lang sein könnte.........bleibt aber doch immer noch eine pistole oder?

Hier mal ein Beispiel: http://s392.photobucket.com/user/brycemorgan452/media/Exotic%20Handgun%20Builds/P1040489.jpg.html

Re: Rüber charger SBR erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 19:14
von Bud Spencer
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Re: Rüber charger SBR erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 19:16
von Elmo12
Danke, das war auch meine Vermutung, aber in Ö, da frag ich lieber 2 mal nach :D

Hatte halt bedenken weil: Glock schieb ich rein und ruger charger wird ja quasi fix umgebaut.

Re: Rüber charger SBR erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 19:51
von 924sas
die bedenken hatte ich auch - auskunft war: keine veränderung am system, schaft ist wurscht

Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 20:06
von Elmo12
Danke für die Auskunft! Dafür dasst mich mit dem charger Fieber angesteckt hast :)

Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 20:08
von 924sas
gerne... dann wirst halt auch so wieder vom stand laufen Bild

Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: So 23. Mär 2014, 21:12
von haunclesam
EDIT: Ziehe meinen Post zurück; dachte das gäbe es auch in 9mm ...

Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 09:36
von Gw10
und das beste: du darfst da auch ein lichterl draufschrauben ^^

wasn das da für ein magazin in der ruger auf dem bild? kenn ich garnicht ...

EDIT sagt: und was für ein schaftsystem?

Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 09:48
von Elmo12
Hi,

Mag...keine Ahnung. Das schaftsystem ist aber von nordic components http://nordiccomp.com/retail/shop/10-22/ar22-kit-with-mid-length-nc1-hand-guard-and-adj-butt-stock/

Handguard ist ein anderer, der halt für die charger passt.

Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 10:08
von Freiwild
Vorsicht, die Charger wird ab !60! Cm zu einer Langwaffe, 90cm gilt als Mindestlänge für Flinten!

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Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 10:40
von Bud Spencer
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Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 10:42
von 924sas
warum vorsicht? bin über jeden hinweis dankbar! der auskunftgebende herr hat den direkten vergleich zur MP gebracht, die aufgrund des systems nicht als gewehr gelten. aber natülich auch schulterstützen haben können, entweder klapp, schub- oder fix ...ist kat b und bleibt es auch, da ja am system nichts gemacht wird.

Re: AW: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 11:09
von Freiwild
Hoppla, hab das etwas ungeschickt formuliert. Vorsicht deswegen, weil ein anderer schreiberling geschrieben hat, dass er ein waffenlicht auf die charger draufschnallen kann. Stimmt auch, solange die gesamtlänge unter 60cm bleibt, sonst wird die charger meines wissens nach zur Kat.B Langwaffe und da sind Waffenlichter verboten.

Kann mich da aber auch täuschen. Kennt jemand so einen fall?


924sas hat geschrieben:warum vorsicht? bin über jeden hinweis dankbar! der auskunftgebende herr hat den direkten vergleich zur MP gebracht, die aufgrund des systems nicht als gewehr gelten. aber natülich auch schulterstützen haben können, entweder klapp, schub- oder fix ...ist kat b und bleibt es auch, da ja am system nichts gemacht wird.


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Re: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 11:17
von Gw10
bislang teilte ich auch 924sass rechtsansicht. an verschluß und lauf wird nichts verändert, lediglich der schaft.
da es von hausaus kurzwaffe ist (stichwort führigkeit) und sie halt nur länger wird durch einen etwaigen schaft, ändert es aber nichts daran, daß die ruger charger von haus aus eine pistole ist, egal in welches schaftsystem ich sie hineinstecke.
sehe das wie bei glock / triarii.

hinzuzufügen ist natürlich, ich bin kein jurist und waffenrechts"experte" (man, wie ich dieses wort "experte" hasse ... ) und lasse mich gerne eines besseren belehren! :)

Re: AW: Ruger charger SBR erlaubt?

Verfasst: Mo 24. Mär 2014, 11:20
von jhjfdf
Freiwild hat geschrieben:Hoppla, hab das etwas ungeschickt formuliert. Vorsicht deswegen, weil ein anderer schreiberling geschrieben hat, dass er ein waffenlicht auf die charger draufschnallen kann. Stimmt auch, solange die gesamtlänge unter 60cm bleibt, sonst wird die charger meines wissens nach zur Kat.B Langwaffe und da sind Waffenlichter verboten.

Kann mich da aber auch täuschen. Kennt jemand so einen fall?


924sas hat geschrieben:warum vorsicht? bin über jeden hinweis dankbar! der auskunftgebende herr hat den direkten vergleich zur MP gebracht, die aufgrund des systems nicht als gewehr gelten. aber natülich auch schulterstützen haben können, entweder klapp, schub- oder fix ...ist kat b und bleibt es auch, da ja am system nichts gemacht wird.


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Das stimmt nicht, eine Glock mit Anschlagschaft wird ja auch nicht zu einer Langwaffe.
Genauso wie die BT96 eine Pistole bleibt auch wenn sie teilweise über 60cm hat.
Und du darfst bei den beiden eine Lampe montieren.